Gesetz 34/2022 vom 27. Dezember, wenn das Gesetz geändert wird




CISS-Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung

PHILIP VI. KÖNIG VON SPANIEN

An alle, die das sehen und ausprobieren.

Wisse: Dass die Cortes Generales das folgende Gesetz genehmigt haben und ich kommen werde, um es zu sanktionieren:

PRÄAMBEL

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Die spanische Verfassung sieht in Artikel 156.1 vor, dass die Autonomen Gemeinschaften finanzielle Autonomie für die Entwicklung und Ausübung ihrer Befugnisse genießen, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Koordinierung mit der Staatskasse und der Solidarität zwischen allen Spaniern; Das heißt, es erkennt die Notwendigkeit an, dass diese territorialen Einheiten über eigene Ressourcen verfügen müssen, um ihre jeweiligen Befugnisse als Folge der eigentlichen Konfiguration des Staates der Autonomien wirksam zu machen. Zu den oben genannten Einnahmen gehören also die ganz oder teilweise vom Staat abgetretenen Steuern, wie ausdrücklich in Artikel 157.1.a) des Verfassungstextes angegeben; mit dem Auftrag, zusätzlich durch ein Organgesetz die Ausübung der in Absatz 1 des zitierten Artikels 157 enthaltenen Befugnisse zu regeln.

Es stellt daher das Organgesetz 8/1980 vom 22. September über die Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften (LOFCA) dar – kürzlich geändert durch das Organgesetz 9/2022 vom 28. Juli, das Regeln erfordert, die die Verwendung finanzieller und anderer Arten erleichtern von Informationen zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, Änderung des Grundgesetzes 8/1980 vom 22. September über die Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften und anderer damit zusammenhängender Bestimmungen und Änderung des Grundgesetzes 10/1995 vom 23. November, des Strafgesetzbuches -, der allgemeine organische Rahmen, in dem die Regelung für die Zuweisung von Steuern vom Staat an die Autonomen Gemeinschaften geregelt werden muss. Durch die vorgenannte Änderung hat das Organgesetz 8/1980 vom 22. September die Aspekte in Bezug auf die Übertragung der Abgabe auf die Deponierung, Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen auf die Autonomen Gemeinschaften in seinen Rechtstext aufgenommen .

Darüber hinaus wurde dieser allgemeine organische Rahmen in Bezug auf die Deponiesteuer, die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen mit der Änderung des Gesetzes 22/2009 vom 18. Dezember durch die Verordnung ergänzt und genehmigt das Finanzierungssystem der Autonomen Gemeinschaften des gemeinsamen Regimes und der Städte mit Autonomiestatut und bestimmte Steuervorschriften werden geändert.

Die durch das Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft geschaffene Steuer auf die Deponierung von Abfällen, die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen ist als Hommage an den indirekten Charakter dieser Erfassung artikuliert die Lieferung von Abfällen an Deponien, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen für ihre Entsorgung oder Energierückgewinnung, die im gesamten spanischen Hoheitsgebiet durchsetzbar sind, unbeschadet der Bestimmungen des Abkommens und des Wirtschaftsabkommens mit dem Baskenland bzw. der Foral-Gemeinschaft Navarra.

Dieses Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Steuer abzutreten und die Regulierungskompetenz und -verwaltung den Autonomen Gemeinschaften zu übertragen. Insbesondere wird festgelegt, dass die Autonomen Gemeinschaften die im Gesetz vorgesehenen Steuersätze für abgelagerte, verbrannte oder mitverbrannte Abfälle in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet erhöhen können.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Erhebung der Steuer den Autonomen Gemeinschaften auf der Grundlage des Ortes zugewiesen wird, an dem die von ihr erhobenen steuerpflichtigen Ereignisse stattfinden; und dass die Zuständigkeit für die Verwaltung, Liquidation, Erhebung und Kontrolle der Steuer der Staatlichen Steuerverwaltungsbehörde oder gegebenenfalls den Ämtern mit ähnlichen Aufgaben der Autonomen Gemeinschaften gemäß den in den Autonomiestatuten der Autonomen Gemeinschaften und die gegebenenfalls genehmigten Gesetze über die Übertragung von Steuern.

Ebenso wird festgelegt, dass alle Bestimmungen, die die Territorialisierung der Steuereinnahmen und die Zuweisung normativer Befugnisse an die Autonomen Gemeinschaften implizieren, nur dann anwendbar sind, wenn die entsprechenden Vereinbarungen in den institutionellen Rahmen der Zusammenarbeit in Fragen der autonomen Finanzierung, die in unserer und gesetzliche Vorschriften Die Regulierungsnormen des Finanzsystems werden bei Bedarf automatisch modifiziert, um die Plenarsitzung als Tribut zu gestalten.

II

Das Autonomiestatut von Katalonien, genehmigt durch das Organgesetz 6/2006 vom 19. Juli, vor den Bestimmungen von Artikel 10.2 des Organgesetzes 8/1980 vom 22. September, regelt in der siebten Zusatzbestimmung die an die Autonomen abgeführten Steuern Gemeinschaft von Katalonien. Folglich erfordert die Abschaffung der Abgabe auf die Deponierung von Abfällen, die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen die Anpassung des Inhalts dieses Gebots des Autonomiestatuts, das die Aufhebung dieser Abgabe beinhaltet.

Andererseits sieht dieselbe zusätzliche Bestimmung des Autonomiestatuts vor, dass sein Inhalt durch Vereinbarung zwischen der Regierung und der Autonomen Gemeinschaft geändert werden kann, was als Gesetzentwurf behandelt wird, ohne als Änderung des Statuts angesehen zu werden Autonomie Statut.

Zu diesem Zweck hat die Gemischte Kommission für Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten der staatlich-autonomen Gemeinschaft Kataloniens in einer Plenarsitzung am 26. September 2022 das Abkommen zur Annahme der Abtretung der Steuer auf die Deponierung von Abfällen, die Verbrennung, genehmigt und Mitverbrennung von Abfällen und Festlegung des Umfangs und der Bedingungen dieser Einstellung für die Autonome Gemeinschaft.

Ebenso geht das jetzt verkündete Gesetz dazu über, den Inhalt des Autonomiestatuts der Autonomen Gemeinschaft Katalonien an die angedachte Neuzuweisung der Abgabe auf die Deponieablagerung, die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen anzupassen im Gesetz Organgesetz 8/1980 vom 22. September und im Gesetz 22/2009 vom 18. Dezember und regelt auch die spezifische Regelung dieser Abtretung an die Autonome Gemeinschaft Katalonien.

Der einzige Artikel ändert den Inhalt der siebten Zusatzbestimmung des Autonomiestatuts von Katalonien, um festzulegen, dass die Erhebung der Steuer auf die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen dieser Autonomen Gemeinschaft übertragen wird.

In Bezug auf das Inkrafttreten ist das Inkrafttreten dieses Gesetzes ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.

Einziger Artikel Änderung des Gesetzes 16/2010 vom 16. Juli über die Abtretung von Steuern des Staates an die Autonome Gemeinschaft Katalonien und Festlegung des Umfangs und der Bedingungen dieser Abtretung

Artikel 1 des Gesetzes 16/2010 vom 16. Juli über die Abtretung von Steuern des Staates an die Autonome Gemeinschaft Katalonien und die Festlegung des Umfangs und der Bedingungen dieser Abtretung wurde wie folgt geändert:

Artikel 1 Abtretung von Steuern

Die siebte Zusatzbestimmung des Organgesetzes 6/2006 vom 19. Juli zur Reform des Autonomiestatuts von Katalonien wird geändert und lautet wie folgt:

Weisen Sie der Autonomen Gemeinschaft Katalonien die Leistung der folgenden Ehrungen zu:

  • a) Einkommensteuer, teilweise in Höhe von 50 Prozent.
  • b) Vermögensteuer.
  • c) Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • d) Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen.
  • e) Glücksspielsteuern.
  • f) Die Mehrwertsteuer, anteilig, in Höhe von 50 Prozent.
  • g) Die Sondersteuer auf Bier, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • h) Die Sondersteuer auf Wein und gegorene Getränke, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • i) Die Sondersteuer auf Zwischenprodukte, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • j) Die Sondersteuer auf Alkohol und daraus hergestellte Getränke, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • k) Die Sondersteuer auf Kohlenwasserstoffe, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • l) Die Sondersteuer auf Tabakwaren, teilweise in Höhe von 58 Prozent.
  • m) Die besondere Stromsteuer.
  • n) Die Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel.
  • ) Die Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Kohlenwasserstoffe.
  • o) Die Abgabe auf die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen.

Der Inhalt dieser Bestimmung kann durch eine Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und der Generalitat geändert werden, die von der ersteren als Gesetzentwurf bearbeitet wird. Für diese Zwecke gilt die Änderung dieser Bestimmung nicht als Änderung der Satzung.

Der Umfang und die Bedingungen des Auftrags wurden von der in Artikel 210 genannten gemischten Kommission festgelegt, die ihn in jedem Fall auf Maßnahmen in Katalonien verweisen wird. Die Regierung wird die Vereinbarung der Kommission als Gesetzentwurf behandeln.

LE0000233117_20100718Gehen Sie zu Betroffene NormLE0000422860_20100718Gehen Sie zu Betroffene Norm

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Dieser Tag tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft, allerdings ab dem 1. Januar 2023.

Somit

Ich befehle allen Spaniern, Einzelpersonen und Behörden, dieses Gesetz zu halten und halten zu lassen.