Erlass EFP/103/2022 vom 11. Februar, der dies festlegt




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen wird die Straffung der Verfahren mit vollständig elektronischem Betrieb vertieft.

Diese Regel betont, dass die elektronische Verarbeitung im derzeitigen Umfeld noch keine besondere Verfahrensverwaltung sein kann, sondern die übliche Tätigkeit der Verwaltungen darstellen muss. Auf diese Weise sollen nicht nur Kosten für Bürger und Unternehmen eingespart, sondern auch die Garantien der Interessenten gestärkt werden.

Auf diese Weise schafft das oben genannte Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober einen Rechtsrahmen, der auf die Verallgemeinerung elektronischer Medien in den Beziehungen zwischen öffentlichen Verwaltungen und Bürgern abzielt.

Aus dieser Perspektive und in Übereinstimmung mit Artikel 14.1 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober können natürliche Personen jederzeit wählen, ob sie in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten mit den öffentlichen Verwaltungen auf elektronischem Wege kommunizieren oder nicht, mit Ausnahme davon sie sind verpflichtet, auf diese Weise zu interagieren. In der Tat ermöglicht Artikel 14.3 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober den Verwaltungen, für bestimmte Verfahren und für bestimmte Personengruppen die Verpflichtung festzulegen, sich auf elektronischem Wege mit ihnen in Verbindung zu setzen, wenn sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen, technischen Leistungsfähigkeit, beruflichen Hingabe oder andere Gründe, die bescheinigen, dass sie Zugang zu und Verfügbarkeit der erforderlichen elektronischen Mittel haben.

Das Ministerium für Bildung und Berufsbildung gibt über die Auslandsbildungsabteilung jedes Jahr verschiedene Stellen für seine Lehrermobilitäts- und -ausbildungsprogramme aus:

  • – Konversationsassistenten in Spanisch im Ausland.
  • – Gesprächsassistent mit Ausländern in Spanien.
  • – Lehrer in zweisprachigen Abteilungen.
  • - Gastprofessor.
  • – Ausbildungskurse für ausländische Spanischlehrer.

    Das mit dieser Ausschreibungslinie verfolgte Ziel ist die Verbreitung der spanischen Bildung, Sprache und Kultur über unsere Grenzen hinweg durch die vorübergehende Teilnahme von Spanischlehrern an Bildungszentren im Ausland, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht.

    Begünstigte dieser Plätze können berufstätige natürliche Personen des amtlichen oder nichtamtlichen Lehrkörpers sein, wie z. B. Studierende des letzten Studienjahres.

    Unter Berücksichtigung der Art und des Zwecks dieser Programme kann festgestellt werden, dass die begünstigten natürlichen Personen über die digitalen Fähigkeiten und angemessene elektronische Mittel verfügen, um mit der Verwaltung für die Zwecke dieser Verfahren zu kommunizieren, wobei das Verfahren die vollständige Anpassung der Kommunikation erfordert die Übermittlung aller Aktionen und Vorgänge an elektronische Medien.

    Bei der Vorbereitung der Verordnung wurden die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober festgelegten Grundsätze der guten Regulierung eingehalten, insbesondere die Grundsätze der Notwendigkeit und der Effizienz, da dies das optimale Instrument zur Vertiefung ist die Verwendung elektrischer Mittel in den Beziehungen zwischen den öffentlichen Verwaltungen und der Stadt. Es hält sich auch an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es keine andere Alternative gibt, die Rechte oder Pflichten weniger einschränkt, und die Regelung im Hinblick auf die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Effizienz mit der übrigen Rechtsordnung vereinbar ist und die Beteiligung von Interessengruppen, was eine effiziente Ressourcenverwaltung ermöglicht.

    Kraft dessen, mit vorheriger Zustimmung des Ministers für Finanzen und öffentliche Verwaltung, verfügbar:

Artikel 1 Gegenstand

Zweck dieser Anordnung ist die Festlegung der Kommunikations- und Benachrichtigungspflicht auf elektronischem Wege in allen Verfahren und Maßnahmen in Verfahren zur Ausschreibung von Mobilitätsprogrammen und Lehrerfortbildungen der Auslandsbildungsmaßnahme:

  • – Konversationsassistenten in Spanisch im Ausland.
  • – Gesprächsassistent mit Ausländern in Spanien.
  • – Lehrer in zweisprachigen Abteilungen.
  • - Gastprofessor.
  • – Ausbildungskurse für ausländische Spanischlehrer.

Artikel 2 Elektrische Kommunikation

Anträge müssen im elektronischen Register eingereicht werden, das bei der zugehörigen elektronischen Zentrale des Ministeriums für Bildung und Berufsbildung (https://sede.educacion.gob.es) verfügbar ist.

Die Benachrichtigungen und Mitteilungen unterliegen der Verfügung der interessierten Parteien durch die autorisierte Direktion und werden ergänzend in der zugehörigen elektronischen Zentrale gemäß den Bestimmungen von Artikel 43 des Gesetzes 39/2015 vom Oktober vorgenommen 1 und in Artikel 42.5 des Königlichen Erlasses 203/2021 vom 30. März, der die Verordnung über die Tätigkeit und den Betrieb des öffentlichen Sektors auf elektronischem Wege genehmigt.

Ungeachtet des Vorstehenden werden die Praxis der Benachrichtigung und die Erfüllung ihrer Verpflichtung den Bestimmungen von Artikel 43 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen entsprechen.

Artikel 4 Zugangspunkt

Das Ministerium für Bildung und Berufsbildung garantiert mindestens einen allgemeinen Zugangspunkt im Bürgerinformations- und Aufmerksamkeitszentrum am Hauptsitz in der Calle de los Madrazo 15, Madrid, über das Benutzer auf einfache Weise elektronisch auf die Informationen zugreifen können und Dienste Ihrer Zuständigkeit, präsentieren Sie Anfragen und Ressourcen oder greifen Sie auf die von der öffentlichen Verwaltung gesendeten Benachrichtigungen und Mitteilungen zu.

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.