Muss mit der Hypothek zwingend eine Altersvorsorge abgeschlossen werden?

Säule 2 des Hauskaufs

Ein Teil des rosigen Bildes, das mit dem Ruhestand verbunden ist, ist die Aufregung, sich von der monatlichen Hypothekenzahlung zu verabschieden, in der Annahme, dass wir sie bis dahin abbezahlt haben. In letzter Zeit kam es zu einem Umdenken, das viele Finanzplaner zu der Annahme veranlasste, dass Rentner im Ruhestand weiterhin eine Hypothek haben sollten. Reinvestieren Sie Ihr Eigenheimgeld und plötzlich haben Sie einen neuen Einkommensstrom, der Ihre goldenen Jahre noch ein wenig goldener machen wird.

Das Grundkonzept hinter der Beantragung eines Eigenheimdarlehens lautet: „Man kann sein Haus nicht auffressen.“ Da Ihr Wohnsitz kein Einkommen erwirtschaftet, ist das Eigenkapital Ihres Eigenheims wertlos, es sei denn, Sie nehmen dafür einen Kredit auf. Historisch gesehen bieten Eigenheime auf lange Sicht niedrigere Renditen als ordnungsgemäß diversifizierte Anlageportfolios. Da Eigenheimkapital in der Regel einen erheblichen Teil des Nettovermögens von Rentnern ausmacht, kann es als Belastung für das Einkommen, das Nettovermögenswachstum und die allgemeine Lebensqualität im Ruhestand angesehen werden.

Die Aufrechterhaltung einer Hypothek im Ruhestand kann problematisch sein, wenn die Anlagerenditen schwanken, was zu Problemen bei der Tilgung der Hypothek oder zu Bedenken im Zusammenhang mit dem Tragen hoher Schulden während eines Marktabschwungs führen kann.

Hypothekenrechner in der Schweiz

Ich weiß, dass man mit dem Geld einer Schweizer Pensionskasse ein Haus kaufen kann. Gilt dies auch für Vermögenswerte in konsolidierten Leistungskonten? Als ich aufgehört habe zu arbeiten, habe ich mein gesamtes Pensionskassenguthaben auf zwei konsolidierte Vorsorgekonten übertragen und möchte es in ein Eigenheim investieren.

Erstens können Sie dieses Vermögen nur für den Erwerb einer Erstwohnung verwenden, in der Sie leben möchten. Sie können Ihr Altersguthaben nicht für eine Immobilieninvestition oder ein Ferienhaus verwenden. Zweitens können Sie nur alle 2 Jahre 5a-Guthaben für den Kauf eines Eigenheims beziehen. Drittens müssen Sie mindestens 20.000 Schweizer Franken abheben.

Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben für den Kauf eines Eigenheims verwenden, können Sie vor Ihrem 100. Lebensjahr 50 % des eingezahlten Vermögens aus der Pensionskasse beziehen. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie maximal 50 % des eingebrachten Vermögens für den Erwerb eines Eigenheims abheben.

Wenn Sie planen, das Guthaben Ihrer beruflichen Vorsorge für den Kauf eines Eigenheims zu verwenden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Pensionskasse rechtzeitig informieren und eine schriftliche Bestätigung vorlegen, bevor Sie mit dem Kauf fortfahren.

Austritt aus der Schweizer Pensionskasse

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, benötigen Sie mindestens 20 % des Grundkapitals. Reichen Ihre freien Mittel nicht aus, können Sie auf einen Vorbezug aus der Pensionskasse zurückgreifen. Dabei können bis zu 10 % des Kreditwertes aus Mitteln der zweiten Säule eingezahlt werden.

Und selbst wenn Sie über genügend freie Mittel verfügen, können Sie aus der Pensionskasse austreten. Die Hypothekenlast kann reduziert werden, um die finanzielle Erschwinglichkeit zu verbessern. Darüber hinaus kann der Bezug dazu genutzt werden, vor der Pensionierung einen gestaffelten Bezug einzuleiten.

Eine Anmerkung vorab: Der Gesetzgeber räumt Rententrägern eine Zahlungsfrist von bis zu sechs Monaten für einen Vorbezug ein. Auch wenn in der Praxis die Fristen deutlich kürzer ausfallen, empfiehlt es sich, die konkrete Situation so früh wie möglich mit dem eigenen Rententräger abzuklären.

Wenn Sie in den letzten drei Jahren freiwillig Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt haben, ist ein vorzeitiger Bezug nicht zu empfehlen. Wenn Sie dennoch einen Vorbezug tätigen, wird der Steuerabzug, den Sie beim freiwilligen Einkauf in Anspruch nehmen konnten, rückwirkend verrechnet. Sie müssen zusätzliche Steuern zahlen.

Mit der Schweizer Rente eine Immobilie kaufen

Versicherungsnehmer können ihr Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise für den Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung beziehen. Diese Entnahme kann als Kapital für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie verwendet werden; Darüber hinaus können damit Hypothekendarlehen getilgt, Anteile an selbstgenutztem Wohneigentum erworben oder Renovierungen oder wertsteigernde Investitionen finanziert werden.

Mit dem Bezug kann jedoch nur das Wohneigentum (Haus oder Wohnung) finanziert werden, in dem der Versicherte und seine Familie wohnen. Die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes ist nicht zulässig. Das Wohneigentum kann sich in der Schweiz oder im Ausland (zum Beispiel bei Grenzgängern) befinden, es muss jedoch immer der Hauptwohnsitz des Versicherten sein (uneingeschränkte Leistungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union schließen den Erwerb nicht aus). einer Wohneigenschaft mit Mitteln aus der zweiten Säule). Versicherungsnehmer können ihr Vorsorgeguthaben jeweils nur für eine Immobilie verwenden.

Letztlich ist ein vorzeitiger Bezug nicht möglich, wenn in den letzten drei Jahren vor dem gewünschten Bezug Pensionskasseneinkäufe getätigt wurden. Kommt es trotz allem zu einem Bezug, ist dieser nicht mehr abzugsfähig und unterliegt der Nachbesteuerung; Zudem können Einlagen, die in den letzten drei Jahren vor dem Vorbezug geleistet wurden, nicht als Kapital verwendet werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt.