Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2023




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Diese Präsidentschaft hat kraft der auf ihrer Sitzung am 26. April 2023 vereinbarten Delegation des Zentralen Wahlausschusses die folgende Vereinbarung angenommen:

1. Einigung über die Verteilung freier Plätze gemäß den Bedingungen des von der Radio- und Fernsehkommission ausgearbeiteten Vorschlags gemäß Artikel 65 des Organgesetzes des Allgemeinen Wahlregimes.

2. Geben Sie im Staatsanzeiger bekannt, dass der Zentrale Wahlvorstand an diesem Tag der Verteilung freier Plätze in den landesweiten öffentlichen Medien zugunsten der am Wahlprozess teilnehmenden politischen Einheiten zugestimmt hat. Diese Verteilung wird auf der Website des Zentralen Wahlausschusses veröffentlicht. Die interessierten politischen Einheiten können die Ressourcen formulieren, die sie für die Verteidigung ihrer Rechte für relevant halten. Diese Ressourcen müssen vor Montag, 14. Mai, 8:XNUMX Uhr beim Sekretariat des Zentralen Wahlausschusses eingereicht werden.

Die zeitlich und formal formulierten Ressourcen stehen den interessierten politischen Formationen im Sekretariat des Zentralen Wahlvorstands während der Anmeldezeiten zur Verfügung, so dass sie bis Dienstag, 9. Mai, 14 Uhr Vorwürfe erheben können.

Diese Resolution wird aufgrund der Kontroverse in Artikel 18.6 des LOREG im Amtsblatt des Staates veröffentlicht.