Dekret 98/2022 vom 6. September über Straffungsmaßnahmen




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Gemäß Artikel 55.2.f) des konsolidierten Textes des Gesetzes über das Grundstatut der öffentlichen Bediensteten, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2015 vom 30. Oktober (im Folgenden EBEP), müssen die öffentlichen Verwaltungen ihre Beamten und Arbeitskräfte auswählen Personal durch Verfahren, die unter anderem das Prinzip der Agilität gewährleisten.

In Ermangelung eigener autonomer Vorschriften, die die verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens für die Auswahl von Beamtenlaufbahnpersonal und fest angestellten Arbeitskräften regeln, wurden die Vorschriften der Verordnung in der Verwaltung der Junta de Comunidades de Castilla-La angewandt Mancha Allgemeines Einkommen des Personals im Dienst der Allgemeinen Staatsverwaltung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen und berufliche Beförderung von Zivilbeamten der Allgemeinen Staatsverwaltung, genehmigt durch Königliches Dekret 364/1995 vom 10. März.

Die seit der Genehmigung des oben genannten königlichen Erlasses verstrichene Zeit sowie die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und machen es bequem, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Grundsatz der Agilität einzuhalten, der für die Personalauswahl gelten muss die öffentliche Verwaltung.

Andererseits hat Artikel 1 des Gesetzes 20/2021 vom 28. Dezember über dringende Maßnahmen zur Verringerung der befristeten Beschäftigung im öffentlichen Dienst Artikel 10 des EBEP einen neuen Wortlaut gegeben, der den Begriff der befristeten Beschäftigung verstärkt des Beamten auf Zeit, um die Art der Beziehung, die ihn mit der Verwaltung verbindet, klar abzugrenzen. So wurden die gesetzlichen Regelungen zur Höchstdauer der Anstellung von Beamten auf Zeit wegen Vakanz unterstützt, um vorbeugend zu vermeiden, dass diese Zahl für die Wahrnehmung von Funktionen dauerhafter oder struktureller Art missbraucht wird. Auf diese Weise müssen freie Stellen, die von Beamten auf Zeit besetzt werden, jedoch durch einen der Bereitstellungs- oder Mobilitätsmechanismen abgedeckt werden, die in den Vorschriften jeder öffentlichen Verwaltung festgelegt sind.

Ist dies nicht der Fall, sind seit der Bestellung drei Jahre vergangen, wird der Beamte auf Zeit entlassen und darf die Stelle nur noch mit Berufsbeamten besetzt werden, es sei denn, das entsprechende Auswahlverfahren ist nichtig, in diesem Fall kann eine erneute Bestellung erfolgen als persönlicher Interimsoffizier. Ausnahmsweise muss der persönliche Innensachbearbeiter dauerhaft in der von ihm vorübergehend besetzten Position sein, damit die entsprechende Ausschreibung innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Ernennung des Innensachbearbeiters veröffentlicht und bestimmungsgemäß erledigt wird gemäß Artikel 70 des EBEP.

Diese Bestimmungen wurden gemäß den Bestimmungen des letzten Absatzes der vierten Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 32/2021 vom 28. Dezember über dringende Maßnahmen zur Arbeitsreform auf Zeitarbeitskräfte ausgedehnt, die eine freie Stelle ausüben, die Garantie der Arbeitsplatzstabilität und die Transformation des Arbeitsmarktes.

Aus diesem Grund ist es auch notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswahl von Beamten und Dauerstellen zu beschleunigen, die es unter Wahrung der den Verfahren für den Zugang zu öffentlichen Stellen innewohnenden Garantien und der Wahrung verfassungsmäßiger und rechtlicher Grundsätze ermöglichen gleichzeitig die Erfüllung der für die Durchführung der Auswahlverfahren festgelegten Fristen und damit die Bereitstellung von Personal in angemessener Zeit und Gewährleistung der Leistungserbringung durch die Verwaltung.

Das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen basiert auf dem Grundsatz, dass die elektronische Übermittlung noch kein besonderes Verwaltungsverfahren sein kann, sondern die übliche Vorgehensweise der Verwaltungen darstellen muss. Denn eine papierlose Verwaltung auf Basis eines vollständig elektronischen Betriebs dient nicht nur den Grundsätzen der Effektivität und Effizienz, indem sie Kosten für Bürger und Unternehmen einspart, sondern stärkt auch die Sicherheit der Betroffenen. Aus diesem Grund legt das oben genannte Gesetz in seinem Artikel 12 die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung fest, sicherzustellen, dass die interessierten Personen auf elektronischem Wege mit der Verwaltung in Kontakt treten können, indem sie die erforderlichen Zugangskanäle wie die Systeme zur Verfügung stellen dort gibt es Anwendungen die in diesem Fall bestimmt werden.

Ebenso regelt Artikel 14 der vorgenannten Vorschrift das Recht und die Pflicht, mit den öffentlichen Verwaltungen elektronisch zu interagieren, und erlaubt in seinem Abschnitt 3, per Verordnung die Verpflichtung festzulegen, für bestimmte Verfahren und für bestimmte Gruppen nur auf elektronischem Wege mit der Verwaltung zu interagieren natürlicher Personen, zum Erwerb wirtschaftlicher, technischer Leistungsfähigkeit, beruflicher Hingabe oder sonstiger Beweggründe, zum Nachweis des Zugangs und der Verfügbarkeit der erforderlichen elektrischen Mittel.

Aus diesem Grund sieht dieser Erlass vor, dass die Ausschreibungen für Auswahlverfahren die Verpflichtung für die daran teilnehmenden Personen begründen können, in allen oder einigen Phasen des Verfahrens elektronisch mit der Verwaltung zu interagieren. Die Durchführung von Verfahren auf elektronischem Wege setzt eine stärkere Rationalisierung der Bearbeitung des Auswahlverfahrens voraus und erleichtert die Zugänglichkeit für die Bürger, die die erforderlichen Verfahren von jedem Ort und zu jeder Zeit innerhalb der in der Aufforderung festgelegten Fristen durchführen können.

Die Art der Funktionen der Einrichtungen, Umfang oder Kategorien, zu denen sie Zugang zu oder Zugang zu ihnen beabsichtigen, einschließlich der elektronischen Übermittlung von Dateien oder der Verwendung elektronischer Mittel, wie z. B. der Studiengegenstand und die nach dem Auswahlverfahren angebotenen Ziele bestanden wurde, setzt die technische Leistungsfähigkeit der Personen voraus, die an den in diesem Dekret genannten Auswahlverfahren teilnehmen möchten, daher den Zugang und die Verfügbarkeit der erforderlichen elektrischen Mittel, um während des Verfahrens mit der Verwaltung interagieren zu können . Prozess auswählen.

Ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist, dass die Nutzung elektronischer Mittel zur Durchführung einiger Bedingungen des Auswahlverfahrens, wie beispielsweise die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder die Zahlung von Gebühren, bereits den Hauptkanal darstellt, den die Bewerber zur Teilnahme nutzen die in diesem Erlass genannten Stellen, Waagen oder Kategorien.

Zweitens sieht dieser Erlass als Maßnahme zur Beschleunigung der Auswahlverfahren auch die Verkürzung der Fristen für die Vorlage der Belege für die in der Wettbewerbsphase zu bewertenden Leistungen und für die Vorlage der Bewerbung für Reiseziele und der Unterlagen zur Akkreditierung der Teilnahme vor Bedarf. Derzeit ermöglichen die Möglichkeit, diese Verfahren auf elektronischem Wege durchzuführen, sowie das Recht der Antragsteller, keine Dokumente vorzulegen, die sich bereits im Besitz der handelnden Verwaltung befinden, dass die oben genannten Fristen zehn Werktage betragen, ohne dass dies zu Schäden führt den Bewerbern Teilnahme an den Auswahlverfahren.

Andererseits sprechen auch die hohe Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die an den Auswahlverfahren teilnehmen, und die Vergabe vieler dieser Plätze an Bereiche mit dringender und vorrangiger Versorgung für die Annahme dieser Maßnahmen, die eine beschleunigte Durchführung des Auswahlverfahrens ermöglichen.

