Beschluss der Generaldirektion vom 24. April 2023




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli über das Standesamt sieht ein neues Modell des Standesamts vor, das sich hauptsächlich dadurch auszeichnet, dass es öffentlich, kostenlos, einzigartig für ganz Spanien ist und dass es elektronisch und interoperabel konfiguriert ist.

Eine zufriedenstellende Umsetzung dieses Gesetzes setzt die koordinierte Durchführung zahlreicher Maßnahmen im regulatorischen, organisatorischen und technologischen Bereich sowie die Zusammenarbeit mit mehreren Organisationen, der lokalen Verwaltung, der Verwaltung und der effektiven Verwaltung voraus, um die Maßnahme auf dem Weg zu halten, der sie realisierbar macht. .

Die durch das Gesetz 6/2021 vom 28. April durchgeführte Reform, durch das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli, hat ihren Hauptzweck dieses Ziel der schrittweisen Umsetzung durch eine mögliche Strategie, so dass das Spiel des vierten, achten und die zehnte Übergangsbestimmung sowie die zweite zusätzliche ermöglichen die oben erwähnte schrittweise Umsetzung gegen drei Szenarien:

  • – Vierte Übergangsbestimmung. Die Transformation hat noch nicht begonnen, sie folgt dem gleichen aktuellen Regime.
  • – Übergangsbestimmung Achtel und Zehntel. Die Computeranwendung DICIREG wurde implementiert, wodurch die Büros mit der Anwendung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli begannen.
  • – Zweite Zusatzbestimmung und vierte, achte und zehnte Übergangsbestimmung. Die Stellenlisten sind genehmigt und die Einrichtung eines neuen Standesamtes ist abgeschlossen.

    In diesem Sinne legt die vierte Übergangsbestimmung, wie sie entworfen wurde, fest, dass bis das Justizministerium durch einen Beschluss der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben die tatsächliche Inbetriebnahme der Computeranwendungen genehmigt, die die Vollelektronischer Betrieb des Standesamtes nach Maßgabe dieses Gesetzes wird der Standesamtsdienst wie bisher weitergeführt. Und diese Bedingung der Wiederholung in den oben genannten Übergangsbestimmungen, um die Maßnahmen zu starten, die das neue Modell in Betrieb nehmen.

    Aufgrund dessen wird durch Beschlüsse dieser Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen die Inbetriebnahme der DICIREG-Computeranwendung in den Generalbüros von Madrid am 27. September 2021 und von Barcelona am 29. November 2021 vereinbart. der Gerichtsbezirk Murcia am 11. Juli 2022, der Gerichtsbezirk Tarragona am 3. Oktober 2022, der Gerichtsbezirk Bilbao am 28. November 2022, der Gerichtsbezirk Cartagena am 28. November 2022, der Gerichtsbezirk Molina de Segura am 12. Dezember 2022, vom Generalbüro von Ceuta am 16. Januar 2023, vom Gerichtsbezirk Vigo am 30. Januar 2023, vom Generalbüro von Melilla am 13. Februar 2023, vom Bezirk A Corua am 22. Februar , 2023, des Gerichtsbezirks Cornell de Llobregat am 6. März 2023, des Gerichtsbezirks El Prat de Llobregat am 6. März 2023, des Gerichtsbezirks Santa Coloma de Gramenet am 13. März 2023, des Gerichtsbezirks Bezirk Sant Boi de Llobregat am 13. März 2023, des Gerichtsbezirks Badalona am 21. März 2023, des Gerichtsbezirks Esplugues de Llobregat am 23. März 2023, des Gerichtsbezirks Donostia/San Sebastin am 17. April , 2023, des Gerichtsbezirks Vitoria-Gasteiz am 17. April 2023, des Gerichtsbezirks Cerdanyola del Valls am 17. April 2023, des Gerichtsbezirks Mollet del Valls am 24. April 2023, der Justizpartei Terrassa am 24. April 2023 und der Justizpartei Barakaldo am 27. April 2023, die ihre Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 20/2011 am 21. Juli aufgenommen haben.

