Zwei Männer zu fünf Jahren und einem Tag Gefängnis verurteilt, weil sie in einer Bar in Yunquera de Henares auf einen anderen eingestochen haben

Das Provinzgericht von Guadalajara hat zwei Männer, ARDM und NVV, als Täter, die für ein Verbrechen des versuchten Totschlags verantwortlich sind, zu jeweils fünf Jahren und einem Tag Gefängnis wegen Messerstecherei auf die WMA am 30. Juni 2020 in Yunquera de Henares verurteilt .

Die Kammer betrachtete ARDM als den materiellen Urheber des Messerstichs auf WAA, mit dem sie einige Zeit im selben Haus gelebt hatten und mit dem sie vor diesen Ereignissen in einer Bar in Yunquera de Henares gewesen waren, und einen „notwendigen Kollaborateur“ mit NVV, da der Angriff durch einen Hinweis darauf zunächst in dem Moment erfolgt, in dem ihn das Messer erstochen hat.

Das Gericht hat beide Angeklagten außerdem zur Nebenstrafe des besonderen Berufsverbots bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung und des Verbots verurteilt, sich WMA in einer Entfernung von weniger als tausend Metern, ihrer Wohnung, ihrem Arbeitsplatz und jedem anderen von ihm frequentierten Ort zu nähern für einen Zeitraum von neun Jahren.

Und im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung müssen ARDM und NVV gesamtschuldnerisch an WMA den Betrag von 21.713,1 Euro für verursachte Verletzungen und funktionelle und ästhetische Folgeschäden sowie die Zahlung von Rechtskosten zahlen.

Gegen dieses Urteil kann innerhalb von zehn Tagen nach Zustellung bei der Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs von Kastilien-La Mancha Berufung eingelegt werden.

Die Anhörung für diesen versuchten Mord fand letzte Woche statt, und beide Angeklagten, ARDM und NVV, antworteten in ihren kurzen Aussagen nur auf Fragen ihrer Anwälte und distanzierten sich in beiden Fällen von ihrer Beteiligung an der Messerstecherei gegen WMA, in einem von ihnen als ausführende Hand und andererseits als derjenige, der die Angaben dazu gemacht hatte.