Beschluss des Unterstaatssekretariats vom 28. November 2022

Nachtrag zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung und dem offiziellen Kreditinstitut, EPE, und der Sociedad Anónima Estatal de Caucin Agraria, SME für die Verwaltung der MAPA-Hilfe in der ICO-Linie MAPA SAECA im Rahmen der ICO Line SGR/SAECA-Garantie

20 Oktober von 2022.

Treffen

Einerseits Herr Luis Planas Puchades in seiner Eigenschaft als Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung aufgrund seiner Ernennung durch das Königliche Dekret 8/2020 vom 12. Januar, durch das die Minister der Regierung ernannt werden.

Ebenso Herr José Carlos García de Quevedo Ruiz als Vertreter des offiziellen Kreditinstituts, EPE (ICO), mit CIF: Q-2876002-C und Adresse in Madrid, Paseo del Prado, Nr. 4, seiner Eigenschaft als Präsident kraft Kraft seiner Ernennung durch Königliches Dekret 683/2018 vom 22. Juni 2018.

Ebenso Herr Pablo Pombo González im Namen der Sociedad Anima Estatal de Caucin Agraria, KMU (SAECA) mit CIF: A-78792561 und eingetragenem Sitz in Madrid, Calle Jorge Juan, 19, plt. 4, in seiner Eigenschaft als Präsident, in Ausübung der Befugnisse, die ihm durch Urkunde vom 18. Mai 2020 übertragen wurden, vor dem Notar Manuel Soler Lluch, mit der Nummer 705 seines Protokolls, das die Registrierung 296 des Blattes der Körperschaft (M -12596) im Handelsregister von Madrid eingetragen.

Nachdem der ICO-Generalrat die Unterzeichnung dieses Nachtrags zur Änderung der Vereinbarung auf seiner Sitzung am 21. Juli 2022 genehmigt hat.

Dieselben Parteien erkennen gegenseitig die Kompetenz und Rechtsfähigkeit an, diese Änderung der Vereinbarung zu binden und zu formalisieren, und zu diesem Zweck

EXPONENT

Zuerst. Dass am 18. Mai 2022 das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, das offizielle Kreditinstitut, EPE, und die Sociedad Anónima Estatal de Caucin Agraria, SME, die Vereinbarung über die Verwaltung der MAPA-Hilfe in der ICO-MAPA-Linie SAECA innerhalb der unterzeichnet haben Rahmen der ICO-Garantie SGR/SAECA-Linie, veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 10. Juni 2022.

Sekunde. Dass der Zweck der Vereinbarung darin besteht, die von der MAPA in Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März übernommene finanzielle Verpflichtung zu artikulieren, mit der dringende Maßnahmen zur Unterstützung des Agrarsektors auch aufgrund der Dürre ergriffen werden als Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Verwaltung von ICO und SAECA als kooperierende Einheiten der Maßnahme, die in dem oben genannten Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März angenommen wurde.

Dritter. Dieser Artikel 6.9 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März legt fest, dass die Beihilfe aus der ICO-MAPA-SAECA-Linie voraussichtlich dem für diese Zwecke aktivierten Kredit mit dem Charakter der Gründung in Rechnung gestellt wird den Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, mit einer anfänglichen Dotierung von 10 Millionen Euro.

Schlafzimmer. Dass am 26. Juni 2022 das Königliche Gesetzesdekret 11/2022 vom 25. Juni im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, in dem bestimmte Maßnahmen angenommen und erweitert wurden, um auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Krieges in der Ukraine zu reagieren und Situationen zu bewältigen von soziale und wirtschaftliche Anfälligkeit und für die wirtschaftliche und soziale Erholung der Insel La Palma.

Fünfte. Dass Artikel 21 des Königlichen Gesetzesdekrets 11/2022 vom 25. Juni die in Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März festgelegte Finanzierungslinie verlängert, erleichtert die Erweiterung des Höchstbetrags um 10 Millionen Euro, was sich in der vermuteten Position 21.01.411M.770 qualifizieren. Der besagte Artikel legt auch fest, dass, sobald das in Abschnitt 1 genannte Guthaben aktiviert ist, das maximale Guthaben des Erlasses vom 12. Mai 2022, mit dem die in Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März festgelegten Subventionen, und die Antragsfrist endet automatisch am 1. Mai 2023, in beiden Fällen ohne dass es einer erneuten Ladungsanordnung bedarf.

