Verordnung ISM/25/2023 vom 13. Januar, mit der sie gegründet wurde




Arbeitsvertrag

Zusammenfassung

Artikel 122, Abschnitt Acht.2 des Gesetzes 31/2022 vom 23. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2023 legt fest, dass der Beitrag für alle Eventualitäten und Situationen, die in der besonderen Sozialversicherungsregelung für Seeleute geschützt sind, im zweiten und Dritte Gruppen gemäß Artikel 10 des Gesetzes 47/2015 vom 21. Oktober zur Regelung des Sozialschutzes von Arbeitnehmern im Seefischereisektor werden auf die Vergütung angewendet, die auf Anordnung des Ministeriums für Integration, soziale Sicherheit und Migration festgelegt wird , auf Vorschlag des Sozialinstituts der Marine oder aller repräsentativen Organisationen des Sektors. Diese wird nach Provinzen, Fischereimodalitäten und Berufsgruppen auf der Grundlage des Durchschnittswerts der im Vorjahr erhaltenen Vergütung festgelegt.

Diesem Zweck entspricht der Inhalt dieser Verordnung, die auf der Grundlage der Durchschnittswerte der im August 2022 erhaltenen Vergütungen die alleinigen Grundlagen für den Beitrag für allgemeine und berufliche Eventualitäten nach Provinzen, Fangmodalitäten und Kategorien festlegt

Diese Anordnung entspricht den Grundsätzen der Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz, die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen geregelt sind.

Damit trägt die Verordnung der Notwendigkeit Rechnung, die Jahresbeitragsgrundlagen der Seeleute der zweiten und dritten Beitragsgruppe festzulegen. Es steht im Einklang mit dem übrigen nationalen Rechtssystem und dem Rechtssystem der Europäischen Union, da es erlassen wurde, um die Bestimmungen des Gesetzes 31/2022 vom 23. Dezember weiterzuentwickeln. Sie ist wirksam und verhältnismäßig, da sie die wesentlichen Aspekte regelt, damit die Verantwortlichen den Beitrag leisten können, die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlagen, deren Anwendbarkeit, wie die Frist für den Eintrag der Beitragsdifferenzen, die erforderliche Rechtssicherheit die betroffenen Personen. Dem Grundsatz der Transparenz wird seinerseits insoweit Rechnung getragen, als die mit der Anordnung verfolgten Ziele in der Präambel klar definiert werden, zusätzlich zur Unterwerfung des Vorhabens am Ende der Anhörung durch direkte Anhörung von Gewerkschaft und Wirtschaft Organisationen, die Fischerverbände und die repräsentativsten Organisationen der Fischproduzenten des Sektors sowie am Ende der öffentlichen Informationen. Ebenso ist es effizient und seine Anwendung verursacht keinen notwendigen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Im Rahmen der Bearbeitung des Beschlusses wurden alle repräsentativen Organisationen des Sektors angehört und gemäß den Bestimmungen von Artikel 26.6 des Gesetzes 50/1997 vom 27. November der Regierung wurde die Frist der Öffentlichkeit unterworfen Informationen. durch seine Veröffentlichung auf dem Webportal des Ministeriums für Integration, soziale Sicherheit und Migration.

Diese Anordnung wird unter Verwendung der durch Artikel 122, Abschnitt 2 des Gesetzes 31/2022 vom 23. Dezember, und gemäß den Bestimmungen von Artikel 149.1.17 erteilten Genehmigung erlassen. der spanischen Verfassung, die dem Staat die ausschließliche Zuständigkeit in Angelegenheiten der wirtschaftlichen Regelung der sozialen Sicherheit zuschreibt.

In seiner Eigenschaft stehen nach Angaben des Staatsrates zur Verfügung:

Einzelartikel Ermittlung der Beitragsgrundlagen

Die einheitlichen Beitragsgrundlagen der Arbeitnehmer der zweiten und dritten Gruppe gemäß Artikel 10 des Gesetzes 47/2015 vom 21. Oktober zur Regelung des Sozialschutzes der Arbeitnehmer im Seefischereisektor sowie Artikel 54.2 und 3 der Allgemeinen Verordnung über Beiträge und Abwicklung anderer Rechte der sozialen Sicherheit, genehmigt durch das Königliche Dekret 2064/1995 vom 22. Dezember, für alle Eventualitäten und Situationen, die in der besonderen Sicherheitsregelung für Seeleute geschützt sind, werden für das Jahr 2023 in den Beträgen festgelegt die sich in den Anhängen dieser Verordnung widerspiegeln, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 des Gesetzes 47/2015 vom 21. Oktober in Bezug auf die Korrekturkoeffizienten.

