Beschluss des Staatssekretärs vom 21. September 2022

Vereinbarung zwischen der Allgemeinen Staatsverwaltung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung und der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln durch das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei über Statistiken, August 2022

In Madrid,

bis 19. September 2022.

Treffen

Einerseits Ernesto Abati García-Manso, Unterstaatssekretär für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, gemäß dem Königlichen Dekret 961/2021 vom 2. November, das seine Ernennung im Namen und im Namen der oben genannten Abteilung durch vorsieht Delegation des Ministers, in Übereinstimmung mit den in der Verordnung APA/21/2019 vom 10. Januar übertragenen Befugnissen zur Festlegung von Grenzen zur Verwaltung bestimmter Ausgaben und Übertragung von Befugnissen des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Abschnitt 2, Kapitel II, Epigraph 1.

Ebenso die Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln und in ihrer Mitte Frau Alicia Vanoostende Simili, Ministerin für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei, ernannt durch RD 121/2019 vom 17. Juli (BOC Nr. 137, vom Juli 18, 2019) des Präsidenten, in Übereinstimmung mit den Befugnissen, die durch Artikel 16.1 und 29.1.k) des Gesetzes 14/1990 vom 26. Juli über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen der Kanarischen Inseln übertragen wurden.

Beide Parteien sind mit ausreichender Rechtsfähigkeit zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung zufrieden und zu diesem Zweck

EXPONENT

Zuerst. Dass das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 149.1.31 handelt. der spanischen Verfassung, die für staatliche Bußgelder ausschließlich dem Staat die Zuständigkeit in Statistikangelegenheiten vorbehielt.

Andererseits hat die Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gemäß den Bestimmungen von Artikel 122 ihres Autonomiestatuts (Organgesetz 1/2018 vom 5 November, Reform des Autonomiestatuts der Kanarischen Inseln).

Zweite. Dieses Gesetz 12/1989 vom 9. Mai über die öffentliche statistische Funktion, dessen Zweck es ist, die statistische Funktion für staatliche Geldbußen zu regeln, legt in Artikel 41 fest, dass die statistischen Dienste der staatlichen Verwaltung und der autonomen Gemeinschaften Vereinbarungen treffen können im Zusammenhang mit der Entwicklung statistischer Operationen, wenn dies für deren Verbesserung und Effizienz zweckmäßig ist oder um Doppelarbeit und Kosten zu vermeiden. Die oben genannten Vereinbarungen legen, wenn die ordnungsgemäße Koordinierung dies erfordert, die technischen Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen fest, einschließlich der Bedingungen, unter denen diese Verfahren durchgeführt werden müssen. Im Rahmen der Vereinbarungen können Formeln für die Beteiligung staatlicher Stellen an der Finanzierung von Statistiken für staatliche oder regionale Bußgelder aufgestellt werden.

Dritte. Dass das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung und die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln durch die Unterzeichnung bilateraler Statistikabkommen eine enge Beziehung zur Zusammenarbeit unterhalten haben, um jedes Jahr die genauen Aufgaben bei der Sammlung von Informationen, Aufzeichnungen und Validierung der Daten in ihrem räumlichen Geltungsbereich für die Durchführung des entsprechenden Statistikprogramms.

Vierte. Dass die Parteien es für zweckmäßig halten, eine Vereinbarung zur Harmonisierung und Vergleichbarkeit der aufgrund ihrer Befugnisse erstellten Statistiken zu unterzeichnen, um eine einzige Quelle für die Sammlung von Informationen zu schaffen, die Doppelarbeit, Abweichungen und Unannehmlichkeiten für den Informanten vermeidet und die Kosten minimiert an der Durchführung des Statistischen Programms beteiligt sind und ein ausreichendes Maß an Abdeckung, Zuverlässigkeit und Aktualität gemäß den Anforderungen der nationalen und EU-Vorschriften gewährleisten.

Fünfte. Das Gesetz 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors sieht die Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen vor, die die Nutzung von Mitteln, Dienstleistungen und Ressourcen zur Ausübung eigener Befugnisse beinhalten können oder Delegierte. Folglich sind die Parteien durch die Anwendung dieser Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 47.2 a) des oben genannten Gesetzes autorisiert.

Für alle oben genannten Punkte stimmen die Parteien zu, diese Vereinbarung zu unterzeichnen, vorbehaltlich des Folgenden

KLAUSELN

erstes Objekt

Zweck dieses Abkommens ist es, die gemeinsame Aktion der Unterzeichnerparteien in Fragen der Landwirtschafts-, Viehbestands- und Fischereistatistik festzulegen, um bis August 2022 die genauen Aufgaben bei der Erhebung von Informationen über landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe und Industrieunternehmen wahrzunehmen und Märkte für landwirtschaftliche Produkte; sowie deren Erfassung und Validierung im territorialen Geltungsbereich der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln für die Durchführung der in Ziffer 4 dieses Abkommens genannten statistischen Programme.

Zweite Aufführungen

1. Der Minister für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • a) Die genauen statistischen Operationen zur Durchführung seines Statistikprogramms in seiner ausschließlichen Zuständigkeit für die Bußgeldstatistik der Autonomen Gemeinschaft.
  • b) Durchführung der zwischen beiden Parteien vereinbarten statistischen Operationen im August 2022 und anschließende Übermittlung der erzielten Ergebnisse an das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung gemäß dem festgelegten Zeitplan.
  • c) entweder direkt oder indirekt über die erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen verfügen, um die vereinbarten statistischen Operationen durchzuführen.

2. Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • a) Die Behandlung, Bereinigung, Integration und Verbreitung von Operationen in statistischen Angelegenheiten, die von der Autonomen Gemeinschaft gemäß dem vereinbarten Zeitplan durchgeführt werden.
  • b) Finanzierung des Teils der Arbeiten, die der Dritte von der Autonomen Gemeinschaft durchführen muss, um zur Umsetzung des Statistikprogramms zu führen, gemäß den Bestimmungen der Klausel.

3. Die Einzelheiten der Maßnahmen und das Budget für das Jahr 2022 sind im Anhang enthalten.

XNUMX. Budget, Finanzierung und Zahlungsweise

Die vorliegende Vereinbarung wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung finanziert, das dem Haushaltsantrag 21.01.411M.640.08 des im August 2022 geltenden allgemeinen Staatshaushalts angelastet wird.

Der maximale Beitrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung beträgt 17.325,12 €, der für die Durchführung der von den Parteien vereinbarten staatlichen Operationen gemäß der Jahresplanung und dem Kalender der erworbenen staatlichen Operationen verwendet wird.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung bezahlte die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln für diese Einfuhr durch Überweisung auf das Bankkonto mit den Codes: ES29.0049.1848.7827.1034.4855, nachdem die durchgeführten Arbeiten überprüft worden waren, und ihre Konformität wurde vom Ministerium bescheinigt.

Die Autonome Gemeinschaft stellte die materiellen und personellen Ressourcen bereit, die für die Durchführung der vereinbarten statistischen Operationen erforderlich sind.

Vierte Arbeitsprogramme

Die statistischen Operationen, wie die spezifischen Arbeiten, die von der Autonomen Gemeinschaft durchgeführt werden, die die Grundlage dieses Abkommens bilden, werden im Nationalen Statistikplan 2021-2024 (PEN) des Landwirtschaftsministeriums hervorgehoben, Fischerei und Ernährung und in der die Autonome Gemeinschaft als kooperierendes Gremium auftritt, genehmigt durch das Königliche Dekret 1110/2020 vom 15. Dezember, anwendbar auf das Königliche Dekret 97/2022 vom 1. Februar, das das Jahresprogramm 2022 genehmigt, als deren Operationen sind die für die Erstellung der regionalen landwirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der vom Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung veröffentlichten Methodik erforderlich sind.

Diese statistischen Operationen sind obligatorisch, da sie den europäischen Vorschriften entsprechen oder eine Informationsquelle darstellen, die zur Einhaltung der europäischen Vorschriften erforderlich ist.

Die Daten werden ausreichend im Voraus geliefert, um die Fristen einhalten zu können, die sowohl in den europäischen Verordnungen als auch in den Verbreitungskalendern angegeben sind, die in den im vorherigen Abschnitt genannten Jahresprogrammen veröffentlicht werden.

Fünfte Überwachungskommission

Um den Grad der Einhaltung dieses Abkommens zu bewerten, wurde ein Überwachungsausschuss eingesetzt, der sich aus zwei Vertretern jeder Partei zusammensetzt. Diese Kommission wird mindestens einmal im Jahr zusammentreten und wann immer es die Erfordernisse erfordern. Eine Kopie des Protokolls, des Berichts oder der Vereinbarung wird den Mitgliedern dieser Kommission zugesandt.

Der stellvertretende Generaldirektor für Analyse, Koordinierung und Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung oder eine beauftragte Person fungiert als Präsident dieser Kommission, und ein Beamter der Autonomen Gemeinschaft fungiert als Sekretär.

Die Entscheidungen der Begleitkommission werden im Konsens zwischen den Parteien getroffen.

Die Vertreter des Ausschusses der Autonomen Gemeinschaft werden vom Leiter des zuständigen Gremiums desselben ernannt.

Der Überwachungsausschuss befasst sich mit der Überwachung, Überwachung und Kontrolle der Ausführung des Abkommens und der Lösung von Auslegungs- und Einhaltungsproblemen, die bei seiner Ausführung auftreten können.

XNUMX. Wirksamkeit und Dauer

Diese Vereinbarung tritt innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Formalisierung im staatlichen elektronischen Register der staatlichen Kooperationsstellen und -instrumente des öffentlichen Sektors in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Ebenso wird sie innerhalb von 10 Werktagen veröffentlicht Tage nach seiner Formalisierung im Staatsanzeiger.

Sobald das Abkommen in Kraft ist, kann die Autonome Gemeinschaft damit fortfahren, es auf ihrem Transparenzportal zu veröffentlichen. Zuvor und optional kann es im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) veröffentlicht werden.

Siebte Änderung und Löschung

Diese Vereinbarung kann durch Vereinbarung der Parteien auf Vorschlag einer von ihnen geändert werden, indem der entsprechende Änderungszusatz unterzeichnet wird, der vor Ablauf seiner Laufzeit formalisiert wird.

Gemäß Artikel 51.1 des Gesetzes 40/2015 über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors erlöschen die Vereinbarungen durch die Erfüllung der Handlungen, die ihren Gegenstand für die Herbeiführung eines Lösungsgrunds darstellen.

Darüber hinaus sind gemäß Abschnitt 2 desselben Artikels die folgenden Gründe für die Kündigung dieses Vertrags: Der Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass einer Verlängerung zugestimmt wurde.

a) Die einstimmige Zustimmung aller Unterzeichner.

b) Nichteinhaltung der von einem der Unterzeichner übernommenen Verpflichtungen und Zusagen.

In diesem Fall kann jede der Parteien der nicht konformen Partei mitteilen, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist den Verpflichtungen oder Zusagen nachkommen muss, die als nicht konform gelten. Diese Anforderung wird der für die Überwachung, Überwachung und Kontrolle der Ausführung der Vereinbarung verantwortlichen Person und den Unterzeichnerparteien mitgeteilt.

Wenn nach Ablauf der in der Anforderung angegebenen Frist die Nichteinhaltung fortbesteht, wird der Teil, den der Direktor den unterzeichnenden Parteien von der Übereinstimmung des Beschlussgrundes und der Vereinbarung mitteilt, als gelöst angesehen.

c) Durch gerichtliche Entscheidung, die die Nichtigkeit der Vereinbarung erklärt.

d) aus anderen als den im Vertrag oder in anderen Gesetzen vorgesehenen Gründen.

Im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung werden die laufenden Maßnahmen bis zu ihrem Abschluss innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist, die von den Parteien bei Auflösung der Vereinbarung festgelegt wird, fortgesetzt, es werden jedoch keine neuen Maßnahmen durchgeführt eingeleitet.

Achte Rechtsordnung und Lösung von Konflikten oder Zuständigkeit

Diese Vereinbarung entspricht den Bestimmungen des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors.

Die Kontroversen, die nüchtern über die Auslegung und Ausführung dieses Abkommens gepflanzt werden könnten und die von der Überwachungskommission nicht gelöst werden konnten, werden der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit gemäß dem Gesetz 29/1998 vom 13. Juli bekannt sein. Aufsichtsbehörde dieser Gerichtsstandsordnung.

Und zum Nachweis der Konformität und zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung dessen, was vereinbart wurde, unterzeichnen die Parteien diese Vereinbarung elektronisch. – Der Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, PD (Erlass APA/21/2019, vom 10. Januar), der Unterstaatssekretär , Ernesto Abati García-Manso.–Die Ministerin für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln, Alicia Vanoostende Simili.

Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln. August 2022