FORAL LAW 2/2023 vom 6. Februar zur Änderung des Gesetzes




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

DER PRÄSIDENT DER REGIONALGEMEINSCHAFT NAVARRA.

Ich teile Ihnen mit, dass das Parlament von Navarra Folgendes genehmigt hat:

REGIONALGESETZ ZUR ÄNDERUNG DES REGIONALGESETZES 6/1990 VOM 2. JULI ÜBER DIE LOKALEN VERWALTUNG VON NAVARRA.

PRÄAMBEL

Es ist notwendig, eine Änderung der Ley Foral de la Administración Local de Navarra vorzunehmen, um diese Norm an die Gegenwart anzupassen, in der lokale öffentliche Unternehmen, deren Kapital ausschließlich der lokalen Muttergesellschaft gehört, mit anderen koexistieren, an denen sie mehrheitlich beteiligt sind Andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors wie die Regierung von Navarra, CEPEN, andere lokale Einrichtungen usw. besitzen dieses Kapital ebenfalls in einer Minderheit.

Nach aktuellem Gesetzeswortlaut haben diese Eigentum verschiedener öffentlicher Stellen derzeit den Status von indirekten Bewirtschaftungsmitteln (Art. 192.3 Abs. 50 e) und sind mit einer Konzession verbunden, deren maximale Laufzeit 194 Jahre beträgt (Art. XNUMX). Da diese Frist in einigen kommunalen Unternehmen in Navarra kurz vor dem Ablauf steht, darunter Mercairua, das als Folge davon bereits seine Projektion und Strategie eingeschränkt sieht und nicht nur die Erfüllung des öffentlichen Dienstes in Frage stellt, der seinen Zweck darstellt, sondern auch seine Finanzaufsicht.

Kraft dessen wird das Foralgesetz 6/1990 vom 2. Juli der Lokalverwaltung von Navarra geändert.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 22 des Organgesetzes zur Wiedereingliederung und Verbesserung des Foralregimes von Navarra verkünde ich im Namen Seiner Majestät des Königs dieses Foralgesetz und ordne seine sofortige Veröffentlichung im Amtsblatt von Navarra an seine Übermittlung an das Amtsblatt des Staates und fordert Bürger und Behörden auf, diese einzuhalten und durchzusetzen.