GESETZESDEKRET 16/2022 vom 20. Dezember über dringende Maßnahmen in




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Norma afectada por23/12/2022LE0000746786_20230131Gehe zum StandardR Parlament von Katalonien 574/XIV 25. Jan. 2023 CA Katalonien (Validierung des Gesetzesdekrets 16/2022 über dringende Maßnahmen im Bereich der Vermögenssteuer) Kommentare verbergen / anzeigen

Vase Res. 574/XIV des Parlaments von Katalonien, Bestätigung des Gesetzesdekrets 16/2022 über dringende Maßnahmen im Bereich der Vermögenssteuer (DOGC 31. Januar).

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Präsident der Generalitat von Katalonien,

Artikel 67.6.a) des Autonomiestatuts von Katalonien sieht vor, dass Gesetzesdekrete im Namen des Königs vom Präsidenten der Generalitat verkündet werden.

Dementsprechend verkünde ich Folgendes

GESETZESDEKRET

Offenlegung von Motivationen

Artikel 47.1.b) des Gesetzes 22/2009 vom 18. Dezember, das das Finanzierungssystem der autonomen Gemeinschaften des gemeinsamen Regimes und der Städte mit Autonomiestatut regelt und bestimmte Nebenflüsse ändert, delegiert den autonomen Gemeinschaften die normative Befugnis, bestimmte Elemente zu regulieren die Vermögenssteuer. In Ausübung dieser Befugnisse wird durch das Gesetzesdekret 7/2012 vom 27. Dezember über dringende Maßnahmen in Steuersachen, die die Vermögenssteuer ersetzen, der in Katalonien geltende Steuertarif genehmigt.

Nun wird durch dieses Gesetzesdekret ein letzter Abschnitt in den Steuersatz eingeführt, eine Änderung, die als Reaktion auf die Einführung der vorübergehenden Solidaritätssteuer für große Vermögen durch den Staat und mit dem Zweck vorgenommen wird, dass die Einkünfte aus der Die größte Anstrengung der katalanischen Steuerzahler, die die Schaffung dieser staatlichen Steuer voraussetzt, wird in Katalonien verbleiben.

Andererseits wird berücksichtigt, dass neben dem Erhebungszweck (basierend auf dem Prinzip der Solidarisierung der wirtschaftlich Leistungsstärkeren) die neue Landessteuer auch einen klaren Harmonisierungszweck hat, der darauf abzielt um die Unterschiede zu verringern, die bei der Vermögenssteuer zwischen den verschiedenen autonomen Gemeinschaften auftreten. Dieses zweite Ziel sollte nicht für Katalonien gelten, das die Vermögensteuer seit ihrer Einführung beibehalten hat, um die Umverteilungskapazität des katalanischen Steuersystems aufrechtzuerhalten.

Unter Berücksichtigung der genannten Gründe sieht dieses Gesetzesdekret vor, dass der neue Steuersatz eine vorübergehende Gültigkeit haben wird, die mit der staatlichen Steuer zusammenfällt.

In Übereinstimmung mit Artikel 38 des Gesetzes 13/2008 vom 5. November des Präsidiums der Generalitat und der Regierung kann die Regierung die Bestimmungen der Rechtsvorschriften in Form eines Glaubensbekenntnisses im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit und Dringlichkeit erlassen . In diesem Fall ist die dringende und außergewöhnliche Notwendigkeit einerseits dadurch gerechtfertigt, dass bei Inkrafttreten der staatlichen Steuer für dieses Jahr die Norm vor dem 31. Dezember, dem Zeitpunkt der Steuerentstehung, genehmigt werden muss; und andererseits die Notwendigkeit, mehr Einnahmen zu haben, um die öffentlichen Ausgaben in der aktuellen Wirtschaftslage zu decken.

In Ausübung der durch Artikel 64 des Autonomiestatuts von Katalonien erteilten Genehmigung, auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und Finanzen und nach vorheriger Beratung durch die Regierung,

Dekret:

Artikel 1 Vermögenssteuersatz

Die Besteuerungsgrundlage der Steuer wird nach den Typen der folgenden Tabelle erfasst:

Zahlbare Basis bis zu (€) Rate (€) Restliche zahlbare Basis bis zu (€) Geltender Zinssatz (Prozentsatz)Gehen Sie zu Betroffene Norm

Artikel 2 Gültigkeit

Der in Artikel 1 genehmigte Satz gilt in den ersten zwei Jahren der Vermögenssteuer, die ab dem Inkrafttreten der befristeten Solidaritätsabgabe für große Vermögen erhoben wird.

Endgültige Verfügung

Dieses Gesetzesdekret trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Generalitat de Catalunya in Kraft.

Daher befehle ich, dass alle Bürger, für die dieses Gesetzesdekret gilt, an seiner Einhaltung mitwirken und dass die Gerichte und Behörden, denen es zugeordnet ist, es durchsetzen.