Auszug aus dem Beschluss der Direktion vom 20. April 2023




Arbeitsvertrag

Zusammenfassung

BDNS(ID):690677

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 17.3.b und 20.8.a des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen wird der Auszug aus der Ausschreibung veröffentlicht, dessen vollständiger Text in der Nationalen Subventionsdatenbank eingesehen werden kann ( https://www.infosubventions.es/bdnstrans/GE/es/call/690677)

Erste. Begünstigte:

  • a) Von den Zuschüssen zu den Maßnahmen der Landesebene zur Förderung der selbstständigen Arbeit, der Sozialwirtschaft und der sozialen Verantwortung der Unternehmen:

    . Berufsverbände der Selbständigen mit staatlicher Reichweite und branchenübergreifendem Charakter.

    . Assoziative Einheiten von Genossenschaften, Arbeitsunternehmen und Einfügungsunternehmen.

    . Andere Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die landesweite Verbände von Genossenschaften und Arbeitsunternehmen integrieren.

    . Weitere Verbände, Fonds und Universitäten. In diesem Abschnitt wird die Mitgliedschaft in den Berufsverbänden der Selbständigen auf Landesebene und auf Branchenebene betrachtet.

  • b) Für Betriebsausgaben:

    . Berufsverbände der Selbständigen mit staatlicher Reichweite und branchenübergreifendem Charakter.

    . Assoziative Einheiten mit intersektoralem Charakter und staatlicher Ebene aus Genossenschaften, Arbeitsunternehmen und Verbänden von Einbringungsunternehmen.

    . Assoziative Einheiten sektoraler und landesweiter Art von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften.

    . Andere Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die landesweite Verbände von Genossenschaften und Arbeitsunternehmen integrieren. Zu diesen repräsentativen Einheiten der Sozialwirtschaft müssen mindestens fünf Landesverbände gehören, darunter Genossenschaftsverbände und Arbeitsunternehmensverbände.

Zweite. Zweck:

Finanzierung von Ausgaben, die sich aus der Durchführung von Aktivitäten zur Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit, der Sozialwirtschaft und der sozialen Verantwortung von Unternehmen ergeben, sowie Teilfinanzierung der Betriebskosten von Vereinigungen von Selbständigen, Genossenschaften, Arbeitsfirmen, Eingliederungsfirmen und anderen repräsentative Einheiten der Sozialwirtschaft auf Landesebene, um die Einhaltung der Geldbußen dieser Einheiten zu erleichtern.

Dritte. Regulierungsgrundlagen:

Verordnung ESS/739/2017 vom 26. Juli (BOE vom 2. August).

Zimmer. Wie viel kostet es:

Der veranschlagte Gesamtbetrag des Zuschusses für das Jahr 2023 beträgt:

. 6.221.040 € als Zuschüsse für Schulung, Vertrieb und Selbsthilfe, SE- und CSR-Aktivitäten.

. 3.000.000 € für die Entwicklung der in der spanischen Sozialwirtschaftsstrategie 2021-2027 enthaltenen Maßnahmen.

. 2.418.460 € unter Berücksichtigung der Arbeitskosten der Begünstigten.

– Aktivitätskosten:

Für die in Artikel 3.1.a), b) und c) der Verordnung ESS/739/2017 genannten Tätigkeiten beträgt der Höchstbetrag der zu gewährenden Subvention 150.000 Euro.

Für die in Artikel 3.1 genannten Aktivitäten. d), e) und f) der Verordnung ESS/739/2017 beträgt der Höchstbetrag des zu gewährenden Zuschusses 50.000 Euro.

- Betriebsaufwand:

Die Ermittlung der individuellen Beträge der Betriebskostenbeihilfen erfolgt durch Verteilung der Kredite, die der Gruppe der Begünstigten der in Artikel 2.1.b) der Verordnung ESS/739/2017 genannten Begünstigten zugewiesen wurden, auf die Einheiten, aus denen jede Gruppe besteht . im Verhältnis zu der Punktzahl, die durch Anwendung der objektiven Kriterien für die Gewährung dieser Zuschüsse gemäß Artikel 5.3 der genannten Verordnung erzielt wird.

Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes wird jedem Unternehmen, das die Voraussetzungen für die Begünstigung dieser Art von Subvention erfüllt, ein Mindestbetrag garantiert:

  • a) 10.000 Euro für Berufsvereinigungen Selbstständiger mit branchenübergreifendem Charakter.
  • b) 30.000 Euro für Verbände von Genossenschaften, Arbeitsgesellschaften und Eingliederungsgesellschaften sowie für andere repräsentative Körperschaften der Sozialwirtschaft, die Landesverbände von Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften integrieren.
  • c) 15.000 Euro für die im vorherigen Absatz genannten Einrichtungen, die nur die Ausgaben gemäß Artikel 4.2 Buchstaben c) bis j) der Verordnung ESS/739/2017 rechtfertigen.

Fünfte. Frist für die Einreichung von Bewerbungen:

Zwanzig Geschäftstage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Auszugs im Amtsblatt des Staates.