GESETZ 2/2023 vom 14. März, das das Gesetz 3/2014 ändert




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Offenlegung von Motivationen

Die gesetzliche Erfahrung des galizischen Beirats und die in den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen durchgeführte regulatorische Entwicklung raten aus Gründen der institutionellen Effizienz zur Aktualisierung bestimmter Instrumente, die sich auf die Rechtsordnung des Personals beziehen, das dieses beratende Gremium integriert.

Mit dem ausdrücklichen Ziel ist es ratsam, die Reform des Regulierungsgesetzes des oben genannten Instituts, Gesetz 3/2014 vom 24. April, des Galizischen Konsultativrates zu bearbeiten.

Dieser Gesetzestext besteht aus einem einzigen Artikel und einer Schlussbestimmung.

Diese Änderung führt Änderungen in der Zusammensetzung der Abteilung Studien und Berichte des Konsultativrates von Galicien ein, mit dem einzigen Zweck, die geltenden Normen für die Abdeckung der Abwesenheit unter den als natürliche Berater und Berater bezeichneten Personen, unter denen, die die ausgeübt haben, zu prüfen Präsident der Regierung der Xunta de Galicia, wobei zu berücksichtigen ist, dass derzeit keiner von ihnen Teil der Institution ist.

Es führt auch Neuerungen im Bereich der Transparenz ein, wie die Notwendigkeit, die von der Abteilung Studien und Berichte erstellten Berichte zu veröffentlichen, die derzeit nicht veröffentlicht werden, mit der einzigen Ausnahme in den Fällen, in denen die Verwaltung deren vertraulichen oder reservierten Charakter beantragt.

Andererseits wurden die Vorschriften geändert, um der Verwendung elektronischer Mittel den Vorzug zu geben und die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, Behauptungen über die elektronische Zentrale zu formulieren, wobei dieser Möglichkeit, die bereits in den Grundvorschriften und in der vorgesehen ist, ausdrücklich Rechnung getragen wird gemeinsames Verwaltungsverfahren und das mit der Weiterentwicklung der neuen Technologien auch eines der praktikabelsten Mittel ist, um mit der Verwaltung in Kontakt zu treten.

In Bezug auf das Personal im Dienst des Rates wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, ein Übergangssystem für die berufliche Laufbahn zu genehmigen, mit einer ähnlichen Bestimmung wie für das Personal anderer autonomer Organe wie des Rechnungsrats, des Volksombudsmanns oder des Parlaments de Galicia Schließlich ist es notwendig, das Gesetz an die Änderungen anzupassen, die durch das Gesetz 2/2017 vom 8. Februar über Steuer-, Verwaltungs- und Managementmaßnahmen durchgeführt wurden, durch die das Anwaltsgremium des Beirats im Einklang mit dem aufgehoben wird Eingliederung der Beamten der Anwaltskammer des Konsultativrats von Galicien in die Anwaltsskala der Xunta de Galicia.

Für all dies hat das Parlament von Galicien und ich gemäß Artikel 13.2 des Autonomiestatuts von Galicien und Artikel 24 des Gesetzes 1/1983 vom 22. Februar die Regulierungsnormen der Xunta und seiner Präsidentschaft genehmigt. verkündet in Nummer des Königs das Gesetz, durch das das Gesetz 3/2014 vom 24. April des Konsultativrats von Galicien geändert wird.

Einzelartikel Änderung des Gesetzes 3/2014 vom 24. April des Beratenden Rates von Galicien

Das Gesetz 3/2014 vom 24. April des Konsultativrats von Galicien wird wie folgt geändert:

  • 1. Ziffer 21 des Artikels XNUMX bleibt bei folgendem Wortlaut:

    1. Die Sektion Studien und Berichte besteht aus der Person, die den Ratsvorsitz innehat und den Vorsitz führt, einem Wahlberater oder Berater, der jährlich vom Plenum auf Vorschlag des Ratsvorsitzes ernannt wird, und von die Berater oder natürlichen Direktoren.

    Für den Fall, dass es keine Direktoren oder Direktoren von Amts wegen gibt, besteht die Abteilung Studien und Berichte aus dem Personal des Präsidiums des Rates, das den Vorsitz führt, und aus zwei Direktoren oder Wahldirektoren, deren Ernennung erfolgt vom Plenum persönlich getroffen wird, liegt ein Vorschlag der Ratspräsidentschaft vor. Wenn während des Mandats der Studien- und Berichtsabteilung eine Reihe von Ex-Officio-Direktoren konstituiert werden, gehören sie ihr nicht automatisch an, ohne dass diese Ernennung die Abberufung eines oder mehrerer Wahldirektoren bewirkt.

    Nach Ablauf des jährlichen Mandats wird die Sektion gemäß dem ersten Absatz dieses Artikels erneuert, falls es Direktoren oder von Amts wegen gibt, und ansonsten gemäß dem zweiten Absatz.

  • Zurück. Artikel 5 wird um eine Nummer 21 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

    5. Die Berichte werden einen Monat nach ihrer Genehmigung veröffentlicht, es sei denn, die Verwaltung, die die Anfrage formuliert, verlangt ausdrücklich, dass sie nicht veröffentlicht werden.

  • Sehr. Artikel 26 wird mit folgendem Wortlaut belassen:

    Artikel 26 Anhörungen

    Die Personen oder Einrichtungen, die unmittelbar an den die Konsultationen begründenden Angelegenheiten interessiert sind, können mit einer von Amts wegen angenommenen Zustimmung oder auf Antrag des Rates gemäß den Bestimmungen der Vorschriften über das gemeinsame Verwaltungsverfahren Vorwürfe vor dem Rat erheben. Die Frist von Behauptungen wird vorzugsweise auf elektronischem Wege überprüft und in jedem Fall im Fall von Personen, die verpflichtet sind, elektronisch mit öffentlichen Verwaltungen zu interagieren.

  • Vier. Artikel 27 wird mit folgendem Wortlaut belassen:

    Artikel 27 Elektrische Mittel

    Die Kommunikation und Übermittlung von Berichten, Regulierungsvorschlägen und Stellungnahmen, die vom Konsultativrat von Galicien erstellt wurden, erfolgt auf elektronischem Wege gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltung . ; Gesetz 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors; und Königliches Dekret 203/2021 vom 30. März, das die Verordnungen für die Tätigkeit und den Betrieb des öffentlichen Sektors mit elektrischen Mitteln genehmigt, zusätzlich zur Einhaltung des Ziels in diesem Fall, die Ausgaben für Papier zu minimieren, neue Technologien zu fördern und zu beschleunigen Funktionieren dieses Körpers.

  • Fünf. Ziffer 1 des Artikels 30 bleibt bei folgendem Wortlaut:

    Artikel 30 Juristisches Personal

    1. Der Beirat wird von juristischem Personal unterstützt, es hängt von ihm organisch und funktional ab, dem unter der Leitung und Verantwortung des Präsidiums oder der Beiräte die Aufgabe zukommt, die vom Rat zur Beratung vorgelegten Angelegenheiten zu untersuchen, die Ausarbeitung und Ausarbeitung der entsprechenden Entwürfe von Stellungnahmen, Berichten oder Vorschlägen und die anderen geeigneten Funktionen, die die Verordnungen für die Organisation und Arbeitsweise des Rates zuweisen. Die Anzahl der juristischen Mitarbeiterstellen wird in der Stellenliste ermittelt.

  • sechs. Es wird eine vierte Übergangsbestimmung mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Vierte Übergangsbestimmung Übergangssystem zur Anerkennung des Aufstiegs in der Verwaltungslaufbahn

    Gleichzeitig wird im Konsultativrat von Galicien ein Berufslaufbahnsystem eingeführt, um für das Personal, das Dienstleistungen im Gremium erbringt, ein Übergangssystem zur Anerkennung von Fortschritten in der Verwaltungslaufbahn zu schaffen, das persönliche Fortschritte auf freiwilliger Basis ermöglicht und individualisiert werden und ihre Aktualisierung und die Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation fördern.

    Der Konsultativrat von Galicien legt die notwendigen Anforderungen für die Anwendung des in dieser Bestimmung vorgesehenen Übergangssystems fest, einschließlich unter anderem des Verfahrens und der Anforderungen für den Zugang zu diesem System und für die Erhebung zusätzlicher Vergütungen. Bei der Umsetzung des Berufslaufbahnsystems im Beirat wird die in Anwendung dieser Bestimmung erreichte berufliche Entwicklung berücksichtigt.

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Dieser Tag tritt fünfzehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt von Galicien in Kraft.