Erlass SND/459/2022 vom 15. Mai zur Errichtung des Amtes




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen legt in seinem Artikel 16.4.d) fest, dass die Dokumente, die die interessierten Parteien an die Organe der öffentlichen Verwaltungen richten, unter anderem bei die Meldehilfestellen. Im Rahmen der allgemeinen Staatsverwaltung sind diese Registrierungsunterstützungsstellen in Artikel 40 des Königlichen Dekrets 203/2021 vom 30. März geregelt, das die Verordnungen für Maßnahmen und Betrieb des öffentlichen Sektors für elektronische Medien genehmigt.

Dieses Gesetz hat in seiner Begründung festgelegt, dass die allgemeinen Standesämter ihrerseits durch das bestehende Netz von Standesämtern unterstützt werden, die in Standesamtshilfestellen umbenannt werden und die Interessenten in diesem Fall auf Wunsch zulassen , reichen Sie Ihre Bewerbungen in Papierform ein, die in ein elektronisches Format umgewandelt werden.

Ebenso zeigt das oben erwähnte Gesetz, das dem Recht der Bürger gewidmet ist, elektronisch mit der Verwaltung zu interagieren und in diesen Beziehungen bei der Verwendung elektronischer Mittel unterstützt zu werden, in ähnlicher Weise, dass die Dokumente, die den öffentlichen Verwaltungen persönlich vorgelegt werden, digitalisiert sind durch die Aktenverwaltung, sofern sie zur Aufnahme in die elektronische Verwaltungsakte eingereicht wurden.

Andererseits wird durch das Königliche Dekret 2/2020 vom 12. Januar, durch das die Ministerien umstrukturiert werden, das Gesundheitsministerium als die für den Vorschlag und die Ausführung der Regierungspolitik für Gesundheit, Planung und Gesundheitsfürsorge zuständige Abteilung geschaffen. sowie die Ausübung der Befugnisse der allgemeinen Staatsverwaltung, um den Bürgern das Recht auf Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 59.2 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober werden die Organe einer niedrigeren Ebene als der allgemeinen Unterdirektion auf Anordnung des Verantwortlichen des jeweiligen Ministeriums mit vorheriger Genehmigung von geschaffen, geändert und aufgelöst das Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung, dessen Befugnisse heute dem Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung übertragen sind.

Auf Grund des Vorstehenden wurde mit dieser Anordnung das Büro für Aktenhilfe des Gesundheitsministeriums geschaffen, damit interessierte Personen bei der Nutzung elektronischer Mittel, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Unterschrift, unterstützt werden können , Einreichung von Anträgen über den allgemeinen elektronischen Registrar und Erhalt beglaubigter Kopien.

Diese Bestimmung wurde auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Grundsätzen der guten Regulierung gemäß Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober erstellt. Insbesondere entspricht es den Grundsätzen der Notwendigkeit und Wirksamkeit aus Gründen des Allgemeininteresses, wobei der Garant der Rechte der Bürger in ihren Beziehungen zur Verwaltung das am besten geeignete Instrument ist, um ihre Verwirklichung zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit enthält diese Initiative die wesentliche Regelung, um den beschriebenen Bedarf zu decken, ohne den Empfängern einschränkende Maßnahmen, zusätzliche Gebühren oder notwendige Verpflichtungen aufzuerlegen. Ebenso wird diese Initiative im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit einen stabilen, vorhersehbaren, integrierten, klaren und klaren Rahmen schaffen, der die Kenntnis und das Verständnis der der Regulierung unterliegenden Apotheke sowie ihren Betrieb erleichtert. In Anwendung des Grundsatzes der Transparenz wurde die Verarbeitung dieser Bestimmung mit allen obligatorischen Verfahren und Konsultationen erfüllt. Im Übrigen wird die Anordnung ab ihrer Veröffentlichung wirksam. Kurz gesagt, neben dem Effizienzprinzip trägt es zur Verbesserung und Rationalisierung der Verwaltung öffentlicher Mittel bei.

Aufgrund dieser vorherigen Genehmigung des Ministers für Finanzen und öffentliche Verwaltung wird Folgendes bereitgestellt:

Artikel 1 Gegenstand

Zweck dieser Anordnung ist die Einrichtung des Hilfsbüros für Akten des Gesundheitsministeriums am Paseo del Prado, Nummer 18-20, in Madrid.

Artikel 2 Art und hierarchische Abhängigkeit

Die Registrierhilfe-Apotheke, eine in die Organisationsstruktur des Gesundheitsministeriums integrierte Verwaltungsstelle, startete hierarchisch im Unterstaatssekretariat und wird Teil des Dienststellennetzes im Bereich der Akten der Allgemeinen Landesverwaltung.

