Beschluss vom 1. Februar 2022 des National Institute of




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 6.4 und 7.2 des Beschlusses des Nationalen Instituts für öffentliche Verwaltung vom 16. April 2021, mit dem die Kriterien und das Verfahren für die Verteilung, Anwendung und Verwaltung von Mitteln zur Finanzierung von Ausbildungsplänen dargelegt wurden im Bereich der Allgemeinen Staatsverwaltung ist es Sache der Gemeinsamen Ausbildungskommission für Beschäftigung der Allgemeinen Staatsverwaltung, die Frist für die Vorlage der Ausbildungspläne, die in den Artikeln 5.2 und 9 festgelegten Grenzen, als solche die Staffelung festzulegen in dem die Kriterien für die Verteilung der Mittel entwickelt werden, die allen im FEDAP-Portal registrierten Projektträgern mitgeteilt und durch Beschluss des Leiters der INAP-Direktion im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Die Gemeinsame Kommission für Berufsausbildung der Allgemeinen Staatsverwaltung nimmt bei ihrer Sitzung am 21. Dezember 2021 die Vereinbarungen an, die diesen Beschluss enthalten.

Aufgrund dessen beschließt diese Direktion:

Zuerst. Objekt.

Durch die Vermittlung dieses Beschlusses beginnt das Verfahren zur Finanzierung von Ausbildungsplänen für die Beschäftigung, das von der Allgemeinen Staatsverwaltung im Rahmen von AFEDAP und gemäß dem Beschluss des Nationalen Instituts für öffentliche Verwaltung vom 16. April 2021 gefördert wird Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Verteilung, Anwendung und Verwaltung von Mitteln zur Finanzierung von Ausbildungsplänen im Bereich der allgemeinen Staatsverwaltung, veröffentlicht in BOE Nr. 95 vom 21. April 2021.

Zweite. Plaza und Ort der Präsentation von Trainingsplänen.

1. Die Frist für die Einreichung von Ausbildungsplänen beträgt fünfzehn Arbeitstage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses. Die Präsentation von Luftfahrzeugen erfolgt über das FEDAP-Portal.

2. Wenn die vorgelegten Pläne die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllen, muss der Projektträger den Mangel beheben oder die obligatorischen Unterlagen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beifügen, mit dem Hinweis, dass Ihre Anfrage als zurückgezogen gilt, wenn dies nicht geschehen ist ., mit den in Artikel 68 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltung vorgesehenen Wirkungen.

3. In den Fällen, in denen der Ausschüttungsvorschlag einen niedrigeren Betrag als den beantragten enthält, müssen die Projektträger ihren Plan neu formulieren und innerhalb von zehn Geschäftstagen an den vorgeschlagenen Betrag anpassen.

4. Die Höchstfrist zur Beschlussfassung und Bekanntgabe des Verfahrensbeschlusses darf sechs Monate ab Veröffentlichung dieses Beschlusses nicht überschreiten.

Dritte. Begrenzung der auf den Ausbildungsplan entfallenden Kosten.

1. Die den ergänzenden Tätigkeiten direkt zurechenbaren Ausgaben werden in der Regel auf eine Grenze von 2 Prozent nüchtern und importiert insgesamt gewährt.

2. Allgemeine Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung förderfähiger Aktivitäten, die nicht direkt zugeordnet werden können, haben in der Regel eine Höchstgrenze von 10 Prozent für die Einfuhr direkter Ausgaben.

3. Andere indirekte Ausgaben für Wasser, Gas, Strom, Nachrichtenübermittlung, Telefon, verbrauchte Büromaterialien, Überwachung und Reinigung sowie andere nicht spezialisierte Ausgaben, die dem Schulungsplan zuzurechnen sind, haben eine Höchstgrenze von 6 Prozent der gesamten direkten Ausgaben.

Schlafzimmer. Begründung quadratisch.

Die Begründung für die Durchführung der Ausbildungspläne und die anfallenden Aufwendungen erfolgt durch Einreichung des Förderkontos über das FEDAP-Portal im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2023. Mehrjahrespläne Die Begründung erfolgt teilweise jährlich im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar des Folgejahres, auf den sich die zu begründenden Ausgaben beziehen.

Fünfte. Wichtig zu verteilen und zu skalieren.

