Die AEPD sanktioniert Google LLC wegen unberechtigter Datenweitergabe an Dritte und Behinderung des Rechts auf Löschung Legal News

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat die Auflösung des gegen das Unternehmen Google LLC eingeleiteten Verfahrens mitgeteilt, in dem sie schwere Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen feststellt und dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro auferlegt an Dritte ohne Legitimation und behindern das Recht auf Löschung der Bürger (Artikel 6 und 17 der Datenschutz-Grundverordnung).

Google LLC ist für die in den USA durchgeführten Analysen und Behandlungen verantwortlich. Im Falle der Weitergabe von Daten an Dritte hat die Agentur überprüft, dass Google LLC Informationen zu Anfragen von Bürgern an Proyecto Lumen gesendet hat, einschließlich ihrer Identifikation, E-Mail-Adresse, der angeblichen Gründe und der angeforderten URL. Die Aufgabe dieses Projekts besteht darin, Anträge auf Entfernung von Inhalten zu sammeln und verfügbar zu machen, wofür die Agentur der Ansicht ist, dass alle in der Anfrage des Bürgers enthaltenen Informationen so gesendet werden, dass sie öffentlich zugängliche Daten in einer anderen Datenbank enthalten und für sie zugänglich sind über eine Website offengelegt werden, "bedeutet in der Praxis, den Zweck der Ausübung des Rechts auf Unterdrückung zu vereiteln".

Der Beschluss erkennt an, dass diese Übermittlung von Daten durch Google LLC an das Lumen-Projekt dem Benutzer auferlegt wird, der beabsichtigt, dieses Formular zu verwenden, ohne sich dafür zu entscheiden, und daher, wenn eine gültige Einwilligung für diese Übermittlung vorliegt. im Umhang Die Festlegung dieser Bedingung bei der Ausübung eines den interessierten Parteien anerkannten Rechts fällt nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung, da sie „eine zusätzliche Behandlung der Daten, auf denen der Löschungsantrag basiert, bei der Übermittlung an Dritte erzeugt. “. Auch in der Datenschutzerklärung von Google LLC findet sich keine Erwähnung dieser Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer, noch taucht sie unter den Zwecken der Kommunikation an das Lumen Project auf.

Die AEPD nimmt in ihrer Entschließung auch auf, dass sie den Antrag auf Entfernung von Inhalten gestellt und dem Recht entsprochen habe, d. h., sobald der Löschung personenbezogener Daten zugestimmt wurde, „es keine weitere Behandlung derselben gibt, wie es die Mitteilung von Google ist LLC macht zum Lumen-Projekt.

In Bezug auf die Ausübung der Bürgerrechte führte die AEPD in ihrer Entschließung aus, dass „es schwierig ist, abzuleiten, ob der Antrag unter Berufung auf die Datenschutzvorschriften formuliert wurde, einfach weil diese Verordnung in keinem der Formulare erwähnt wird, ungeachtet des Grundes die der Interessent aus den vorgeschlagenen Optionen auswählt, außer in dem Formular „Widerruf nach EU-Datenschutzrecht“, dem einzigen verfügbaren Formular, das einen ausdrücklichen Verweis auf diese Verordnung enthält“.

Das von Google LLC entwickelte System, das dazu führt, dass Sie über mehrere Seiten erfahren, wie Sie Ihre Anfrage vervollständigen können, erfordert, dass Sie zuvor die angebotenen Optionen markieren bekanntes Interesse, das Sie jedoch von Ihrer ursprünglichen Absicht trennt, die eindeutig mit dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verbunden sein kann, ohne zu wissen, dass diese Optionen Sie in ein anderes Regulierungssystem versetzen, weil Google LLC dies so gewollt hat oder dass Ihre Anfrage dies sein wird gemäß den von dieser Einheit festgelegten internen Richtlinien gelöst werden“. Die Entschließung der Agentur erkennt an, dass dieses System gleichwertig ist mit „und nach Ermessen von Google LLC der nüchternen Entscheidung, sich zu bewerben und wenn nicht, der RGPD, und dies würde bedeuten, zu akzeptieren, dass diese Einheit die Anwendung der Datenschutzbestimmungen und mehr vermeiden kann Akzeptieren Sie speziell für diesen Fall, dass das Recht auf Unterdrückung personenbezogener Daten durch das von der verantwortlichen Stelle entwickelte System zur Entfernung von Inhalten bedingt ist.“

Zusätzlich zu der in der Entschließung verhängten wirtschaftlichen Sanktion hat die Agentur Google LLC auch aufgefordert, die Übermittlung von Daten an das Lumen-Projekt sowie die Prozesse zur Ausübung und Beachtung des Rechts auf Unterdrückung an die Datenschutzbestimmungen anzupassen in Bezug auf Anfragen, Inhalte aus ihren Produkten und Diensten zu entfernen, sowie die Informationen, die sie ihren Benutzern anbieten. Ebenso muss Google LLC alle personenbezogenen Daten löschen, die Gegenstand eines Antrags auf Unterdrückung des Lumen-Projekts sind, und ist ebenso wie letzteres verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu unterdrücken und deren Nutzung einzustellen Freigabe hat