Die EU fördert Maßnahmen zur Beendigung der grünen Gesichtswäsche von Unternehmen Legal News

Die Kommission hat an diesem Mittwoch gemeinsame Kriterien gegen Umweltwäsche und irreführende Aussagen vorgeschlagen. Mit dem heutigen Vorschlag werden die Verbraucher mehr Klarheit und eine stärkere Garantie dafür genießen, dass, wenn etwas als biologisch verkauft wird, es wirklich ist, und bessere Informationen darüber erhalten, wie man umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen auswählt. Auch Unternehmen werden gewinnen, weil die Verbraucher diejenigen anerkennen und belohnen können, die sich wirklich um die Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte bemühen, und so ihre Verkäufe ankurbeln können, anstatt unter unlauterem Wettbewerb zu leiden. Auf diese Weise wird der Vorschlag dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf nüchterne Informationen und die Umweltverträglichkeit von Produkten zu schaffen.

Eine Studie der Kommission aus dem Jahr 2020 zeigt, dass 53,3 % der in der EU geprüften mittleren Umweltbeschwerden vage, irreführend oder unbegründet und 40 % davon unbegründet waren. Der Verlust gemeinsamer Standards, die für Unternehmen gelten, die freiwillige Umwelterklärungen zugunsten der „grünen weißen Liste“ abgeben, wird unerwünschte Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zum Nachteil nachhaltiger Unternehmen schaffen.

Zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Informationen für Verbraucher

Wenn Unternehmen sich für Produkte oder Dienstleistungen entscheiden, einen „ökologischen Claim“ aufzustellen, achten sie dem Vorschlag zufolge je nach Begründung auf Mindeststandards und kommunizieren solche Claims.

Der Vorschlag konzentrierte sich auf ausdrückliche Aussagen, zum Beispiel „T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen“, „Lieferung mit kompensierten CO2-Emissionen“, „Verpackung aus 30 % recyceltem Plastik“ oder „Sonnenschutz mit Rücksicht auf die Ozeane“. Außerdem soll die Verbreitung von Labels und neuen öffentlichen und privaten Umweltzeichen verhindert werden. Sie umfasst alle freiwilligen Erklärungen zu Wirkungen, Aspekten oder Verhalten eines Produktes oder des Händlers selbst aus Umweltsicht. Angaben, die unter die EU-Sorgfaltsstandards fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das Bio-Lebensmittellogo, sind jedoch ausgeschlossen, da die Rechtsvorschriften zur Wachsamkeit sicherstellen, dass diese regulierten Angaben vertrauenswürdig sind. Aus dem gleichen Grund werden sie die Beschwerden beseitigen, die die nächste EU-Verordnung vorsieht.

Bevor Unternehmen den Verbrauchern irgendeine der abgedeckten Arten von „Öko-Aussagen“ mitteilen, müssen solche Angaben unabhängig überprüft und durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Analyse wird das Unternehmen die für sein Produkt wirklich relevanten Umweltauswirkungen ermitteln und die entsprechenden Kompensationen definieren, um ein vollständiges und genaues Bild zu erhalten.

Klare und harmonisierte Standards und Labels

Verschiedene Regeln sorgen dafür, dass Anliegen klar kommuniziert werden. Verbieten Sie beispielsweise Behauptungen oder Etiketten, die die Gesamtauswirkung der gesamten Umweltauswirkungen des Produkts hervorheben, es sei denn, sie fallen unter EU-Vorschriften. Wenn Sie Produkte oder Organisationen mit anderen vergleichen, hängen Ihre Vergleiche von gleichwertigen Informationen und Daten ab.

Der Vorschlag wird auch Umweltzeichen regeln. Heute gibt es mindestens 230 verschiedene Labels und es gibt Hinweise darauf, dass dies zu Verwirrung und Misstrauen bei den Verbrauchern führt. Um die Verbreitung solcher Siegel zu kontrollieren, werden keine neuen öffentlichen Kennzeichnungssysteme zugelassen, es sei denn, sie werden auf EU-Ebene formuliert, und alle neuen privaten Systeme müssen einen höheren Umweltanspruch als bestehende nachweisen und eine vorherige Genehmigung dafür einholen wird autorisiert. Für Umweltzeichen im Allgemeinen gibt es detaillierte Regeln: Sie müssen außerdem glaubwürdig und transparent sein, unabhängig überprüft und regelmäßig überprüft werden.

Nächste Schritte

Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird der Vorschlag für eine Richtlinie über Öko-Angaben dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Kontext

Der heute vorgelegte Vorschlag ergänzt den Vorschlag vom März 2022, die Fähigkeit der Verbraucher für den grünen Übergang zu nüchtern zu machen, Standards zu setzen, aber insbesondere Umweltaussagen zu ernüchtern, zusätzlich zu einem generellen Verbot irreführender Werbung. Der heutige Vorschlag wird auch zusammen mit einem Vorschlag unter normalen Standards präsentiert, die die Reparatur von Produkten fördern, was auch zu einem nachhaltigen Verbrauch beitragen und die Kreislaufwirtschaft verbessern wird.

Der heute vorgelegte Vorschlag unterstützt eine wichtige Verpflichtung der Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Dies ist das dritte Vorschlagspaket zur Kreislaufwirtschaft, zusammen mit dem Vorschlag zu gemeinsamen Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren. Die Grundierung und das zweite Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft werden im März und November 2022 angenommen. Das Grundierungspaket wird den neuen Vorschlag für eine Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte und die EU-Strategie für nachhaltige Textilien enthalten. und Rundschreiben, und der Richtlinienvorschlag umfasst Verbraucherschutzvorschriften in Bezug auf die Fähigkeit der Verbraucher im ökologischen Wandel. Die zweite bestand aus den Vorschlägen für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Mitteilung über biologisch abbaubare, biologische und kompostierbare Kunststoffe und den Vorschlag für eine Verordnung über die EU-Zertifizierung für die COXNUMX-Entfernung.