Beschluss vom 12. Januar 2023 des National Institute of

Vereinbarung zwischen dem National Institute of Performing Arts and Music und der Adadi Lighting Authors Association über die gemeinsame Organisation von Aktionen, die die Entwicklung in den technischen und künstlerischen Bereichen der Live-Performance erleichtern

In Madrid,

ab 10. Januar 2023.

Einerseits Herr Joan Francesc Marco Conchillo, Generaldirektor des Nationalen Instituts für darstellende Kunst und Musik (im Folgenden INAEM), in Anzahl und Vertreter der oben genannten Körperschaft mit Sitz in Plaza del Rey, Nr. 1 (28004 ) von Madrid und NIF-Nummer Q2818024H, kraft der Ernennung durch das Königliche Dekret 229/2022 vom 29. März in Ausübung der Befugnisse, die durch das Königliche Dekret 2491/1996 vom 5. Dezember über die organische Struktur und die Funktionen des National Institute of Performing Arts and Music (BOE Nr. 306 vom 20. Dezember).

Auf der anderen Seite, Herr Pedro Yage Guirao, als Präsident der Association of Lighting Authors ADADI (im Folgenden AAI), mit CIF G86612322 und Adresse in Madrid (CP 28015), Calle San Bernardo 20, 1. Izq.; aufgrund seiner Ernennung durch Zustimmung der Mitgliederversammlung vom 2020. Dezember 15 und der ihm durch § XNUMX der Satzung des Vereins eingeräumten gesetzlichen Vertretungsbefugnis.

Beide Parteien erkennen die Kompetenz bzw. Fähigkeit an, diese Vereinbarung zu formalisieren.

EXPONENT

I. Dass INAEM eine autonome Einrichtung unter dem Ministerium für Kultur und Sport ist, die für die Erlangung der folgenden Geldbußen zuständig ist: Förderung, Schutz und Verbreitung von darstellender Kunst und Musik in jeder ihrer Erscheinungsformen; die externe Projektion der im vorigen Abschnitt genannten Aktivitäten; kulturelle Kommunikation zwischen den Autonomen Gemeinschaften in Angelegenheiten der Körperschaft in Übereinstimmung mit ihnen.

II. Dass die AAI die Association of Lighting Authors ist, eine gemeinnützige Organisation, die im August 1998 in Madrid mit dem Ziel gegründet wurde, die Bemühungen zu bündeln und eine größere professionelle Anerkennung der Figur des Lichtdesigns und der Videoszene zu erlangen.

XNUMX. Dass die Parteien daran interessiert sind, Maßnahmen zu entwickeln, um die Beziehung zwischen den technischen Fachleuten von Live-Shows und den Autoren der Beleuchtungs- und Videoszene (Theater, Oper, Tanz, Musik, Zirkus usw.) und der Architekturbeleuchtung zu begünstigen und zu fördern , Innenarchitektur, Veranstaltungen und Shows im Allgemeinen; und aufgrund dessen, was offengelegt wurde, drückt es seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit aus, indem es diese Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die anfänglichen Verpflichtungen zwischen den Unterzeichnern festlegt und die an die zukünftige Unterzeichnung spezifischer Vereinbarungen gebunden ist, in denen diese Verpflichtungen gemäß dem Folgenden spezifiziert werden

KLAUSELN

erstes Objekt

Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen dem INAEM und der AAI für die gemeinsame Organisation verschiedener Aktivitäten und Aktionen zu schaffen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung in gemeinsamer Vereinbarung entstehen können, um die Entwicklung in den technischen und künstlerischen Bereichen zu erleichtern der Liveshow.

XNUMX. Von den Parteien durchzuführende Maßnahmen

Die geplanten Maßnahmen bestehen aus:

  • – Förderung und Unterstützung des Unternehmertums in dem im AAI erfassten Sektor.
  • – Förderung des Wissenstransfers zwischen Bildungs- oder Ausbildungsstätten und Unternehmen.
  • – Entwicklung von Aktivitäten zur Förderung der technischen und künstlerischen Ausbildung in den Bereichen des AAI.
  • – Mitarbeit bei der Entwicklung von Ausbildungskursen für die Beschäftigung, Konferenzen, Symposien und anderen Veranstaltungen, die die Berufsförderung von technischem Personal und die Arbeit der Bereiche erleichtern, die im AAI in Live-Shows enthalten sind.

    Für seine Einhaltung verpflichtet sich INAEM:

  • – Zusammenarbeit bei der Entwicklung der oben genannten Maßnahmen.
  • – Mitarbeit an Innovationsprojekten im Zusammenhang mit dem Produktionssektor.
  • – Entwicklung und Anpassung der Ausbildung an die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Sektors.
  • – Aufbau eines offenen und direkten Dialogkanals mit dem AAI über das Show Technology Center.
  • – Die aus dieser Vereinbarung resultierenden Errungenschaften über seine Website, soziale Netzwerke und die Medien bekannt zu machen.

    Andererseits engagiert sich der AAI für:

  • – Zusammenarbeit bei der Entwicklung der oben genannten Maßnahmen.
  • – Pflegen Sie einen offenen und direkten Dialogkanal mit dem Show Technology Center.
  • – Und über seine Website, soziale Netzwerke und die Medien die aus dieser Vereinbarung resultierenden Errungenschaften bekannt zu machen.

Dritte Verpflichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen, die von den Parteien übernommen werden

Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Entschädigungs- oder wirtschaftlichen Verpflichtungen zwischen den Parteien, die sie unterzeichnen, da das Center for Show Technology zu seinen Aufgaben und seiner eigenen Tätigkeit die Durchführung von Schulungen für Live-Show-Techniker und die kontinuierliche Weiterbildung des Personals des INAEM zählt .

Vierte Förderung und Verbreitung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Ressourcen zu nutzen, um die Verbreitung der unter das Übereinkommen fallenden Aktivitäten zu erleichtern.

Bei der gesamten Förderung und Verbreitung der Veranstaltungen, die Gegenstand dieser Konvention sind, müssen die Nummer und das Logo der beteiligten Institutionen vertreten sein, und die Parteien müssen die Materialien, die für die Aufnahme der oben genannten Logos erforderlich sind, an die Partei liefern, die dies macht unterstützt Werbeaktionen, in die sie einbezogen werden müssen.

XNUMX. Überwachung, Überwachung und Kontrollmechanismen

Für die Verwaltung des Gegenstands dieser Vereinbarung sind die Gesprächspartner: vom INAEM der Leiter der Verwaltung des Ausstellungstechnologiezentrums oder eine beauftragte Person; und vom AAI, dem Präsidenten oder einer delegierten Person, die für die Lösung eventuell auftretender Auslegungs- und Compliance-Probleme zuständig ist.

Sechste Koordinierung zur Verhütung berufsbedingter Risiken

Der AAI bescheinigt, dass er die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der damit verbundenen aktuellen Vorschriften erfüllt. Aus diesem Grund übernimmt es die Verpflichtung, INAEM über die Risiken zu informieren, die seine Arbeit in seinen Abhängigkeiten hervorrufen kann, wie z entwickelt Artikel 171 des Gesetzes 2004/30 vom 24. November über die Verhütung von Arbeitsrisiken in Fragen der Koordinierung von Geschäftsaktivitäten.

Maximales Änderungsregime und Gültigkeitsdauer

Diese Vereinbarung kommt am Tag der Unterzeichnung durch den letzten Unterzeichner zustande und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren.

Die Vereinbarung entspricht den Bestimmungen von Artikel 48.8 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors und tritt nach ihrer Registrierung innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Formalisierung in den staatlichen Organen und Instrumenten des elektronischen Registers in Kraft der Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors des Staates und innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Formalisierung im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Die Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung und/oder die Verlängerung ihrer Gültigkeit erforderte die einstimmige Zustimmung der Parteien durch Unterzeichnung des entsprechenden Nachtrags.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 49.h) 2. des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors kann die Verlängerung des Vertrags um bis zu vier weitere Jahre vereinbart werden.

XNUMX. Erlöschen und Folgen bei Nichtbeachtung

Diese Vereinbarung kann durch Einhaltung oder Beschluss gekündigt werden.

Die Gründe für die Auflösung sind diejenigen, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind, und insbesondere:

  • a) Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne vereinbarte Verlängerung.
  • b) Die einstimmige Zustimmung aller Unterzeichner.
  • c) Nichteinhaltung der von einem der Unterzeichner übernommenen Verpflichtungen und Zusagen.

