Zusammenfassung
Die Allgemeinen Vorschriften des Handelssortenregisters, genehmigt durch das Königliche Dekret 170/2011 vom 11. Februar, legten in ihren Artikeln 45 und 46 das Verfahren fest, das für die Registrierung der Sorten, die in dieser Verordnung enthalten sind, einzuhalten ist.
Unter Berücksichtigung, dass die Sorten, die in dieser Reihenfolge erscheinen, alle Verfahren erfüllt haben, die in ihren jeweiligen allgemeinen Vorschriften sowie in den Technischen Vorschriften für die Registrierung von Sorten verschiedener Arten festgelegt sind, beschließe ich:
Zuerst. Die Sorten der Arten, deren Bezeichnungen in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, werden in das Register der Handelssorten aufgenommen. Informationen zu den aufgenommenen Sorten finden Sie bei der Generalunterdirektion für landwirtschaftliche Produktionsmittel und beim spanischen Sortenamt.
Zweite. Die Sorten, deren Bezeichnungen in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt sind, werden gemäß den Bestimmungen der ersten Schlussbestimmung des Königlichen Dekrets 170/2011 vom 11. Februar sowie gemäß Abschnitt 2 als Erhaltungssorten in das Register der Handelssorten eingetragen des Artikels 12 und des Artikels 25 der durch diesen königlichen Erlass genehmigten Vorschriften für das Sortenregister.
Dritte. Die relativen Informationen wurden geändert, die in den Anhängen I und II enthalten sind und bei der Allgemeinen Unterdirektion für Mittel der landwirtschaftlichen Erzeuger und beim spanischen Sortenamt zu finden sind.
Vierte. Dieser Antrag wird für den nächsten Teil der Veröffentlichung im Amtlichen Staatsanzeiger gestellt.
Diese Anordnung erschöpft den Verwaltungsweg gemäß Artikel 114 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen. Dagegen kann, optional, ersatzweise, vor dem Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem seine Veröffentlichung erfolgt, Berufung eingelegt oder direkt vor der Streitverwaltung angefochten werden Chamber. des National High Court, innerhalb einer Frist von zwei Monaten, ebenfalls ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung gerechnet.
Es ist zu beachten, dass eine streitige Verwaltungsbeschwerde erst dann eingelegt werden kann, wenn sie ausdrücklich entschieden wurde oder die mutmaßliche Zurückweisung der Wiedererwägungsbeschwerde erfolgt ist, falls diese eingelegt wurde. Ebenso kommt es vor, dass die Frist für die Einlegung des gerichtlichen Rechtsbehelfs im Falle einer angeblichen Zurückweisung des Wiederbeurteilungsantrags sechs Monate ab dem Tag beträgt, der auf das Auftreten der angeblichen Handlung folgt.
ANHANG I
Aufnahme von Sorten
Art: Baumwolle
Endgültige Aufzeichnung
20190365 MAI344
Art: Hybrid-Mandarine
Endgültige Aufzeichnung
20170092 FÜNF STERNE
20160149 FRÜHER STOLZ DER USA
Art: Orange
Endgültige Aufzeichnung
20180301 CARNINKA
11960010 DOPPELT FEIN
20170052FJ
11960026 FEDER
Art: Gurke
Endgültige Aufzeichnung
20200093 BAMBUS
Art: Pfeffer
Endgültige Aufzeichnung
20180331 ALKYONI
20190138 ARANY
20190133 BRUCE
20180293 DORNA
20180305KBZO
20180310 DAUMEN
20180303 VARZIM
20180202 VIGO
Art: Grapefruit
Endgültige Aufzeichnung
11930002 HENDERSON
11930004 RUBINROCHEN
Art: Video
Endgültige Aufzeichnung
20170124 WHITE CARIENA, Weißer Carignan
20170125 CARIENE GRAU
20170078 HAUBE
ANHANG II
Erhaltungssorten
Art: Rübe, Nabina
Endgültige Aufzeichnung
20200090 FEIN JA