Beschluss vom 25. Januar 2023 des Chefsyndikus der

Rechtshilfevereinbarung zwischen der Allgemeinen Staatsverwaltung (Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft) und der Universität Burgos

Treffen

Einerseits Frau Consuelo Castro Rey in ihrer Eigenschaft als Generalstaatsanwältin, eine Position, für die sie durch das Königliche Dekret 19/2023 vom 17. Januar (BOE Nr. 15 vom 18. Januar 2023) ernannt wurde Gesetz aufgrund der ihm vom Justizminister in Artikel 7 d) der Verordnung JUS/987/2020 vom 20. Oktober über die Übertragung von Befugnissen übertragenen Übertragung.

Auf der anderen Seite, Herr Manuel Prez Mateos, amtierender Nummer und Vertreter der Universität von Burgos, mit Sitz in Calle Hospital del Rey s/n. Rektoratsgebäude, 09001 Burgos und NIF Q0968272E, in seiner Eigenschaft als Magnificent Rector, eine Position, für die er durch die Vereinbarung 105/2020 der Junta de Castilla y León vom 17. Dezember (BOCYL Nr. 262 vom 21. Dezember 2020) ernannt wurde 20), und deren Befugnisse sie gemäß Artikel 6 des Organgesetzes 2001/21 vom 81. Dezember über die Universitäten und den Bestimmungen der Artikel 83 und 262 der Satzung der Universität von Burgos hat, die durch das Abkommen 2003/26 genehmigt wurde, vom XNUMX. Dezember der Junta de Castilla y León.

MANIFIESTAN

Erste. Dass der Generalstaatsanwalt das leitende Zentrum ist, das dem Staat und seinen autonomen Organen und den Verfassungsorganen gesetzlich die Befugnisse der Rechtshilfe übertragen hat. Für die übrigen Körperschaften und Organisationen, die den öffentlichen Sektor des Staates bilden, ist gesetzlich vorgesehen, dass der Generalstaatsanwalt Rechtshilfe durch den rechtzeitigen Abschluss einer Vereinbarung leisten kann.

Zweite. Dass die Universität Burgos eine öffentliche Einrichtung ist, wie in Artikel 2.2 c) des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und in Artikel 2.2. c) des Gesetzes 40/2015 vom Oktober vorgesehen 1, der Rechtsordnung des öffentlichen Sektors, mit dem Zweck, den öffentlichen Dienst der Hochschulbildung durch Lehre, Studium und Forschung zu erbringen; Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und volle öffentliche und private Kapazität, die ihre Funktionen autonom und unabhängig von den öffentlichen Verwaltungen ausübt.

Dritte. Dass die Universität Burgos in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 52/1997 vom 27. November über die Rechtshilfe für den Staat und öffentliche Einrichtungen und dem Königlichen Dekret 997/2003 vom 25. Juli, das die Verordnung des staatlichen Rechtsdienstes genehmigt , ist daran interessiert, dass der Juristische Dienst des Staates im gleichen Umfang und zu den gleichen Bedingungen, in denen er dem Staat gegenüber verhältnismäßig ist, Rechtshilfe leistet.

Zimmer. Um eine größere Effizienz und Koordinierung der Rechtshilfe für die Universität Burgos zu erreichen, halten beide Parteien die Ernennung eines oder mehrerer aktiver Staatsanwälte durch den Generalstaatsanwalt für zweckmäßig, die als Koordinatoren der Rechtshilfedirektoren fungieren.

Fünfte. Dass der Text der Musterrechtshilfevereinbarung von der Staatsanwaltschaft des Justizministeriums gemeldet wurde.

Sechste. Dass, um die Bedingungen für die Bereitstellung dieser Rechtshilfe in der im Rechtssystem vorgesehenen Weise zu regeln, die Erscheinenden diese Vereinbarung gemäß dem Folgenden unterzeichnen

KLAUSELN

Zweite Wahlfakultät für Repräsentation und Verteidigung

Ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel behält sich die Universität Burgos das Recht vor, sich von einem Anwalt und gegebenenfalls einem speziell zu diesem Zweck benannten Anwalt gemäß den gemeinsamen Verfahrensregeln beraten, vertreten und verteidigen zu lassen.