1. Von den Mitteln der Allgemeinen Staatsverwaltung verwaltet das INAP einen Betrag von 4.006.080 Euro. Der verbleibende Betrag, 9.347.510 Euro, wird unter den Trägern der AGE verteilt, die, außer in begründeten Fällen, vorrangig für spezifische Ausbildungen verwendet werden.

2. Die Ermittlung der individualisierten Quantifizierung der zu überweisenden Mittel erfolgt wie folgt:

Interadministrative und interministerielle Pläne.

  • a) Bei verwaltungs- und ressortübergreifenden Plänen beträgt sie höchstens 20 % der in jedem Haushaltsjahr bewilligten Gesamtmittel. Diese Grenze gilt nicht, vorausgesetzt, es gibt einen Überschuss an Mitteln für Einheitspläne. Diese Feststellung erfolgt nach folgenden Kriterien:

    Die Relevanz der Gestaltung, des Inhalts und des Anwendungsbereichs des Plans auf der Grundlage der Kompetenzen und komparativen Vorteile jedes Projektträgers. Falls ein Plan in Erwartung dieses Kriteriums als nicht förderfähig erachtet wird, ist er nicht förderfähig.

    Der Prozentsatz der Ausführung der im Vorjahr erhaltenen Mittel.

    Für den Fall, dass ein Plan auf der Grundlage der oben genannten Kriterien als nicht geeignet erachtet wird, wird seine Bewertung nicht fortgesetzt und er kann keine Finanzierung erhalten.

  • b) Angesichts der Besonderheit dieser Art von Vorhaben schlägt die Kommission im Falle eines Projektträgers, der seinen Antrag zum ersten Mal einreicht, nach Prüfung des Antrags die Höhe der Finanzhilfe vor, die in jedem Fall höchstens der importierten Aufforderung entspricht Angemessenheit für das allgemeine Interesse und die Art der geplanten Aktivitäten des vorgelegten Plans.
  • c) Für die übrigen Promoter werden der ausgeführte Import und der Ausführungsgrad im Vorjahr berücksichtigt. In Anbetracht der besonderen Umstände, die während des Geschäftsjahres vor diesem Beschluss eingetreten sind und für die erst im September dieses Jahres eine Lösung gefunden wurde, wird davon ausgegangen, dass der Projektträger über ausreichende Ausführungskapazitäten verfügt, wenn der ausgeführte Betrag mehr als 40 % des bewilligten Imports betrug. Der vorgeschlagene Betrag, der jedem Projektträger gewährt werden soll, wird berechnet, indem auf die im Jahr 2021 durchgeführte Einfuhr eine Erhöhung von bis zu 60 % für diejenigen Projektträger angewendet wird, die einen Ausführungsgrad von mehr als 40 % hatten. Die Anwendung dieser Erhöhung erfolgt proportional zum Ausführungsgrad jedes Promoters, multipliziert und importiert mit den folgenden Koeffizienten:

    1,0 für einen Ausführungsgrad kleiner oder gleich 40 %.

    1.6 bei einem Ausführungsgrad von 100 %.

    Ein Proportionalwert X zwischen 1.0 und 1.6 für mittlere Ausführungsgrade zwischen 40 % und 100 %:

    X = [(Ausführungsgrad – 40) * 0,6/60] + 1

  • d) Bei der Anwendung der oben genannten Kriterien werden Angebote berücksichtigt, sofern der für die Gewährung vorgeschlagene Höchstbetrag den beantragten Betrag in keinem Fall überschreiten darf.

Einheitenpläne.

  • a) Ausgeschrieben werden außer für Veranstalter, die erstmalig Luftfahrzeuge präsentieren, der durchgeführte Import und der Ausführungsgrad des Vorjahres. In Anbetracht der besonderen Umstände, die während des Geschäftsjahres vor diesem Beschluss eingetreten sind und für die erst im September dieses Jahres eine Lösung gefunden wurde, wird davon ausgegangen, dass der Projektträger über ausreichende Ausführungskapazitäten verfügt, wenn der ausgeführte Betrag mehr als 40 % des bewilligten Imports betrug. Der vorgeschlagene Betrag, der jedem Projektträger gewährt werden soll, wird berechnet, indem auf die im Jahr 2021 durchgeführte Einfuhr eine Erhöhung von bis zu 60 % für diejenigen Projektträger angewendet wird, die einen Ausführungsgrad von mehr als 40 % hatten. Die Anwendung dieser Erhöhung erfolgt proportional zum Ausführungsgrad jedes Promoters, multipliziert und importiert mit den folgenden Koeffizienten:

    1,0 für einen Ausführungsgrad kleiner oder gleich 40 %.

