VERORDNUNG ECO/16/2023 vom 1. Februar, durch die er die ändert




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Die Zivilschutzsteuer ist im Gesetz 4/1997 vom 20. Mai über den Zivilschutz von Katalonien und im Dekret 160/1998 vom 23. Juni geregelt, das das durch das Gesetz 4/1997 vom 20. Mai eingeführte Steuerverwaltungsverfahren regelt Katastrophenschutz in Katalonien.

Artikel 6 des Gesetzesdekrets 5/2022 vom 17. Mai über dringende Maßnahmen zur Linderung der Auswirkungen des bewaffneten Konflikts in der Ukraine in Katalonien und zur Aktualisierung bestimmter Maßnahmen, die während der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, geänderter Artikel 60 des Gesetzes 4/1997, vom 20. Mai zum Zivilschutz in Katalonien.

Am 8. Juni 2022 wurde die Resolution 389/XIV des Parlaments von Katalonien angenommen, mit der das Gesetzesdekret 5/2022 vom 17. Mai über dringende Maßnahmen zur Linderung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in Katalonien und die Aktualisierung bestimmter angenommener Maßnahmen bestätigt wurde während der COVID-19-Pandemie.

Artikel 60.2 des Gesetzes 4/1997, das seit dem 19. Mai 2022 in Kraft ist, führt einen Bonus in der Zivilschutzsteuergebühr für die Inhaber der von der Steuer betroffenen Aktivitäten ein, die direkte Investitionen in zugehörige Infrastrukturen durchführen der Generalitat von Katalonien oder für die Versorgung von Personen, die von einem Notfall betroffen sind, so dass der Gegenwert des für diese Maßnahmen zugewiesenen Betrags von der Liquidation des Pfandrechts abgezogen werden kann, die 100 % des Gesamtbetrags betragen kann.

Um diese Gesetzesänderung wirksam werden zu lassen, ist es notwendig, die erforderlichen Anpassungen im 900-Selbstveranlagungsmodell vorzunehmen, das durch die Verordnung VEH/35/2016 vom 19. Februar genehmigt wurde, die die 510-Selbstveranlagungsmodelle der Leersteuer genehmigt Häuser und 900 der Zivilschutzsteuer.

Diese Vorschrift ist absolut notwendig, wirksam und ihrem Zweck angemessen, bietet Rechtssicherheit, entspricht den Grundsätzen der Transparenz und Effizienz und entspricht inhaltlich den Grundsätzen guter Rechtsetzung.

Deshalb,

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Nico-Artikel

Änderung des Modells der Selbstveranlagung 900 der Zivilschutzsteuer, das in Anlage 2 der Verordnung VEH/35/2016 vom 19. Februar enthalten ist, die die Selbstveranlagungsmodelle 510 der Steuer auf leerstehende Häuser und 900 genehmigt , der Zivilschutzsteuer.

Das neue Modell 900 der Zivilschutzsteuer ist dasjenige, das im Anhang zu dieser Verordnung erscheint.

Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung trat am 1. März 2023 in Kraft.