Akzeptieren Sie, dass der Staatsanwalt für die gesamte Abwicklung des Gerichtsverfahrens auf Rechtshilfe verzichtet, sobald die vereinbarte Stelle erscheint oder sich durch eine andere Vertretung an das Gericht wendet.

Dritter Einspruch interessierter Kreise

Der Rechtsbeistand des Staates durch die darin integrierten Staatsanwälte wird nicht gewährt, wenn ein Konflikt zwischen den Interessen der Universität Burgos und dem Staat oder seinen autonomen Körperschaften besteht. In diesem Fall wird die Universität Burgos von einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls einem Solicitor beraten, vertreten und verteidigt, die gemäß den gemeinsamen Verfahrensregeln speziell für diesen Zweck bestimmt sind.

Wann immer ein Interessenkonflikt zwischen der Universität von Burgos und einer anderen vereinbarten Körperschaft besteht, wird der Generalstaatsanwalt in der Regel davon absehen, in das Gerichtsverfahren zur Verteidigung und Vertretung der einen oder anderen Körperschaft einzugreifen. Bevor die Staatsanwälte in diesen Fällen auftreten, konsultieren sie den Generalstaatsanwalt.

Koordinator der Vierten Bestellung von Staatsanwälten

Der Generalstaatsanwalt benennt einen oder mehrere tätige Staatsanwälte als Koordinatoren der vereinbarten Rechtshilfe sowohl beratend als auch gegebenenfalls streitig.

Es obliegt den Koordinatoren der Rechtshilfevereinbarungen, eine aktuelle Liste über den Stand der Gerichtsverfahren zu führen, an denen der Staatsanwalt beteiligt ist und an denen die vereinbarte Stelle beteiligt ist. Am Ende muss das vereinbarte Unternehmen eine Liste dieser Klagen erstellen.

Fünfte Dauer

Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie kann jedoch durch ausdrückliche Vereinbarung der vor Ablauf dieser Geltungsdauer angenommenen Parteien um höchstens zwei weitere Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsvereinbarung wird durch einen Nachtrag formalisiert.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 48.8 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober wird diese Vereinbarung durch die Zustimmung der Parteien perfektioniert und tritt nach ihrer Registrierung innerhalb von fünf Werktagen ab ihrem Datum in Kraft , im staatlichen elektronischen Register der Kooperationsorgane und -instrumente des staatlichen öffentlichen Sektors, auf das in der siebten Zusatzbestimmung des genannten Gesetzes Bezug genommen wird.

Sie werden ebenfalls innerhalb einer Frist von zehn Geschäftstagen nach ihrer Formalisierung im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Sechstes Counterprestacin

Als Gegenleistung für die in der Vereinbarung genannte Rechtshilfeleistung zahlt die Universität Burgos dem Generalstaatsanwalt den jährlichen Betrag von zwanzigtausend Euro (20.000,00 Euro) zuzüglich Mehrwertsteuer, der von Dritten entsprechend den Zeiträumen gezahlt wird: Januar -April, Mai-August und September-Dezember.

Die Zahlung erfolgt mit dem Muster 069 als Einfuhrdokument, das zusammen mit der ordnungsgemäß ausgefüllten Rechnung versandt wird. Die Universität von Burgos muss die Zahlung innerhalb der in Artikel 62.2 des Gesetzes 58/2003 vom 17. Dezember über allgemeine Besteuerung vorgesehenen Frist leisten, gerechnet ab dem Tag nach Erhalt der Rechnung und des Musters, jederzeit kooperierende Einrichtung oder telematisch, nachdem die Operation durchgeführt wurde, senden Sie eine Kopie davon an die stellvertretende Direktion für persönliche und materielle Ressourcen der Generalstaatsanwaltschaft.

