Gesetz 4/2022 vom 13. Mai, das die Kommunikation von regelt




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Der Präsident der Autonomen Gemeinschaft Madrid.

Ich gebe bekannt, dass die Madrider Versammlung das folgende Gesetz angenommen hat, das ich im Namen des Königs verkünde.

PRÄAMBEL

Das Königliche Gesetzesdekret 15/2018 vom 5. Oktober über dringende Maßnahmen für die Energiewende und den Verbraucherschutz schafft in seinem Artikel 5 das Programm für die direkte Gewährung von Beihilfen zur Linderung der Energiearmut bei schutzbedürftigen Verbrauchern im Hinblick auf auf Energie für Heizung, Warmwasser oder Kochen, genannt Thermal Social Bonus.

In Übereinstimmung mit diesem königlichen Gesetzesdekret sind die Begünstigten des thermischen Sozialbonus diejenigen Verbraucher, die vom Strom-Sozialbonus gemäß Artikel 45 des Gesetzes 24/2003 vom 26. Dezember über den Elektrizitätssektor profitieren 31. Dezember des Vorjahres. Das Kriterium für die Aufteilung der thermischen Sozialversicherungsbeihilfe unter den Begünstigten ist in Artikel 9 festgelegt, wo der von jedem Begünstigten zu erhaltende Betrag nach dem Grad seiner Gefährdung und der Klimazone, in der sich die Wohnung befindet, festgelegt wird befindet sich diejenige, die Sie registriert finden.

Die Sozialversicherung wird aus den allgemeinen Staatshaushalten finanziert, aber die Verwaltung und Auszahlung der Beihilfe obliegt den Autonomen Gemeinschaften. Zu diesem Zweck wird festgelegt, dass das Ministerium für den ökologischen Wandel, derzeit das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung, die territoriale Verteilung des dort verfügbaren Budgets berechnet, um die Einfuhren der Beihilfen an die zuständigen Verwaltungen zur Zahlung weiterzuleiten.

Dies beruht auf der Tatsache, dass wir es mit einer sozialhilfefähigen Maßnahme zu tun haben, eine Zuständigkeit, die von allen Autonomen Gemeinschaften gesetzlich übernommen wurde, unbeschadet der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers zur Festlegung der Kriterien und Methoden für die Verteilung und Berechnung der Einheitsbeihilfe. Was insbesondere die Autonome Gemeinschaft Madrid betrifft, regelt das durch das Organgesetz 3/1983 vom 25. Februar genehmigte Autonomiestatut der Autonomen Gemeinschaft Madrid die Zuständigkeit in Sachen Sozialhilfe in seinen Artikeln 26.1.23 und 26.1.24 .

Das königliche Gesetzesdekret 15/2018 vom 5. Oktober sieht in seinem Artikel 11 die Verpflichtung der Referenzvermarkter vor, die personenbezogenen Daten der Begünstigten des sozialen Strombonus zum 31. Dezember des Vorjahres an die Körperschaftsbehörde weiterzugeben der Allgemeinen Staatsverwaltung.

Dieses Gebot wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil 134/2020 vom 23. September für verfassungswidrig erklärt, da die von den Referenzvermarktern angeforderten Informationen dazu bestimmt sind, die Bedeutung der Sozialbonushilfe zu bestimmen, um dort ihre Zahlung vorzunehmen , wo es die staatlichen Befugnisse in Bezug auf die Beihilfe überschreitet, da es direkt mit den Verwaltungsaufgaben verbunden ist, die in seine Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaften fallen.

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Gebots erschwert derzeit den Autonomen Gemeinschaften den Zugang zu einer Reihe von Daten, die sich im Besitz der Referenzvermarkter befinden und die für die Verwaltung und Auszahlung des thermischen Sozialbonus von wesentlicher Bedeutung sind.

Aus diesem Grund ist es notwendig, der Verpflichtung der Referenzvermarkter, die personenbezogenen Daten der Begünstigten des sozialen Strombonus im territorialen Geltungsbereich der Autonomen Gemeinschaft Madrid zur Verfügung zu stellen, gesetzliche Geltung zu verschaffen, damit diese Verwaltung die Verarbeitung vornehmen und durchführen kann Zahlung der Beihilfe in jedem Geschäftsjahr.

Die Notwendigkeit, diese Verpflichtung in einer Verordnung mit Gesetzeskraft aufzuerlegen, ergibt sich auch aus den Bestimmungen des Art. 6.1 Abs. 2016 c) der Verordnung (EU) 679/27 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2016. April 95 über die zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Abweichung von der Richtlinie 46/XNUMX/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Die Anpassung der Vorschriften besteht datenschutzrechtlich erneut nicht an den Inhalt der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, erfolgte mit Inkrafttreten des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember, des Schutzes personenbezogener Daten und Gewährleistung der Rechte Ziffern, deren Artikel 8 die Verarbeitung von Daten durch gesetzliche Verpflichtung regelt, unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des oben genannten Artikels 6.1.c).

Damit wird die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Bezugsberechtigten des Sozialen Strombonus durch die Referenzvermarkter an die für die Abwicklung und Auszahlung des Sozialen Wärmebonus zuständige Stelle von einer gesetzlichen Verpflichtung erfasst und der Verantwortliche davon befreit die Behandlung der Verpflichtung, den interessierten Parteien die in den Abschnitten 1 und 2 von Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 vorgesehenen Informationen mitzuteilen, alles in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des fünften Abschnitts, Buchstabe c) .

Das Gesetz ist in einem einzigen Artikel strukturiert, der die Übermittlung von Informationen durch die Vermarkter in Bezug auf die Gemeinschaft Madrid für die Verwaltung und Zahlung des Sozialbonus regelt. Inkorporiert das Gesetz zusätzlich eine Übergangsbestimmung und zwei Schlussbestimmungen, die sich auf die regulatorische Entwicklung und das Inkrafttreten beziehen.

Bei der Ausarbeitung dieser Regel müssen die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen festgelegten und in Artikel 2 zitierten Grundsätze der guten Rechtsetzung des Dekrets 52/2021 angegeben werden. vom 24. März des EZB-Rates, der das Verfahren zur Ausarbeitung allgemeiner Rechtsvorschriften regelt und vereinfacht, d. h. diejenigen, die sich auf Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz beziehen.

Die Grundsätze der Erforderlichkeit und der Effektivität sind insofern erfüllt, als der zugrunde liegende Grund des Allgemeininteresses darin besteht, den thermischen Sozialbonus von den Autonomen Gemeinschaften bearbeiten und an diejenigen Verbraucher auszahlen zu können, die Begünstigte des Strombonus zum 31. Dezember des Vorjahres.

Ebenso entspricht seine Annahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da nur die Übermittlung wesentlicher Informationen für die Verwaltung und Zahlung der Sozialversicherung verlangt wird.

Darüber hinaus wird dem Grundsatz der Rechtssicherheit Rechnung getragen, dass auf diese Weise sowohl die Übermittlung der Informationen durch die Vermarkter der Referenz an die Gemeinschaft Madrid als auch die Behandlung der personenbezogenen Daten der Nutzer der Therme bewohnt wird Sozialprämie durch die zuständige Stelle für die Abwicklung und Auszahlung dieser Zuschüsse.

Der Grundsatz der Transparenz ist eingehalten, sobald die Verordnung im AMTLICHEN BLATT DER GEMEINSCHAFT MADRID, im Staatsanzeiger und auf der Website der Gemeinschaft Madrid als Anhang für ihre Übermittlung in der Transparenz veröffentlicht wurde Portal der Autonomen Gemeinschaft Madrid und im Amtsblatt der Versammlung.

Schließlich wird der Grundsatz der Effizienz dahingehend erweitert, dass der Zugang zu diesen Daten im Besitz der Referenzvermarkter es der Autonomen Gemeinschaft Madrid ermöglicht, mit der Verwaltung und Zahlung dieser Beihilfen fortzufahren.

Einzelartikelverpflichtungen der Referenzvertriebsstellen

Ausschließlich, um die Einfuhr der Beihilfen für die thermische Sozialversicherung bestimmen und ihre Zahlung vornehmen zu können, müssen die Referenzvermarkter der Generaldirektion für Integration die Organisation vorlegen, die bei der Gewährung und Zahlung dieser Beihilfen vor dem 31 Januar eines jeden Jahres eine Liste derjenigen seiner Kunden, die in der Autonomen Gemeinschaft Madrid gefundene Versorgungspunkte erworben haben und am 31. Dezember des Vorjahres Begünstigte des Sozialbonus für Strom sind, einschließlich der folgenden Informationen:

  • 1 Vor- und Nachnamen sowie Personalausweis des Begünstigten.
  • 2 Vollständige Adresse mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde.
  • 3 Wenn Sie als ernsthaft gefährdeter Verbraucher gelten oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
  • 4 Daten des Bankkontos.

ÜBERGANGSBESTIMMUNG NIC-Prognose für August 2022

Ausnahmsweise müssen im August 2022 die Informationen zu den Begünstigten der Strom-Sozialanleihe zum 31. Dezember 2020, deren Lieferpunkt sich in der Gemeinschaft Madrid befindet, von den Referenzvermarktern innerhalb eines Monats an die Generaldirektion Integration gesendet werden das Inkrafttreten dieses Gesetzes.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ERSTE SCHLUSSBESTIMMUNG Ermöglichung der regulatorischen Entwicklung

Der EZB-Rat ist ermächtigt, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten die zur Durchführung und Weiterentwicklung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen und den Leiter des zuständigen Beraters in Angelegenheiten des Sozialwesens zur Genehmigung des Verfahrens zur Bearbeitung dieser Hilfsmittel zu erlassen in Kraft.

ZWEITE SCHLUSSBESTIMMUNG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im AMTLICHEN BLATT DER GEMEINSCHAFT VON MADRID in Kraft.

Daher befehle ich allen Bürgern, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, sich daran zu halten, und an die entsprechenden Gerichte und Behörden, es einzuhalten und einhalten zu lassen.