Sechste. Dieser Artikel 21.4 des Königlichen Gesetzesdekrets 11/2022 vom 25. Juni sieht vor, dass für die Umsetzung der Verlängerung der Stiftung und der Frist für die Einreichung von Anträgen ein Nachtrag zu der zwischen dem MAPA, dem Institute of Official Credit, formalisierten Vereinbarung erforderlich ist (ICO) und der State Public Limited Company for Agrarian Surety (SAECA).

siebte. Die dreizehnte Bestimmung des Abkommens besagt, dass für seine Änderung die Bestimmungen von Artikel 49.g) des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors befolgt werden und dass seine Bestimmungen teilweise sein können. oder durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vollständig geändert werden, um die Effizienz und Effektivität seines Zwecks zu erhöhen, vorherige Erfüllung der dafür erforderlichen formalen und rechtlichen Anforderungen. Die vereinbarten Änderungen folgen in diesem Fall als Nachtrag zum Vertragstext.

Für alle oben genannten Punkte verpflichten sich die Parteien, diesen Nachtrag zum Vertrag über die Verwaltung der Kartenhilfe auf der ICO MAPA SAECA-Linie im Rahmen der ICO Garanta SGR/SAECA-Linie wie folgt zu unterzeichnen

BESTIMMUNGEN

Erste Änderung der Bestimmung erster Gegenstand

Der erste Absatz der ersten Objektbestimmung wurde geändert und wie folgt formuliert:

Gegenstand dieser Vereinbarung ist erstens und in Übereinstimmung mit den Artikeln 22.2.b) und 28.1 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November, Allgemeine Zuschüsse, die von MAPA übernommene finanzielle Verpflichtung im Königlichen Dekret - Gesetz 4/ 2022 vom 15. März (geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 11/2022 vom 25. Juni) über eine Stiftung von 20 Millionen Euro, die dem für diese Zwecke aktivierten Kredit mit dem Charakter einer Eingliederung im Haushalt der Ministerium.

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Zweite Änderung der Bestimmung Zweite Bedingungen der ICO-Finanzierung und -Hilfe aus der ICO-MAPA-SAECA-Linie

Die Bestimmung der zweiten Bedingung der ICO-Finanzierung und -Hilfe aus der ICO-MAPA-SAECA-Linie wird wie folgt geändert:

Abschnitt a) Wirtschaftliche Ausstattung.

Punkt 2 wurde mit folgendem Wortlaut geändert:

2. Wie viel der MAPA-Beihilfe für die Amortisation der ICO-Finanzierung verwendet wurde. Das MAP, wie in Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets 4/2022 vom 15. März und 21 des Königlichen Gesetzesdekrets 11/2022 vom 25. Juni festgelegt, weist ZWANZIG MILLIONEN EURO (20.000.000 €) für Beihilfen für formalisierte Operationen in die ICO-Garanta SGR/SAECA-Linie, die dem budgetierten Antrag 21.01.411M.770 (entsprechend dem MAPA-Untersekretariat für finanzielle Unterstützung für Schäden, die durch die Dürre und andere außergewöhnliche Ursachen verursacht wurden) zur teilweisen Subventionierung des Hauptbetrags der formalisierten Finanzierung belastet wurde der Begünstigte.

Abschnitt c) Verfahren.

Der zweite Absatz von Nummer 1 „Darstellung der Anträge“ wurde durch folgenden Wortlaut geändert:

Die Frist für die Einreichung von Beihilfeanträgen endet am 1. Mai 2023.

Abschnitt e) Frist für die Formalisierung von Finanzierungsvorgängen.

Es wird wie folgt modifiziert:

Finanzinstitute können bis zum 1. August 2023 Finanzierungsvorgänge mit Antragstellern formalisieren.

Abschnitt j) Provisionen und maximaler Zinssatz für den Begünstigten.

Abgeändert mit folgendem Wortlaut:

Die Provisionen und der maximale Zinssatz, der für den Begünstigten der Beihilfe der Linie ICO-MAPA-SAECA (fest oder variabel) gilt, dürfen nicht höher sein als die für die Linie ICO-Garantie SGR/SAECA 2022 festgelegten und wie sie garantiert werden SAECA-Finanzgeschäfte, die Bedingungen und Grenzen, die in den zwischen dem Unternehmen und den Finanzinstituten unterzeichneten Kooperationsvereinbarungen festgelegt sind, müssen eingehalten werden, mit Ausnahme des Referenzindex, der in XNUMX-Monats-Eurbor festgelegt werden kann, und die Daten des Zinssatzes Die Überprüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der oben genannten Linie ICO-Garanta SGR/SAECA.

Das ICO teilt den Finanzinstituten alle zwei Wochen den maximalen effektiven Jahreszins für jede Finanzierungslaufzeit mit, der für Finanzierungsvorgänge durch das Finanzinstitut gilt, für Vorgänge, die in den entsprechenden zwei Wochen formalisiert wurden.

Abschnitt m) Obligatorische vorzeitige Erstattung für den Leistungsempfänger.

Der fünfte Absatz lautet wie folgt:

Im Falle einer freiwilligen vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des Finanzierungsvorgangs im ersten Jahr der Kreditlaufzeit, ohne Berücksichtigung des ersten etwaigen Ausfalljahres, muss der Begünstigte den gesamten erhaltenen Zuschussbetrag innerhalb der Laufzeit zurückzahlen Monat ab dem Datum der Amortisation. Zu diesem Zweck benachrichtigt die SAECA die MAPA über die freiwilligen vorzeitigen Rückzahlungen, die erfolgen werden.

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XNUMX. Änderung der vorgeschriebenen Beihilfen XNUMX. Anwendung des ICO-MAPA-SAECA auf die Amortisation der ICO-Finanzierung

Die vierte Bestimmung Anwendung der ICO-MAPA-SAECA-Beihilfe zur Amortisation der ICO-Finanzierung wird wie folgt geändert:

  • a) Der sechste Absatz und Abschnitt 1) ​​setzt sich wie folgt zusammen:

    Die letzte Zertifizierung des Imports von Beihilfegutscheinen gemäß der Mitteilung über die Genehmigung der Beihilfe von SAECA an ICO und die Formalisierung der Geschäftstätigkeit der Einrichtungen an ICO wurde von ICO an MAPA vor dem 15. September 2023 vorgenommen.

    1) MAP zahlt dem ICO auf folgendes Konto die Einfuhren der entsprechenden Beihilfen aus:

    IBAN ES6490000001210254100001

    Konzept: Hilfslinien ICO MAP SAECA.

    Die letzte an die Begünstigten zu zahlende Beihilfe wird von der MAPA vor dem 20. November 2023 an das ICO geleistet.

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  • b) Der siebte Absatz setzt sich wie folgt zusammen:

    ICO verwaltet nicht die Zahlung von Beihilfen, die nicht vor dem 20. November 2023 von der MAPA an ICO gezahlt wurden.

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Vierte Änderung der fünften Bestimmung Verwaltungsgebühr zum ICO

Die Absätze XNUMX, XNUMX und XNUMX der fünften Bestimmung Verwaltungskommission zum ICO werden geändert und lauten wie folgt:

Der Höchstbetrag, den die MAPA als Verwaltungsgebühr an das ICO zahlt, beträgt 710.000 Euro.

In beiden Fällen erfolgt die Zahlung der Provisionen an das ICO durch die MAPA an das ICO nach folgendem Verfahren:

  • – Die MAPA zahlt dem ICO vor dem 31. Dezember 2022 den Höchstbetrag der Verwaltungsprovision von 355.000 Euro. Dieser Betrag wird als Vorauszahlung um 71.000 Euro erhöht.
  • – Die MAPA zahlt dem ICO vor dem 31. Dezember 2023 284.000 Euro als Verwaltungsgebühr.
  • – Das ICO bescheinigt MAPA die entsprechenden Verwaltungsgebührenbeträge mit einer Aufschlüsselung des für jeden einzelnen Betrieb bereitgestellten Betrags und der Beihilfezahlungen für jeden einzelnen Betrieb vor dem 15. Dezember 2022 und vor dem 15. Dezember 2023.
  • – Für den Fall, dass der vom ICO zertifizierte Gesamtimport des Verwaltungsausschusses geringer ist als der Beitrag des MAPA für den Verwaltungsausschuss, erstattet der ICO die Differenz des MAPA innerhalb einer Frist von maximal fünf Zehnteln ab Zusendung das Zertifikat.

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Fünfte Wirksamkeit

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der dreizehnten Bestimmung der geänderten Vereinbarung wird dieser Nachtrag mit Zustimmung der Parteien, die durch ihre Unterschrift ausgedrückt werden, vervollkommnet, eingetragen im Register der Kooperationsvereinbarungen und Verwaltungskommissionen des staatlichen öffentlichen Sektors (RCESPE ) und im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Und zum Nachweis der Konformität unterzeichnen die Parteien diesen Nachtrag in Madrid an dem in der letzten elektronischen Signatur angegebenen Datum.-Der Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Luis Planas Puchades.-Der Präsident des offiziellen Kreditinstituts, EPE, José Carlos García de Quevedo Ruiz.–Der Präsident der staatlichen Aktiengesellschaft von Agrarian Caucin, KMU, Pablo Pombo Gonzlez.