    Fahren Sie zu diesem Zeitpunkt in Anwendung des Strategieplans „Unfold Forecast“ in Zusammenarbeit mit der Generalitat de Catalunya mit den übernommenen Befugnissen fort, machen Sie den nächsten Schritt bei dieser Umsetzung des neuen Modells und unternehmen Sie nach Durchführung der entsprechenden Vorbereitungs- und Schulungsaufgaben in den vorangegangenen Monaten , stimmen Sie der Inbetriebnahme von DICIREG im Hauptbüro des Standesamtes von Martorell und in den kooperierenden Büros des Standesamtes zu, die zu seinem Gerichtsbezirk Abrera, Castellv de Rosanes, Collbat, Esparreguera, Masquefa, Olesa de Montserrat gehören. Sant Andreu de la Barca und Sant Esteve Sesrovires, was gleichzeitig mit dem oben genannten Generalbüro in Anwendung der Bestimmungen der fünften Zusatzbestimmung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli erfolgen muss.

    Daher in Übereinstimmung mit der Befugnis, die der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen durch die vierte, achte und zehnte Übergangsbestimmung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli übertragen wurde und die sie ermächtigt, den Beschluss zur Einführung des Computers zu erlassen Antrag, der den Beginn der Bestimmungen dieses Gesetzes ermöglicht, habe ich:

Erste.

1. Die wirksame Zustellung wird in den Büros des Standesamtes des Gerichtsbezirks Martorell genehmigt, zu denen das Hauptbüro des Standesamtes von Martorell und die kooperierenden Büros des Standesamtes von Abrera, Castellv de Rosanes, gehören. Collbat, Esparreguera, Masquefa, Olesa de Montserrat, Sant Andreu de la Barca und Sant Esteve Sesrovires, der Computeranwendung namens DICIREG des Justizministeriums, die den Betrieb des Standesamtes gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 20 ermöglicht /2011, vom 21. Juli, 00. Mai 00, 29:2023 Uhr.

2. Das Justizministerium stellt im Hinblick auf die spätere evolutionäre technologische Entwicklung, Nutzung und Wartung der Computeranwendung DICIREG zur Verfügung.

3. Ab dem Datum des Dienstantritts müssen der Manager und das Personal, das in den reservierten Büros Dienstleistungen erbringt, diese Computeranwendung für die Verwaltung, Verfahrensabwicklung und Durchführung der Einträge im Standesamt nutzen.

Zweitens.

1. Ab dem Inkrafttreten des DICIREG-Antrags wird das Standesamt von Martorell in „Generalbüro des Standesamtes von Martorell“ und in „Delegierte kommunale Standesämter von Abrera, Castellv de Rosanes, Collbat, Esparreguera, Masquefa, Olesa“ umbenannt de Montserrat, Sant Andreu de la Barca und Sant Esteve Sesrovires werden daher in Kooperationsämter des Standesamtes von Abrera, Castellv de Rosanes, Collbat, Esparreguera, Masquefa, Olesa de Montserrat, Sant Andreu de la Barca und Sant Esteve Sesrovires umbenannt Es gelten die Bestimmungen der achten Übergangsbestimmung und der fünften Zusatzbestimmung, beide des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli, sowie die übrigen in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen.

2. Bis zum Inkrafttreten der neuen Zivilstandsordnung, die durch das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli entwickelt wurde, gelten die Bestimmungen der Anweisung vom 16. September 2021 der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben, durch die die Richtlinien und Kriterien werden vereinbart, um die effektive Inbetriebnahme der DICIREG-Computeranwendung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli, geändert durch die Anweisung vom 3. Juni 2022, der Generaldirektion für Rechtssicherheit zu unterstützen und öffentlicher Glaube und die anderen Anweisungen, Rundschreiben und Resolutionen, die bisher in Bezug auf die Anwendung des Gesetzes 20/2011 herausgegeben wurden.

Dritte. Das Personal, das am angegebenen Datum des tatsächlichen Dienstantritts von DICIREG Dienstleistungen im Standesamt von Martorell und in den Sekretariaten oder Verfahrenseinheiten zur direkten Unterstützung der delegierten städtischen Standesämter von Abrera, Castellv de Rosanes, Collbat, erbringt. Esparreguera, Masquefa, Olesa de Montserrat, Sant Andreu de la Barca und Sant Esteve Sesrovires nehmen weiterhin ihre Funktionen in den Büros des Standesamtes wahr, wie in der achten Übergangsbestimmung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli und in diesem festgelegt Beschlussfassung unter Anwendung der im zweiten Artikel dargelegten Normen.

Zimmer. Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben regelt in Ausübung der in Artikel 26 des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli enthaltenen Befugnisse die Protokolle und Anweisungen, die für die bestmögliche Ausführung des Dienstes geeignet sind.

Fünfte. Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.