Verordnung vom 27. April 2023 des Wirtschaftsministers




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Durch den Königlichen Erlass 207/2023 vom 3. April werden Kommunalwahlen und die Versammlungen von Ceuta und Melilla für den 28. Mai 2023 anberaumt (BOE Nr. 80 vom 4. April). Ebenso werden durch das Dekret des Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft Nr. 24/2023 vom 3. April Wahlen für die Regionalversammlung von Murcia (BORM Nr. ) anberaumt.

Die Nähe des Wahlprozesses empfiehlt die Erteilung einer Reihe von Anweisungen, um Kriterien zu kombinieren und die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen zu vereinheitlichen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 48.j) des konsolidierten Textes des Grundgesetzes beantragt werden könnten Gesetz des öffentlichen Angestellten, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2015 vom 30. Oktober; in Artikel 75.1.d) des konsolidierten Textes des Gesetzes über den öffentlichen Dienst der Region Murcia, genehmigt durch Gesetzesdekret 1/2001 vom 26. Januar, und in Artikel 47.1.f) des Tarifvertrags für das Arbeitspersonal der Region Dienst der öffentlichen Verwaltung des Königreichs Murcia (BORM Nr. 125 vom 1. Juni 2007).

Aus all diesen Gründen erfolgt die Erteilung der Genehmigungen für die bevorstehenden Wahlen, die am 28. Mai 2023 stattfinden, aufgrund der in den geltenden regionalen Vorschriften vorgesehenen Befugnisse wie folgt

ANWEISUNGEN:

Erste. Scope-App.

Diese Verordnung gilt für öffentliche Angestellte im Dienst der regionalen öffentlichen Verwaltung, einschließlich außeruniversitärem Lehrpersonal und Personal des Gesundheitsdienstes von Murcia.

Zweite. Bezahlter Urlaub, der sich aus der Teilnahme an einer Kandidatur ergibt.

1. Das Personal im Dienst der regionalen öffentlichen Verwaltung, das sich für die Wahlen zur Regionalversammlung von Murcia oder zu einer anderen autonomen gesetzgebenden Kammer für die Kommunalwahlen am 28. Mai 2023 bewirbt, kann eine Genehmigung beantragen . aufgrund einer unentschuldbaren Pflicht zur Erfüllung dieser öffentlichen Pflicht gemäß den Bestimmungen von Artikel 48.j) des konsolidierten Textes des Gesetzes über das Grundstatut der öffentlichen Bediensteten, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2015 vom 30. Oktober; in Artikel 75.1.d) des konsolidierten Textes des Gesetzes über den öffentlichen Dienst der Region Murcia, genehmigt durch Gesetzesdekret 1/2001 vom 26. Januar, und in Artikel 47.1.f) des aktuellen Tarifvertrags.

2. Die Erteilung der Genehmigung beinhaltet die Befreiung von der Erbringung von Arbeitsleistungen in der jeweiligen Verwaltungseinheit während des Zeitraums des Wahlkampfs, der von Freitag, 12. Mai 2023, null Stunden bis Freitag, 26. Mai, vierundzwanzig Stunden dauert 2023, Anspruch auf die Vergütung, die für die ausgeübte Tätigkeit erhalten wurde.

3. Interessierte Mitarbeiter müssen die Erteilung der Genehmigung schriftlich beantragen, mit Genehmigung des Generalsekretärs des Beraters, in dem sie ihre Dienste erbringen. Im Falle der entsprechenden öffentlichen Organisationen, die von der Regionalverwaltung abhängig sind, entspricht diese Genehmigung der Stelle, der die Kompetenzen in Personalangelegenheiten zugewiesen wurden.

Drittens: Bezahlter Urlaub für den öffentlichen Bediensteten, der die Präsidentschaft oder die Stimmen von Wahltischen, Rechnungsprüfern oder Vertretern innehat.

1. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 28.1 und 78.4 des Organgesetzes 5/1985 vom 19. Juni über das allgemeine Wahlregime ist das Personal im Dienst der regionalen öffentlichen Verwaltung, das den Vorsitz oder die Stimmen der Wahltafeln innehat und derjenige, der seinen Status als Controller anerkennt, hat am Tag der Abstimmung Anspruch auf bezahlten Vollzeiturlaub, wenn er an diesem Tag keine wöchentliche Ruhezeit genießt, und auf eine Verkürzung seines Arbeitstages um fünf Stunden am unmittelbar nach den Wahlen gegeben.

2. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 76.4 des Organgesetzes 5/1985 vom 19. Juni haben Mitarbeiter, die ihren Status als Stimmrechtsvertreter nachweisen, Anspruch auf bezahlten Urlaub bis zum Tag der Abstimmung, wenn sie diesen nicht in Anspruch nehmen der wöchentlichen Ruhezeit.

3. Wenn jemand aus dem in den vorherigen Abschnitten dieser Weisung genannten Personal an dem Tag unmittelbar vor dem Wahltag in der Nachtschicht arbeiten musste, muss die Regionalverwaltung auf Antrag der betreffenden Person die Schicht zu diesem Zweck ändern in der Lage sein, die Nacht vor dem Wahltag auszuruhen.

Quartal. Bezahlter Urlaub für Angestellte im öffentlichen Dienst, die am Wahltag Dienstleistungen erbringen.

1. Die verschiedenen Stadträte und die entsprechenden öffentlichen Organisationen, die der Regionalverwaltung unterstehen, werden die genauen Maßnahmen ergreifen, damit die Wähler, die am Wahltag ihre Dienste leisten, während ihrer Arbeitszeit bis zu vier freie Stunden zur Ausübung des Wahlrechts haben können. Abstimmung, die bezahlt wird.

2. Wenn die Arbeit in reduzierter Arbeitszeit erbracht wird, erfolgt eine entsprechende proportionale Kürzung der Genehmigung.

3. Für Personen, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben, weil sie Aufgaben wahrnehmen, die weit von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt sind, oder aus anderen Gründen, die zu Schwierigkeiten bei der Ausübung des Wahlrechts am Wahltag führen, werden die genauen Maßnahmen festgelegt, die zu ergreifen sind at, um diesen Mitarbeitern während ihrer Arbeitszeit bis zu vier freie Stunden zu ermöglichen, damit sie nach rechtzeitiger Ankündigung persönlich eine Bescheinigung über ihre Registrierung bei der Volkszählung gemäß den Bestimmungen von Artikel 72 des Organgesetzes 5/ beantragen können. 1985, vom 19. Juni.

Fünfte. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die infolge der Wahlen außerordentliche Leistungen erbringen.

Für Beamte, die infolge des Wahlverfahrens im Laufe des 28. Mai 2023 außerhalb ihrer Arbeitszeit außerordentliche Leistungen erbringen müssen, gelten die Bestimmungen der letzten zehnten Zusatzbestimmung, Abschnitt 2 des Gesetzes. 12/ 2022 vom 30. Dezember des Gesamthaushaltsplans der Autonomen Gemeinschaft der Region Murcia für das Jahr 2023 (Nachtrag Nr. 14 des BORM Nr. 301 vom 31. Dezember 2022).