Beschluss vom 19. Januar 2023 des National Institute of




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Am 7. Dezember 2003 wurde das Gesetz 55/2003 vom 16. Dezember im Staatsanzeiger veröffentlicht, mit dem das Rahmenstatut für das gesetzliche Personal des Gesundheitswesens genehmigt wurde, das als Schlüsselinstrument in Bezug auf das Personal innerhalb jedes Gesundheitsdienstes gilt. der Personalmanagementplan. So definiert Artikel 13 der vorgenannten Norm diese als grundlegendes Instrument für die globale Planung derselben innerhalb des Gesundheitswesens, in dem die zu erreichenden personellen, personellen und strukturellen Ziele festgelegt werden müssen geeignet sind, um diese Ziele zu erreichen, und in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Struktur zu treffen, insbesondere in Bezug auf die Quantifizierung der Ressourcen, die Programmierung des Zugangs, die geografische und funktionale Mobilität, die Beförderung und die berufliche Neueinstufung.

Artikel 12.1 legt seinerseits fest, dass die Planung der Humanressourcen auf eine angemessene Dimensionierung, Verteilung, Stabilität, Entwicklung, Ausbildung und Ausbildung ausgerichtet sein wird, um die Qualität, Effektivität und Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern.

Durch den Beschluss des National Institute of Health Management vom 17. Januar 2018 (BOE Nummer 27, vom 30. Januar 2018) wird der INGESA Human Resources Management Plan zusammen mit seinen Anhängen genehmigt und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft , und anhängig für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. mit vorübergehender Überwachung bis zum 30. Januar 2023.

Das oben erwähnte Gesetz 55/2003 vom 16. Dezember legt in Artikel 80, der sich auf Pakte und Vereinbarungen bezieht, in Abschnitt 1 fest, dass die Vertreter der Verwaltung oder des Gesundheitswesens und die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen an den Verhandlungstischen teilnehmen können Pakte und Vereinbarungen schließen. Ebenso enthält es in Abschnitt 2, g) die Pläne für die Verwaltung der Humanressourcen, die Gegenstand von Verhandlungen sein müssen, gemäß den in Kapitel III des Gesetzes 9/1987 vom 12. Juni vorgesehenen Bedingungen. In Übereinstimmung mit diesem Artikel nehmen die Verwaltung und die Gewerkschaftsorganisationen am Runden Tisch des Sektors am 16. November 2022 gemäß einer Verlängerung der Gültigkeit des INGESA-Personalmanagementplans um drei Monate teil.

Königliches Gesetzesdekret 12/2022 vom 5. Juli (BOE-Nummer 161 vom 6. Juli 2022), das das Gesetz 55/2003 vom 16. Dezember über das Rahmenstatut des Statutspersonals der Gesundheitsdienste ändert, in Kraft getreten am 7. Juli 2022 und verweist in seiner ersten Zusatzbestimmung auf die Aufnahme eines gewerkschaftlichen Verhandlungsprozesses zur Aktualisierung des Rahmenstatuts des statutarischen Personals im Gesundheitswesen, für das das Gesundheitsministerium im Rahmen von Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium festlegt Kenntnisnahme der Human Resources Commission bei ihrer Planungsarbeit, wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Königlichen Gesetzesdekrets ein Verfahren einleiten, um Gewerkschaftsverhandlungen zur Aktualisierung des Rahmenstatuts zu führen. Dieser Verhandlungsprozess muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten abgeschlossen sein, der verlängert werden kann.

Darüber hinaus ist angesichts der Komplexität der Aktualisierung, Überprüfung und Anpassung des oben genannten Plans und der Menge an Daten und Dokumentation, die analysiert werden müssen, und mit dem Ziel, einen neuen Plan zu erstellen, dessen Entwicklung schrittweise erfolgt, mit einer offenen Zeithorizont, ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum und mit der Möglichkeit einer schrittweisen Anpassung, diese Direktion in Ausübung der Befugnisse gemäß Artikel 15 des Königlichen Dekrets 1087/2003 vom 29. August (BOE Nummer 208 vom 30. August) , löst:

Erste. Verlängerung der Gültigkeit des INGESA-Personalorganisationsplans um drei Monate, gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit des aktuellen Plans.

Zweite. Die vorherige Amtszeit wird automatisch um die wesentliche Amtszeit verlängert, und zwar in jedem Fall bis zum Abschluss des Verhandlungsprozesses zur Aktualisierung des Rahmenstatuts für das gesetzliche Personal, in Ausführung der ersten zusätzlichen Bestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 12/2022, von 5. Juli zur Änderung des Gesetzes 55/2003 vom 16. Dezember des Rahmenstatuts für das gesetzliche Personal des Gesundheitswesens, das innerhalb der delegierten technischen Kommission der Personalkommission des nationalen Gesundheitssystems und seiner Arbeitsgruppen durchgeführt wird.

Gegen diesen Beschluss kann wahlweise innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung bei der Direktion des Nationalen Instituts für Gesundheitsmanagement eine Berufung auf Ersetzung oder innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab einer strittigen Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden am Tag nach seiner Veröffentlichung vor der Verwaltungsstreitkammer des Obersten Gerichtshofs gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und des Gesetzes 29/1998 vom Juli 13, Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.