    1.6 bei einem Ausführungsgrad von 100 %.

    Ein Proportionalwert X zwischen 1.0 und 1.6 für mittlere Ausführungsgrade zwischen 40 % und 100 %:

    X= [(Ausführungsnote – 40) * 0,6/60] + 1

  • b) Auf der Grundlage des im vorherigen Abschnitt vorgeschlagenen Betrags wird die Zahl der Truppen (potenziellen Empfänger), an die jeder Projektträger seinen Plan richtet, wie unten angegeben berücksichtigt.

    Aus dem vorgeschlagenen Betrag, der in Abschnitt a) für jeden der Projektträger gewährt werden soll, wird der per Bargeld importierte Betrag berechnet, indem diese Quote durch die Anzahl der effektiven oder möglichen Empfänger des Plans dividiert wird.

    Es wurde ein Maximalwert ermittelt, der sich aus der Addition des Durchschnitts der zuvor errechneten durch Bargeld importierten Mittelwerte und der Standardabweichung errechnete. Es wird auch ein Mindestwert festgelegt, der anhand der Gesamtzahl der Truppen, für die alle Projektträger im Jahr 2021 eine Finanzierung beantragen, und des für Einheitspläne verfügbaren Gesamtbetrags berechnet wird.

    Die durch Barmittel eingeführten Mittel werden vor Erhalt für jeden der Förderer innerhalb der durch diese Mindest- und Höchstgrenzwerte festgelegten Werte angepasst. Denjenigen Projektträgern, deren durchschnittliche Bargeldeinfuhren höher als der Höchstwert gewesen wären, wird der Höchstwert als Bargeldeinfuhren zugewiesen; Denjenigen Projektträgern, deren durchschnittliche Bargeldeinfuhren unter dem Mindestwert gelegen hätten, wird der Mindestwert als Bargeldeinfuhren zugerechnet.

    Der Mindestwert wird auch im Kontozyklus für neue Promoter als Referenz genommen. Im Fall von Projektträgern, die ihren Antrag zum ersten Mal einreichen, ergibt sich der vorgeschlagene zu gewährende Betrag aus der Multiplikation dieses Mindestbetrags mit der Anzahl derjenigen, für die der Plan gilt.

  • c) Bei der Anwendung der vorstehenden Kriterien werden Angebote berücksichtigt, sofern der für die Gewährung vorgeschlagene Höchstbetrag den beantragten Betrag in keinem Fall überschreiten darf.
  • d) Nach Anwendung der oben angegebenen Kriterien wird die Gesamtsumme der einzelnen vorgeschlagenen Beträge im Verhältnis zu den für die Einheitspläne verfügbaren Gesamtmitteln gewichtet, wodurch ein Korrekturfaktor erhalten wird, der auf die Beträge angewendet wird, um diese Beträge anzupassen die für jedes Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Gesamtmittel.

Wenn nach Anwendung des Korrekturfaktors noch nicht zugewiesene Mittel vorhanden sind, kann die Gemeinsame Ausbildungskommission der Allgemeinen Staatsverwaltung entscheiden, dass diese zur Finanzierung von INAP-Ausbildungsplänen verwendet werden.

Zusätzliche Bereitstellung von Ressourcen

1. Dieser das Verwaltungsverfahren beendende Beschluss kann wahlweise ersatzweise angefochten oder unmittelbar vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

2. Der fakultative Antrag auf Aufhebung kann gemäß Artikel 123 und 124 des Gesetzes 39/2015 innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Staatsanzeiger bei der Stelle eingereicht werden, die ihn ausgestellt hat , vom 1. Oktober.

3. Der verwaltungsrechtliche Rechtsbehelf kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 9.1.b) und 46. des Gesetzes 29/1998 innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach seiner Zustellung vor den zentralen Verwaltungsgerichten für streitige Angelegenheiten eingelegt werden , vom 13. Juli, zur Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

4. Ist der Aufhebungsbeschluss angefochten worden, kann eine streitige Verwaltungsbeschwerde erst eingelegt werden, wenn die Aufhebungsbeschwerde ausdrücklich entschieden oder wegen Verwaltungsstillstands abgewiesen worden ist.

Einzige Schlussbestimmung Wirksamkeit

Diese tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.