Internationales Verwaltungsabkommen zwischen dem Ministerium für

INTERNATIONALES VERWALTUNGSABKOMMEN ZWISCHEN DEM AUSSENMINISTERIUM, DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER ZUSAMMENARBEIT DES KÖNIGREICHS SPANIEN UND DEM KINDERFONDS DER VEREINTEN NATIONEN (UNICEF) ÜBER DIE FINANZIERUNG DER ERRICHTUNG UND DES BETRIEBES DES TECHNOLOGISCHEN ZENTRUMS DER GIGA-INITIATIVE IN BARCELONA

Einverstanden

Einerseits sprachen im Namen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit des Königreichs Spanien Ángeles Moreno Bau, Staatssekretär für auswärtige und globale Angelegenheiten;

Andererseits sprachen im Namen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, UNICEF, Hannan Sulieman, Deputy Executive Director of Management;

Beide Parteien erkennen die Rechtsfähigkeit an, diese Internationale Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

ANGESICHTS

Erste. Das GIGA ist die digitale Inklusionsinitiative von Nacional Unidas. Die Initiative wurde von der Organisation der Vereinten Nationen (UN) über das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und die Internationale Fernmeldeunion (ITU) initiiert, was sich in der Absichtserklärung zwischen UNICEF und ITU über ihre Zusammenarbeit bei der GIGA-Initiative widerspiegelte vom 15. März 2021.

Zweite. Dass die spanische Regierung durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit; Die Generalitat de Catalunya und der Stadtrat von Barcelona (die Verwaltungen) haben vereinbart, diese Initiative zu unterstützen, indem sie bei der Finanzierung der Installation und des Betriebs des GIGA-Technologiezentrums in Barcelona, ​​​​Spanien (das Giga-Technologiezentrum), zusammenarbeiten.

Dritte. Dass die Verwaltungen zum Zwecke der Konkretisierung dieser Zusammenarbeit am 8. März 2023 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen (Verwaltungsvereinbarung) abgeschlossen haben, in der sie den finanziellen und Sachbeitrag jeder von ihnen zur Finanzierung festlegen die Installation und die Funktion des Giga Technology Centers.

Zimmer. Dass einerseits das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit des Königreichs Spanien und andererseits das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) vereinbaren, ein internationales Verwaltungsabkommen abzuschließen, durch das das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit überträgt UNICEF die Bedingungen der Zusammenarbeit, die von den drei Verwaltungen vereinbart wurden, die in der interadministrativen Vereinbarung vom 8. März 2023 handeln.

Fünfte. Dass diese internationale Verwaltungsvereinbarung in Übereinstimmung mit der vom Königreich Spanien und UNICEF am 25. Februar 2004 unterzeichneten Rahmenvereinbarung (Artikel 1.4) ausgeführt wird, die die Unterzeichnung ergänzender Kooperationsvereinbarungen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz von Kinderrechte.

Sechste. Dass die Parteien durch den am 9. September 2022 zwischen dem Königreich Spanien und UNICEF unterzeichneten Notenwechsel ihre Absicht zum Ausdruck bringen, die Umsetzung der UNICEF-Aktivitäten in Spanien im Zusammenhang mit der Giga-Initiative, einer gemeinsamen Initiative von UNICEF und ITU, zu erleichtern; und bis zum Abschluss des entsprechenden Sitzabkommens zwischen dem Königreich Spanien und UNICEF hat Spanien bestätigt, dass die im Übereinkommen der Vereinten Nationen über Vorrechte und Befreiungen (das Allgemeine Übereinkommen), dem Spanien seit Juli beigetreten ist, festgelegten Vorrechte und Befreiungen gelten 31., 1974, Antrag an UNICEF, seine Vermögenswerte, Akten, Räumlichkeiten und Mitglieder seines Personals in Spanien, Funktionen im Zusammenhang mit der Giga-Initiative auszuführen.

siebte. Dass die Parteien vereinbaren, diese internationale Verwaltungsvereinbarung gemäß dem Folgenden zu unterzeichnen

KLAUSELN

Artikel 1 Zweck des Internationalen Verwaltungsabkommens

Der Zweck dieser internationalen Verwaltungsvereinbarung besteht darin, mit UNICEF die von den drei Verwaltungen des Königreichs Spanien vereinbarten Verpflichtungen bezüglich der Errichtung und Finanzierung des Giga-Technologiezentrums gemäß der zwischenstaatlichen Vereinbarung zu formalisieren.

Artikel 2 Wirtschaftliche Beiträge und Bargeld

2.1 Die oben genannte interadministrative Vereinbarung legt fest, dass die spanische Regierung über das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit, die Generalitat de Catalunya und den Stadtrat von Barcelona bei der Installation und Finanzierung des Giga-Technologiezentrums mit dem zusammenarbeiten wird Beiträge, die unten aufgeführt sind. UNICEF schließt eine separate Vereinbarung mit der Generalitat de Catalunya und dem Stadtrat von Barcelona für die Überweisung ihrer jeweiligen Beiträge.