Dieses Dekret passt sich an die Grundsätze der guten Regulierung an, die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen genannt werden. Da dieser Erlass in Bezug auf die Grundsätze der Erforderlichkeit und der Wirksamkeit ein allgemeines Interesse verfolgt, das darauf abzielt, die Agilität bei der Auswahl von Personal im öffentlichen Dienst und damit die Personalbesetzung in angemessener Zeit zu verbessern, gewährleistet dies den Nutzen des Dienst für die Verwaltung.

Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dieser Erlass das geeignetste Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, und enthält darüber hinaus die wesentliche Regelung, um die Notwendigkeit zu erfüllen, von der Norm abgedeckt zu werden. Hinsichtlich des Grundsatzes der Rechtssicherheit wird diese Initiative im Einklang mit dem übrigen Rechtssystem ausgeübt.

Ebenso werden in Anwendung des Grundsatzes der Transparenz während des Vorbereitungsprozesses die in Artikel 7 des Gesetzes 19/2013 genannten Dokumente auf dem Transparenzportal der Verwaltung des Castilla-La Mancha Community Board veröffentlicht. , vom 9. Dezember, zu Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und guter Regierungsführung. Darüber hinaus definiert diese Präambel klar das Ziel der normativen Initiative. Und was das Effizienzprinzip betrifft, so wird auch dieses Prinzip erfüllt, da der Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Schließlich wird dieses Dekret im Rahmen der Befugnisse erlassen, die dem EZB-Rat durch Artikel 10.1 und 10.2.a) des Gesetzes 3/1988 vom 13. Dezember über die Planung der öffentlichen Funktion von Kastilien-La Mancha und in Ausübung der übertragen wurden Zuständigkeit gemäß Artikel 31.1.1 und 39.3 des Autonomiestatuts von Kastilien-La Mancha.

Aufgrund dessen, auf Vorschlag des Ministers für Finanzen und öffentliche Verwaltung und nach Beratung durch den EZB-Rat auf seiner Sitzung am 6. September 2022,

zur Verfügung:

Artikel 1 Geltungsbereich

1. Dieses Dekret gilt für die Auswahlverfahren für die Aufnahme als offizielles Laufbahnpersonal oder fest angestelltes Arbeitspersonal in den Gremien, Stufen oder Kategorien der Verwaltung des Comunidad de Castilla-La Mancha und seiner autonomen Gremien.

2. Die Auswahlverfahren für den Eintritt in die Organe des offiziellen Lehrpersonals oder in die Personenstandskategorien werden durch die für sie geltenden spezifischen Vorschriften registriert.

Artikel 2 Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

1. Die Aufforderungen zu Auswahlverfahren können die Verpflichtung für die daran teilnehmenden Personen begründen, in allen oder einigen Phasen des Verfahrens, von der Einreichung der Teilnahmeanträge bis zur Wahl des Bestimmungsortes, elektronisch mit der Verwaltung zu interagieren Ansprüche und Ansprüche, die Sie einreichen können.

2. In den Ausschreibungen werden die Bedingungen und Aktionen festgelegt, in denen die elektronische Interaktion vorgeschrieben ist, die dafür geeigneten elektrischen Mittel und die zulässigen Identifikations- und Signatursysteme.

Artikel 3 Frist für die Vorlage der Belege für die in der Wettbewerbsphase zu bewertenden Leistungen

Bei den durch das Wettbewerbs-Einspruchsverfahren einberufenen Auswahlverfahren gilt der Nachweis der Verdienste in der Wettbewerbsphase und ist innerhalb von zehn Werktagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Liste der bestandenen Personen einzureichen Oppositionsphase.

Artikel 4 Frist für die Einreichung des Antrags für Reiseziele und Belege für die Teilnahmevoraussetzungen

Personen, die das Auswahlverfahren bestehen, müssen innerhalb von zehn Werktagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt von Kastilien-La Mancha den Antrag auf Bestimmungsort und die in der Ausschreibung geforderten Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen einreichen Liste der im Auswahlverfahren zugelassenen Personen.

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt von Kastilien-La Mancha in Kraft.