Artikel 3 Funktionen

Das Registerassistenzbüro wird die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und in Artikel 40 der von Royal genehmigten Verordnungen für Maßnahmen und Betrieb des öffentlichen Sektors vorgesehenen Funktionen auf elektronischem Wege ausüben Dekret 203/2021 vom 30. März und insbesondere Folgendes:

  • a) Die Digitalisierung von Anträgen, Schriftstücken und Mitteilungen auf Papier, die bei der Geschäftsstelle eingehen und an eine Körperschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung einer öffentlichen Verwaltung gerichtet sind, sowie deren Eintragung in das allgemeine elektronische Register oder in das elektronische Aufzeichnungen der einzelnen Agenturen, soweit zutreffend.
  • b) Die Kommentierung der Ausgabestellen von an andere Stellen oder Personen adressierten amtlichen Dokumenten.
  • c) Die Ausstellung der entsprechenden Quittung, die das Datum und die Uhrzeit der Vorlage von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten bestätigt, die von den interessierten Parteien vorgelegt werden.
  • d) Die Ausstellung von authentischen elektronischen Kopien nach der Digitalisierung des Originaldokuments oder der authentischen Kopie, die von den interessierten Parteien vorgelegt wird und die durch das Büro in der entsprechenden elektronischen Registrierstelle in eine Verwaltungsakte aufgenommen wird.
  • e) Angaben zur Identifizierung und elektronischen Signatur für die Einreichung von Anträgen, Schriftstücken und Mitteilungen auf elektronischem Wege in den Verfahren und Verfahren, für die eine Bewilligung erteilt wurde. In diesen Fällen der bevollmächtigte Beamte, der im Register der bevollmächtigten Beamten gemäß Artikel 31 des Königlichen Dekrets 203/2021 vom 30. März eingetragen ist, das die Verordnungen für die Tätigkeit und den Betrieb des öffentlichen Sektors auf elektronischem und geregeltem Wege in der PCM-Order genehmigt /1383/2021 vom 9. Dezember, das das Register der bevollmächtigten Beamten im Bereich der allgemeinen Staatsverwaltung, ihrer öffentlichen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften regelt, wird das Signatursystem der Stiftung verwenden, das ausgestattet ist und von der interessierten Person abgegeben werden muss ausdrückliche Zustimmung zu dieser Maßnahme, die für Fälle von Unstimmigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten aufgezeichnet werden muss.
  • f) Die Identifizierung oder elektronische Unterschrift der interessierten Partei, falls es sich um eine Person handelt, die nicht verpflichtet ist, eine elektronische Beziehung zur Verwaltung zu unterhalten, in den Verwaltungsverfahren, für die eine Genehmigung erteilt wurde. In diesen Fällen wird der bevollmächtigte Beamte das Signatursystem verwenden, mit dem er ausgestattet ist, und der Betroffene muss seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Aktion geben, die für Fälle von Unstimmigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten protokolliert werden muss.
  • g) Die Benachrichtigungspraxis im Rahmen der Tätigkeit dieser Apotheke, wenn der Interessent oder sein Vertreter spontan in der Apotheke erscheint und zu diesem Zeitpunkt um Kommunikation oder persönliche Benachrichtigung bittet.
  • h) Die Mitteilung des Identifikationscodes der Körperschaft, öffentlichen Einrichtung oder Einrichtung, an die die Anfrage, das Schreiben oder die Mitteilung gerichtet ist, an die interessierten Parteien.
  • i) Die Einleitung der Bearbeitung der persönlichen Ermächtigung "apud acta" gemäß den in Artikel 6.5 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehenen Bedingungen.
  • j) Alle anderen Funktionen, die ihnen durch Gesetz oder Verordnung zugewiesen werden.

Artikel 4 Öffnungstage und -zeiten

Das Unterstützungsbüro des Gesundheitsministeriums in Bezug auf Aufzeichnungen wird an die Kategorie der Büros mit besonderen Öffnungszeiten im Voraus in Abschnitt fünf.1.c) des Beschlusses des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltung vom 4. November 2003 angepasst der es die Liste seiner eigenen Standesämter veröffentlicht und mit der Generalverwaltung des Staates und seinen öffentlichen Stellen abgestimmt ist und die Tage und Stunden der Öffnung konkretisiert, und zwar von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr spät in morgens ununterbrochen (vom 30. September bis 16. Juni) und im Sommer von 15 bis 8 Uhr (vom 15. Juni bis 16. September).

ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

Erste Zusatzbestimmung Entwicklungs- und Vollzugsbefugnisse

Der Leiter des Staatssekretariats für Gesundheit ist ermächtigt, im Rahmen seiner Befugnisse die zur Ausarbeitung und Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Massnahmen zu treffen.

Zweite Zusatzbestimmung Keine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben

1. Die Anwendung dieser Verordnung erfolgt ohne Erhöhung der Kosten für den Betrieb der Dienste und zieht keine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben nach sich.

2. Die in dieser Regel enthaltenen Maßnahmen werden mit den ordentlichen Budgetzuweisungen angegangen und dürfen keine Erhöhung der Zuweisungen oder Vergütungen oder sonstigen Personalkosten nach sich ziehen.

Einzelne Aufhebungsbestimmung Teilweise Aufhebung der Verordnung SCO/2751/2006 vom 31. August

Erlass SCO/2751/2006 vom 31. August zur Einrichtung des elektronischen Registers des Ministeriums für Gesundheit und Verbrauch, in Bezug auf das Gesundheitsministerium, in Übereinstimmung mit den Befugnissen, die dieser Abteilung aufgrund ihrer Organe übertragen wurden Strukturvorschriften.

LE0000234661_20060909Gehen Sie zu Betroffene Norm

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.