2.2 Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit leistete über das Staatssekretariat für auswärtige und globale Angelegenheiten einen wirtschaftlichen Beitrag an die Förderer der Giga-Initiative – UNICEF und ITU – für die Umsetzung der Giga-Initiative für Einfuhren in Höhe von € 6.500.000, zu Lasten des Haushaltspostens 12.04.142A.499.00; und in Übereinstimmung mit den Angaben in Artikel 3.

2.3 Die Generalitat de Catalunya stellt den Förderern der Giga-Initiative – UNICEF und ITU – einen Gesamtbeitrag von 6.500.000 Euro für die Funktion der Giga-Initiative zur Verfügung, der sich wie folgt aufteilt:

  • a) Ein wirtschaftlicher Beitrag von 3.250.000 Euro zu Lasten von Kapitel IV, Haushaltsposten D/4820001/2320 der katalanischen Agentur für Entwicklungszusammenarbeit; Dort
  • b) Ein wirtschaftlicher Beitrag von 3.250.000 Euro zu Lasten von Kapitel VII, Haushaltsposten D/7820001/2320 der katalanischen Agentur für Entwicklungszusammenarbeit.

2.4 Der Stadtrat von Barcelona leistete den Förderern der Giga-Initiative – UNICEF und ITU – einen Gesamtbeitrag von 4.500.000 Euro für die Umsetzung der Giga-Initiative, der sich wie folgt aufteilt:

  • a) eine wirtschaftliche Beförderung in Höhe von 4.375.000 Euro zu Lasten des Haushaltspostens 0300/49006/92011; Dort
  • b) eine Bareinlage im Wert von 125.000 Euro in Form von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes namens Ca l'Alier für den Standort des Giga-Technologiezentrums gemäß den im bilateralen Abkommen zwischen der Stadtverwaltung von Barcelona und UNICEF vereinbarten Bedingungen.

Artikel 3 Beitrag des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit

3.1 Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit hat über den Staatssekretär für auswärtige und globale Angelegenheiten eine Überweisung an UNICEF und ITU für die Umsetzung der Giga-Initiative in Höhe von 2.500.000 Euro zu Lasten des Haushaltspostens vorgenommen 12.04.142A.499.00.

Der Staatssekretär hat UNICEF einen ersten Beitrag in Höhe von 4.000.000 Euro für die Entwicklung der GIGA-Initiative mit Spanien bereitgestellt, der am 17. Dezember 2021 im Ministerrat vereinbart wurde. Daher wird der Gesamtbeitrag des Außenministeriums, der Europäischen Union und Zusammenarbeit wird 6.500.000 Euro betragen.

3.2 Diese Importe enthalten 8 % indirekte Kosten, berechnet nach der aktuellen Methodik in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des UNICEF-Vorstands zur Kostendeckung.

3.3 Der Beitrag wird per Banküberweisung an UNICEF überwiesen auf das Konto:

  • UNICEF-Euro-Konto:

    Commerzbank AG, Geschäftsbanken.

    Kaiserstraße 30, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland.

    UNICEF NY Kassierer.

    Kontonummer 9785 255 01.

    Swift: DRESDEFF XXX.

    IBAN: DE84 5008 0000 0978 5255 01.

Artikel 4 Pflichten von UNICEF

4.1 UNICEF wird die Beiträge der vorgenannten Parteien zur Finanzierung des Betriebs des Giga-Technologiezentrums und zur Förderung seiner Aktivitäten verwenden.

4.2 UNICEF wird die entsprechende Übertragung an die ITU im Rahmen einer Übertragungsvereinbarung zwischen zwei Einrichtungen der Vereinten Nationen und in Übereinstimmung mit dem zwischen der ITU und UNICEF in Bezug auf die Giga-Initiative vereinbarten Programm vornehmen.

4.3 UNICEF legt im ersten Augustquartal 2019 einen beschreibenden Bericht vor, in dem die in Cabo durchgeführten Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse aufgeführt sind; und später, am 30. Juni des Folgejahres, einen vom UNICEF-Kontrolleur beglaubigten Jahresabschluss.

Artikel 5 Gültigkeit

Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt drei Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu New York, am 8. März 2023, in zweifacher Ausfertigung in Spanisch und Englisch, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.
Für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit des Königreichs Spanien,
Engel Moreno Bau,
Staatssekretär für auswärtige und globale Angelegenheiten
Für UNICEF,
Hannan Suliemann,
Stellvertretender Geschäftsführer der Geschäftsführung