Neues Treffen DAS GESETZ. Forum für Arbeitsbeziehungen ESADE, ICADE, Instituto Cuatrecasas Legal News

Das Treffen findet am kommenden 12. Mai unter der Leitung des Richters des Obersten Gerichtshofs und Professors für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Ángel Blasco Pellicer, statt.

Darin werden der Inhalt und die praktische Anwendung zweier aktueller Urteile des Obersten Gerichtshofs analysiert und diskutiert:

1. Grenzen der kollektiven Autonomie zur Änderung der Umgebung des Unternehmens/der Arbeitsstätten bei der Wahl der einheitlichen Vertretung (STS 172/2023 vom 7. März 2023, Empfehlung 42/2021).

– Ist es möglich, für die Wahl des Betriebsrats eine andere Wahleinheit als den Arbeitsplatz als Referenz heranzuziehen?
– Ist es notwendig, als geographischen Bezug ausschließlich das Bundesland oder die angrenzenden Gemeinden heranzuziehen?
– Welche Gründe können dazu führen, die Regelung der Wahl der Einheitsvertretung als öffentliche Ordnung zu betrachten?
– Ist diese Überlegung der öffentlichen Ordnung auf die Norm der Gewerkschaftsvertretung anwendbar?
– Wie wirkt sich die Zusammensetzung der Einheitsvertretung in verschiedenen Arbeitszentren auf die Zusammensetzung eines interzentralen Ausschusses aus?
– Ist es möglich, einen Intercentre-Tarifausschuss in Betracht zu ziehen, der die gleichen gesetzlich anerkannten Funktionen hat wie Betriebsräte und Personaldelegierte?
– Kann die Aushandlung gesetzlicher Betriebstarifverträge zu diesen Aufgaben gezählt werden?

2. Festlegung der zahlenmäßigen Zusammensetzung der Sozialbank in einer Verhandlungskommission und Umfang des Ermessens der Gewerkschaftsautonomie zur Festlegung dieser Zusammensetzung (STS 167/2023 vom 12. April 2023, Empfehlung 4/2021).

– Können die Gewerkschaften und ihre Vertreter die Zahl der Mitglieder der Sozialbank reduzieren, um einen gesetzlichen Tarifvertrag auszuhandeln?
– Ist diese Entscheidung Ermessensentscheidung oder muss sie objektiv begründet sein?
– Hat eine Gewerkschaftssektion mit einer Mindestzahl an der Gesamtvertretung des Unternehmens das Recht, dieser Verhandlungskommission beizutreten, und die Anzahl der Mitglieder dieser Kommission muss daran angepasst werden, auch wenn ihre Stimme unerheblich wäre? bei der Willensbildung der Sozialbank?
– Wie würde sich dieses Recht ggf. auf die TS-Doktrin zum gewichteten Stimmrecht (und nicht nach Personen) bei der Entscheidungsfindung der Sozialbank auswirken?
– Kann die in diesem Satz aufgestellte Doktrin auf die soziale Zusammensetzung anderer Verhandlungskommissionen (Art. 40, 41, 47 oder 51 Y) ausgedehnt werden?
– Könnte diese Doktrin auch auf die soziale Zusammensetzung des Verhandlungsausschusses eines außergesetzlichen Tarifvertrags angewendet werden?

Die Referenten in dieser Session sind:

– SALVADOR DEL REY (Moderator). Direktor des Labour Relations Forum, Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der ESADE Law School. (URL). Präsident des Cuatrecasas Institute of Legal Strategy in HR.
– ENGEL BLASCO PELLICER. Richter am Obersten Gerichtshof und Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
– ALMUDENA BATISTA. CUATRECASAS Unternehmen
– MARIA JOSE LOPEZ. Ordentlicher Professor von ICADE
– ERNESTO RODRIGUEZ. Direktor für Arbeitsbeziehungen bei MAPFRE
– WILLIAM TENA. Direktor des CUARECASAS-Instituts

Anmeldung und alle Infos unter diesem Link.

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Die folgenden Treffen werden auf der Grundlage der aktuellsten und interessantesten Urteile in der Rechtslandschaft und ihrer Auswirkungen auf den beruflichen Bereich geplant, immer geleitet von einem Richter des Obersten Gerichtshofs.