Siebte Küsten

In Prozessen, in denen es zu Kostenurteilen kommt, gelten folgende Regelungen:

  • 1. Wenn die zur Zahlung der Kosten verurteilte Partei die Universität Burgos ist, entspricht die Zahlung der an die Gegenpartei verursachten Kosten dieser.
  • 2. Ist die zur Kostentragung verurteilte Partei die Gegenpartei, so wird sie zugunsten der Universität Burgos eingetragen.

Oktav-Modifikation

Diese Vereinbarung kann während ihrer Gültigkeit oder sukzessiven Verlängerungen nur durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien geändert werden.

Ebenso kann während der Laufzeit des Vertrages die vereinbarte Rechtshilfe jederzeit verlängert oder reduziert werden, sofern eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt.

Jede Änderung wird durch den entsprechenden Nachtrag zur Vereinbarung formalisiert.

Neunte Kontrolle und Überwachung der Ausführung der Vereinbarung

Zur Überwachung und Kontrolle des Vollzugs dieses Rechtshilfevertrags und der mit seiner Unterzeichnung eingegangenen Verpflichtungen wird eine Folgekommission gebildet, die sich aus je zwei Mitgliedern der Vertragsparteien zusammensetzt. Diese Kommission wird alle auftretenden Auslegungs- oder Compliance-Probleme lösen. Die Geschäftsordnung dieser Kommission ist in den Verordnungen des Systems der Kollegialorgane der öffentlichen Verwaltungen festgehalten.

Die Parteien bestimmen durch Anlage die Zusammensetzung der Kommission, die mindestens einmal jährlich zusammentreten muss.

Zehnte Ursachen der Auflösung

Ihr Grund für die Vertragskündigung:

  • a) Ablauf der Vertragslaufzeit oder gegebenenfalls der ausdrücklich vereinbarten Verlängerung.
  • b) Gegenseitige Vereinbarung.
  • c) Nichteinhaltung der in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtungen.

    Informieren Sie in diesem Fall die säumige Partei über eine Forderung, damit diese innerhalb von dreißig Kalendertagen der nicht erfüllten Verpflichtung nachkommt. Diese Anforderung wird den im neunten Absatz vorgesehenen Verantwortlichen der Kommission und der unterzeichnenden Stelle mitgeteilt.

    Wenn die Nichteinhaltung nach Ablauf der im Antrag angegebenen Frist fortbesteht, teilt die Partei, die sie angeordnet hat, der anderen die Zustimmung zum Lösungsgrund mit, und die Vereinbarung kann gelöst werden. Die Auflösung der Vereinbarung aus diesem Grund kann eine Entschädigung für den verursachten Schaden nach den von der Überwachungskommission festgelegten Kriterien beinhalten.

  • d) Durch gerichtliche Entscheidung, die die Nichtigkeit der Vereinbarung erklärt.
  • e) Durch Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der vereinbarten Einheit.
  • f) Aus anderen als den oben in anderen Gesetzen vorgesehenen Gründen.

Elfte Art der Vereinbarung und Gerichtsstand

Die vorliegende Vereinbarung hat administrativen Charakter und unterliegt der Rechtsordnung der Vereinbarungen gemäß Kapitel VI, vorläufiger Titel des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors.

Streitigkeiten über die Auslegung und Durchführung dieser Vereinbarung werden innerhalb der Überwachungskommission beigelegt, falls dies nicht möglich ist, ist die streitig-verwaltungsgerichtliche Anordnung zuständig, um strittige Fragen, die zwischen den Parteien auftreten können, gemäß den Bestimmungen zu lösen der Artikel 1 und 2 des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli, das diese Zuständigkeit regelt.

Und für das Protokoll und als Nachweis der Konformität unterzeichnen sie diese Vereinbarung digital.-Der Generalstaatsanwalt, Consuelo Castro Rey.-Der großartige Kanzler der Universität von Burgos, Manuel Prez Mateos.

Sein Überwachungsausschuss setzt sich gemäß den Bestimmungen des neunten Absatzes des Abkommens aus folgenden Mitgliedern zusammen: