Neue Modelle zur Deklaration von Steuern bei Banken und Energieunternehmen · Legal News

SOLIDARITÄT UND VORÜBERGEHENDE „NICHT-STEUER“-STEUERN

Die Einführung dieser beiden neuen Abgaben in unserem Rechtssystem, die im Prinzip bis zu den Jahren 2023 und 2024 gelten, ist auf das Gesetz 38/2022 vom 27. Dezember zurückzuführen, dessen Artikel 1 die vorübergehende Energiesteuer regelt, was das Eigene mit dem tut Vorübergehendes Pfandrecht von Kreditinstituten und Finanzkreditinstituten in Artikel 2.

VORÜBERGEHENDE ENERGIESTEUER

Dies ist als vorübergehender Vermögensdienst öffentlichen nichtsteuerlichen Charakters konfiguriert, der mit bestimmten Ausnahmefällen auch die Personen und Organisationen erfüllen muss, die als Hauptbetreiber gemäß der Regulierung der Märkte und des Wettbewerbs gelten als Personen oder Körperschaften, die in Spanien weniger als 75 % ihres Geschäftsvolumens an wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der Gewinnung, des Bergbaus, der Ölraffination oder der Herstellung von Kokereiprodukten ausüben.

Die Leistungspflicht entsteht am 1. Januar der Jahre, in denen sie fällig ist, und muss innerhalb der ersten zwanzig Kalendertage des Septembers jedes dieser Jahre erfüllt werden.

Ebenso ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Leistung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese durch die Einfuhr der letzten Leistung gekürzt wird.

Natürliche und juristische Personen sind jedoch von der Zahlung der Steuer befreit, wenn der dem Jahr 2019 entsprechende Nettoumsatz weniger als 1.000 Millionen Euro beträgt oder wenn der Nettoumsatz der Jahre 2017, 2018 bzw. 2019 aus der entsprechenden Tätigkeit stammt festgestellt haben, dass seine Gegenleistung als Hauptbetreiber eines Energiesektors 50 % des Gesamtnettobetrags des Umsatzes des jeweiligen Jahres nicht übersteigt.

MODELL 795: VORÜBERGEHENDE ENERGIESTEUER

— Verpflichtet: Hauptbetreiber der Wasserenergiebranche mit Beschluss der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb vom 10. Dezember 2020, mit Beschluss der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb vom 16. Dezember 2021.

— Einreichungsfrist: die ersten zwanzig Kalendertage des Monats September des Kalenderjahres.

— Format: ausschließlich in elektronischem Format verfügbar und seine Präsentation und Integration erfolgt elektronisch.

MODELL 796: VORÜBERGEHENDE ENERGIESTEUER. VORAUSZAHLUNG

— Verpflichtet: Hauptbetreiber der Wasserenergiebranche mit Beschluss der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb vom 10. Dezember 2020, mit Beschluss der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb vom 16. Dezember 2021.

— Vorlagefrist: die ersten zwanzig Kalendertage des Monats Februar nach Entstehung der Leistungspflicht.

— Format: ausschließlich in elektronischem Format verfügbar und seine Präsentation und Integration erfolgt elektronisch.

Vorübergehendes Pfandrecht von Kreditinstituten und Kreditfinanzinstituten

Für den Finanzbereich legt das Gesetz 38/2022 vom 27. Dezember auch eine vorübergehende Vermögensklage öffentlicher nicht steuerlicher Art fest, die bis zu den Jahren 2023 und 2024 von Kreditinstituten und Finanzkreditinstituten erfüllt werden muss einen Import von Vorleistungen für Zinsen und Provisionen entsprechend dem Jahr 2019 von gleich oder mehr als 800 Millionen Euro haben wird.

Für den Fall, dass die Schuldner Teil einer Steuergruppe sind, die im Rahmen eines Konsolidierungssystems besteuert wird, handelt es sich um das konsolidierte Vermögen der Steuergruppe.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der vorgenannten Erbschaftsleistung entsteht wie bei der temporären Energiesteuer am ersten Tag des Kalenderjahres und muss innerhalb der ersten 20 Kalendertage des Monats September desselben Jahres, auch einschließlich des Jahres, erfüllt werden Verpflichtung zur Erfüllung einer Vorauszahlung, die während der ersten 20 Kalendertage des Monats Februar nach Entstehung der Verpflichtung zur Zahlung der Dienstleistung zu zahlen ist und die sich aus der Multiplikation des Prozentsatzes von 50 pro 100 nüchtern und importiert aus dem ergibt Service, der gemäß den Bestimmungen des vorherigen Abschnitts berechnet wird.

Für den Fall, dass die Höhe der Summe aus Zinsspanne und Provisionserträgen und -aufwendungen des vorangegangenen Kalenderjahres innerhalb der Liquidationsfrist und Auszahlung der Vorauszahlung jedoch nicht endgültig bekannt ist, wird sie vorläufig geschätzt nach einer effektiven Berechnungsmethode unter Berücksichtigung der Schätzung, die sich aus dem ordnungsgemäß erstellten Abschluss ergibt, oder, falls dies nicht der Fall ist, der Schätzung, die sich aus der Prüfung des Abschlusses zum Zwecke der Erstellung und Formulierung des Abschlusses ergibt.

Im Falle des Vorteils und seiner Vorauszahlung gelten sie nicht als steuerlich abzugsfähige Ausgaben für die Zwecke der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.

Ebenso werden die Höhe der Klage und ihre Vorauszahlung nicht von wirtschaftlichen, direkten oder indirekten Auswirkungen betroffen sein, wobei die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung als sehr schwerer Verstoß mit einer anteiligen Geldstrafe von 150 % des weitergegebenen Betrags angesehen wird , die der allgemeinen benachteiligenden Verwaltungsregelung unterliegen.

MODELL 797: VORÜBERGEHENDES PFLEGERECHT DER KREDITINSTITUTE

— Schuldner: Kreditinstitute und Finanzkreditinstitute, die auf spanischem Hoheitsgebiet tätig sind und deren Summe aus Zins- und Provisionserträgen, ermittelt gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften, für das Jahr 2019 mindestens 800 Millionen Euro beträgt. Wenn eine Steuergruppe gebildet wird, die nach dem Steuerkonsolidierungsregime in der Körperschaftsteuer besteuert wird, muss sie die zeitliche Schwere des für diese Steuergruppe repräsentativen Unternehmens erfüllen.

— Einreichungsfrist: die ersten zwanzig Kalendertage des Monats September des Kalenderjahres.

— Format: ausschließlich in elektronischem Format verfügbar und seine Präsentation und Integration erfolgt elektronisch.

MODELL 798: VORÜBERGEHENDES PFLEGERECHT DER KREDITINSTITUTE

— Schuldner: Kreditinstitute und Finanzkreditinstitute, die auf spanischem Hoheitsgebiet tätig sind und deren Summe aus Zins- und Provisionserträgen, ermittelt gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften, für das Jahr 2019 mindestens 800 Millionen Euro beträgt. Wenn eine Steuergruppe gebildet wird, die nach dem Steuerkonsolidierungsregime in der Körperschaftsteuer besteuert wird, muss sie die zeitliche Schwere des für diese Steuergruppe repräsentativen Unternehmens erfüllen.

— Vorlagefrist: die ersten zwanzig Kalendertage des Monats Februar nach Entstehung der Leistungspflicht.

— Format: ausschließlich in elektronischem Format verfügbar und seine Präsentation und Integration erfolgt elektronisch.