    In diesem Fall kann jede Partei die säumige Partei auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist den Verpflichtungen oder Zusagen nachzukommen, die als verletzt gelten. Diese Anforderung wird der für den Mechanismus zur Überwachung, Überwachung und Kontrolle der Ausführung der Vereinbarung verantwortlichen Person und den Unterzeichnerparteien mitgeteilt.

    Wenn nach Ablauf der in der Anforderung angegebenen Frist die Nichteinhaltung fortbesteht, wird der Teil, den der Direktor den unterzeichnenden Parteien von der Übereinstimmung des Beschlussgrundes und der Vereinbarung mitteilt, als gelöst angesehen.

    Im Falle der Nichteinhaltung der im Rahmen dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen durch eine der Parteien richtet sich die mögliche Entschädigung nach den Bestimmungen der geltenden Vorschriften.

  • d) Die gerichtliche Entscheidung, mit der die Nichtigkeit der Vereinbarung festgestellt wird.

Im Falle einer vorzeitigen Abwicklung müssen die im zweiten Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen, die während der Vollstreckung stattfinden, innerhalb der von den Parteien zum Zeitpunkt der Abwicklung festgelegten nicht verlängerbaren Frist gemäß den in Artikel 52.3 des Gesetzes 40 festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden . / 2015, Stand 1. Oktober.

Die Parteien sind im Falle höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen befreit. Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall Ereignisse wie Brände, Überschwemmungen, Kriege, Vandalismus oder Terrorismus, Verbote von Aktivitäten durch die zuständige Behörde und im Allgemeinen alle Ereignisse zu verstehen, die nicht vermieden werden können. . Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss dies ordnungsgemäß begründen.

Zehnte Zusammenarbeit zwischen den Parteien

Die Parteien, die dieses Dokument unterzeichnen, werden jederzeit zusammenarbeiten und auf die Grundsätze von Treu und Glauben und Effizienz hinweisen, um die korrekte Ausführung der Vereinbarung sicherzustellen.

Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten, die während der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen können, gütlich beizulegen.

Elfte Interpretation und Konfliktlösung

Diese Vereinbarung hat administrativen Charakter. Kontroversen, die sich aus der Auslegung, Änderung, Lösung und den Auswirkungen ergeben können, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben können, werden zwischen den Parteien gelöst, wobei alle möglichen Formen der Schlichtung ausgeschöpft werden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Andernfalls sind die Gerichte der streitigen Verwaltungsordnung für die Verhandlung der strittigen Fragen zuständig.

Dreizehnter Schutz personenbezogener Daten

In Anwendung der Bestimmungen des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember, Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung digitaler Rechte, werden die in dieser Vereinbarung enthaltenen personenbezogenen Daten von INAEM verarbeitet und in die Aktivität der Zusammenarbeit einbezogen davon ist die Übertragung und Verwaltung der allgemeinen Aktionsvereinbarungen und Protokolle, an denen das INAEM beteiligt ist, Zweck, der auf dem öffentlichen Interesse der Vereinbarung oder des Protokolls und seiner Ausführung basiert.

Die personenbezogenen Daten können der Generalintervention der Staatsverwaltung und dem Rechnungshof mitgeteilt werden und werden auf dem Transparenzportal der Generalstaatsverwaltung gemäß dem Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz und Zugang veröffentlicht und gute Regierungsführung.

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist, wobei die spanischen Vorschriften für Archive und dokumentarisches Erbe gelten.

Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit Ihrer Daten, Einschränkung und Widerspruch gegen deren Behandlung ausüben, z. B. nicht Gegenstand von Entscheidungen zu sein, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung Ihrer Daten beruhen, sofern angemessen, vor dem INAEM in Plaza del Rey 1, 28004 Madrid oder über das elektronische Büro www.culturaydeporte.gob.es.

Vierzehnter Wettbewerb

Diese Vereinbarung impliziert keinen Verzicht der Parteien auf ihre jeweiligen Befugnisse.

Und zum Nachweis der Konformität unterzeichnen sie diese Vereinbarung am angegebenen Ort und am angegebenen Datum.-Vertreter von INAEM, Generaldirektor, Joan Francesc Marco Conchillo.-Vertreter der AAI, Präsident, Pedro Yage Guira.