Organgesetz 1/2022 vom 8. Februar zur Reform des Gesetzes




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

PHILIP VI. KÖNIG VON SPANIEN

An alle, die das sehen und ausprobieren.

Wisse: Dass die Cortes Generales das folgende organische Gesetz gebilligt haben und ich nun zu seiner Billigung komme:

PRÄAMBEL

Die spanische Verfassung sieht in Artikel 71.3 die Funktion von Abgeordneten und Senatoren vor, für die aufgrund dieses Vorrechts die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Gerichtsverfahren zuständig ist. In Artikel 102.1 wird die Befugnis auf den Präsidenten und die Mitglieder der Landesregierung ausgeweitet.

Das Autonomiestatut der Balearen, geändert durch Gesetz 1/2007 vom 28. Februar, legt seinerseits in Artikel 44 die Befugnisse der autonomen Abgeordneten der Balearen sowie des Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft fest Mitglieder der Regierung der Balearen, durch Artikel 56.7 und 57.5. Für alle Fälle ist vorgesehen, dass der Korrespondent über seine Schuld, seine Inhaftierung, seine Strafverfolgung und seinen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen entscheidet; Außerhalb des territorialen Geltungsbereichs der Autonomen Gemeinschaft ist die Haftung unter den gleichen Bedingungen vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs durchsetzbar.

So ist sowohl im Verfassungstext als auch im aktuellen Autonomiestatut die Rechtsfigur der Handlungsfähigkeit geregelt, ein Vorrecht, das heute von der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft als Privileg wahrgenommen wird, das den übergeordneten Grundsatz der Gleichheit aller Bürger verfälscht vor der Gerechtigkeit. In diesem Sinne wurde davon ausgegangen, dass gemäß dem Zuständigkeitsbereich der Autonomen Gemeinschaft der Balearen weder die Abgeordneten noch der Präsident oder die Mitglieder der Regierung der Balearen außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit bleiben sollten alle Angelegenheiten, die sie in ein Gerichtsverfahren jeglicher Gerichtsbarkeit einbeziehen, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Aus all diesen Gründen wird gemäß Artikel 139 des Autonomiestatuts der Balearen diese spezifische Änderung des Gesetzes 1/2007 vom 28. Februar zur Reform des Autonomiestatuts der Balearen genehmigt Streichen Sie die Messzahl aus dem Gesetzestext.

Die spanische Verfassung sieht in Artikel 71.3 die Funktion von Abgeordneten und Senatoren vor, für die aufgrund dieses Vorrechts die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Gerichtsverfahren zuständig ist. In Artikel 102.1 wird die Befugnis auf den Präsidenten und die Mitglieder der Landesregierung ausgeweitet.

Das Autonomiestatut der Balearen, geändert durch Gesetz 1/2007 vom 28. Februar, legt seinerseits in Artikel 44 die Befugnisse der autonomen Abgeordneten der Balearen sowie des Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft fest Mitglieder der Regierung der Balearen, durch Artikel 56.7 und 57.5. Für alle Fälle ist vorgesehen, dass der Korrespondent über seine Schuld, seine Inhaftierung, seine Strafverfolgung und seinen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen entscheidet; Außerhalb des territorialen Geltungsbereichs der Autonomen Gemeinschaft ist die Haftung unter den gleichen Bedingungen vor der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs durchsetzbar.

So ist sowohl im Verfassungstext als auch im aktuellen Autonomiestatut die Rechtsfigur der Handlungsfähigkeit geregelt, ein Vorrecht, das heute von der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft als Privileg wahrgenommen wird, das den übergeordneten Grundsatz der Gleichheit aller Bürger verfälscht vor der Gerechtigkeit. In diesem Sinne wurde davon ausgegangen, dass gemäß dem Zuständigkeitsbereich der Autonomen Gemeinschaft der Balearen weder die Abgeordneten noch der Präsident oder die Mitglieder der Regierung der Balearen außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit bleiben sollten alle Angelegenheiten, die sie in ein Gerichtsverfahren jeglicher Gerichtsbarkeit einbeziehen, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Aus all diesen Gründen wird gemäß Artikel 139 des Autonomiestatuts der Balearen diese spezifische Änderung des Gesetzes 1/2007 vom 28. Februar zur Reform des Autonomiestatuts der Balearen genehmigt Streichen Sie die Messzahl aus dem Gesetzestext.

erster Artikel

Artikel 44 des Organgesetzes 1/2007 vom 28. Februar zur Reform des Autonomiestatuts der Balearen wurde geändert und lautet wie folgt:

1. Die Abgeordneten des Parlaments der Balearen sind an kein zwingendes Mandat gebunden und genießen auch nach Beendigung ihres Mandats Unverletzlichkeit hinsichtlich der in Ausübung ihres Amtes geäußerten Meinungen und abgegebenen Stimmen. Während ihrer Amtszeit genießen sie Immunität mit der konkreten Auswirkung, dass sie, außer bei frischer Tat, nicht festgenommen oder inhaftiert werden können. Die Kenntnis von Strafsachen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen für in Ausübung des Amtes begangene Taten obliegt der gesetzlich festgelegten Gerichtsbarkeit.

2. Das Stimmrecht der Stellvertreter ist persönlich und kann nicht delegiert werden.

LE0000241297_20220210Gehen Sie zu Betroffene Norm

zweiter Artikel

Artikel 56.7 des Organgesetzes 1/2007 vom 28. Februar zur Reform des Autonomiestatuts der Balearen wird wie folgt geändert:

56.7 Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung des Präsidenten wird zu den gleichen Bedingungen durchsetzbar sein, die auch für die Abgeordneten des Parlaments der Balearen gelten.

LE0000241297_20220210Gehen Sie zu Betroffene Norm

Dritter Artikel

Artikel 57.5 des Organgesetzes 1/2007 vom 28. Februar zur Reform des Autonomiestatuts der Balearen lautet wie folgt:

57.5 Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung der Regierungsmitglieder unterliegt denselben Bedingungen wie denen der Abgeordneten des Parlaments der Balearen.

LE0000241297_20220210Gehen Sie zu Betroffene Norm

Übergangsbestimmung

Die Kenntnis der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten straf- und zivilrechtlichen Verfahren, die gegen die Abgeordneten des Parlaments der Balearen, die Mitglieder der autonomen Regierung und deren Präsidenten eingeleitet werden, liegt in der Verantwortung des zuständigen Gerichtsorgans nach dem Gesetz, es sei denn, die Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs der Balearen oder die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs haben der Eröffnung der mündlichen Verhandlung bereits zugestimmt.

Aufhebungsbestimmung

Alle diesem Gesetz entgegenstehenden, ihm widersprechenden oder mit seinen Bestimmungen unvereinbaren gleich- oder nachrangigen Bestimmungen werden aufgehoben.

Endgültige Verfügung

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.

Somit

Ich befehle allen Spaniern, Einzelpersonen und Behörden, dieses organische Gesetz einzuhalten und sicherzustellen, dass es eingehalten wird.