Einmalige Übergangsregelung Eingabe von Beitragsdifferenzen

Die Angebotsdifferenz, die aufgrund der Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Beitragsgrundlagen in Bezug auf die am 1. Januar 2023 eingeholten Angebote entstanden sein könnte, kann ohne Zuschlag innerhalb der am letzten Tag endenden Frist eingegeben werden. des zweiten Monats nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Endverfügung erster Gerichtsstand

Diese Anordnung wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 149.1.17 erlassen. der spanischen Verfassung, die dem Staat die ausschließliche Zuständigkeit für Fragen der wirtschaftlichen Regelung der sozialen Sicherheit zuweist.

Zweite Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt im nächsten Jahr im Staatsanzeiger mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

ANHANG I
Stützpunkte der Segment-A-Gruppe (Schiffe zwischen 50.01 und 150 BRT)
August 2023

Nördliche ZoneAngelmodusAngelmodusBerufskategorien innerhalb der Beitragsgruppen 1 bis 789 bis 11

In Coruña.

Lugo.

vigo.

Vilagarca.

Asturien.

Schleppnetz-, Grund- und fliegende Langleine in internationalen Fischgründen (außer Afrika). Oberflächenlangleine.172.838.002.034.001.866,00 Grundlangleine, Ringwadenfischerei und andere Fanggeräte in den nationalen Fischgründen.072.625,001.761,001.641,00 Kantabrien. 582.0555,001.653,001.560,0000GIPUZKOA.CERCO AND PELANGE. 001.593,001.593,00ARRASTER.432.160,001.788,001.788,00 OREADES ARTS. 113.252,002.151,001.872,00BIZKAIA. FIXKA. 332.991,002.013,001.863,00 Hook and seine.312.991,001.989,001.863,00 East ZoneFishing modalityFishing modalityProfessional categories within die Beitragsgruppen 113.252,002.151 bis 001.872,00 bis 062.130,001.773,001.773,00

Alicante.

Kastellon.

Valencia.

Balearen.

Barcelona.

Girona.

Tarragona.

Murcia.

–992.070,001.719,001.719,00ZONA SURMODALITY OF PESCAMODALIDAD PESCACATEGORAS PROFESSIONAL FOUND IN THE BUY GROUPS1 BIS 789 BIS 11 ALLMER.991.908,001.647,001.647,00 Schleppnetz, Ringwade und Langleine.991.890,001.536,001.536.4,082

Malaga.

Granada.

Melilla

Ceuta.

-991.767.001.632.001.632.00

die Palmen.

Teneriffa.

-992.742.001.884.001.701.00

ANHANG II
Stützpunkte der Gruppe B (Schiffe zwischen 10.01 und 50 BRT)
August 2023

Nördliche ZoneAngelmodusAngelmodusBerufskategorien innerhalb der Beitragsgruppen 1 bis 789 bis 11

In Coruña.

Lugo.

vigo.

Vilagarca.

Asturien.

Langleinen und Langleinenfanggeräte in Costa de Fria.572.625.001.761.001.641.00Pancre, Seine und andere kleinere Gebiete.551.902.001.512,001.512.00Kantabrien.Schleppnetze und Langleinen.261.902,001.001.001 00Gipuzkoa- und Wadenfanggeräte. .082.130,001.773,001.773,00 Schleppnetzfischerei

Alicante.

Kastellon.

Valencia.

Balearen.

Barcelona.

Girona.

Tarragona.

Murcia.

–992.070,001.719,001.719,00ZONA SURMODALITÄT VON PESCACATEGORAS PROFESSIONAL 1Kleine Kunst.789

Malaga.

Granada.

Ceuta.

-991.767.001.422.001.422.00

die Palmen.

Teneriffa.

–991.767.001.422.001.422,00 Langleinen in internationalen Gewässern.602.439.001.674.001.500,00

ANHANG III
Basen der dritten Gruppe
August 2023

Nördliche ZoneBerufskategorien innerhalb der Beitragsgruppen 3 und 48 bis 11

In Coruña.

Lugo.

vigo.

Vilagarca.

Asturien.

Kantabrien

1.602.001.464,00

Gipuzkoa.

Bizkaia.

1.668.001.527.001.344,00 ** Beitragsgruppe 10 (in Bizkaia): Neskatillas, Empacadoras, Mariscadores/as Ostzone Berufskategorien, die in den Gruppen innerhalb von Beitrag 3 und 48 bis 11 enthalten sind

Alicante.

Kastellon.

Valencia.

Balearen.

Barcelona.

Girona.

Tarragona.

Murcia.

1,785,001,524.00 Professionelle Kategorien der Südzone, eingerahmt in die Beitragsgruppen 3 und 48 bis Almeria 11. 1,650,001,500.00

Cadz.

Huelva.

Malaga.

Granada.

Sevilla.

Melilla

Ceuta.

die Palmen.

Teneriffa.

1.578.001.413,00