Verordnung ICT/426/2022 vom 13. Mai zur Änderung der




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Verordnung ICT/1466/2021 vom 23. Dezember, die die regulatorischen Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen für umfassende Maßnahmen der Industriekette für Elektro- und vernetzte Fahrzeuge im Rahmen des strategischen Projekts zur wirtschaftlichen Erholung und Transformation im Sektor Elektro- und vernetzte Fahrzeuge (LOSS) festlegt VEC) hat im Rahmen des Wiederherstellungs-, Transformations- und Resilienzplans die Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen an Gruppen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Wettbewerbssystems geschaffen, um Projekte mit Traktorcharakter innerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens durchzuführen elektrisches und vernetztes Fahrzeug.

Verordnung ICT/209/2022 vom 17. März, für die sie die Ausschreibung für das Jahr 2022 vorgenommen hat, und die Änderung der Verordnung ICT/1466/2021 vom 23. Dezember, für die sie die Regelungsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen geschaffen hat für umfassende Maßnahmen der Industriekette der elektrischen und vernetzten Fahrzeuge im Rahmen des strategischen Projekts zur Erholung und wirtschaftlichen Transformation im Bereich der elektrischen und vernetzten Fahrzeuge (LOSS VEC) im Rahmen des Wiederherstellungs-, Transformations- und Resilienzplans genehmigte die Ausschreibung für 2022 und geänderte spezifische Aspekte der Verordnung ICT/1466/2021 vom 23. Dezember. Gemäß Artikel 18 dieser Verordnung ICT/209/2022 vom 17. März würde die Frist für die Einreichung von Anträgen am 1. April 2022 beginnen und am 3. Mai 2022 enden.

Kurz gesagt, die Verordnung ICT/359/2022 vom 25. April, mit der die Verordnung ICT/1466/2021 vom 23. Dezember geändert wird, die die Regelungsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen für umfassende Maßnahmen zur industriellen Sperrung von Elektrofahrzeugen und damit verbundenen Maßnahmen festlegt dazu im Rahmen des Strategischen Projekts zur Erholung und wirtschaftlichen Transformation im Elektrofahrzeug- und Verbindungssektor (LOSS VEC) im Rahmen des Wiederherstellungs-, Transformations- und Resilienzplans; und die Verordnung ICT/209/2022 vom 17. März, mit der sie ihre Prognose für 2022 formulierte, änderte erneut einige der vorherigen Verordnungen. Eine dieser Änderungen betraf die Antragsfrist, die bis zum 17. Mai 2022 verlängert wurde.

Trotz dieser Änderung wurde jedoch nach ihrer Veröffentlichung festgestellt, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen aufgrund der Komplexität des Prozesses zur Einreichung von Förderanträgen durch die am 2022 teilnehmenden Gruppen weiterhin nicht ausreichte, um dem stärkeren Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren standzuhalten Anruf, der verschiedene Einheiten umfasst und wichtige Vorarbeiten der internen Verhandlung und Vorbereitung der Dokumentation und Aufgabenverteilung mit sich bringt.

Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet, die in Artikel 18 der oben genannten Verordnung in Kapitel III festgelegte Frist für die Einreichung von Anträgen vor Ablauf der aktuellen Frist zu verlängern und alle Rechte Dritter sowie die offenen und offenen Rechte zu respektieren Wettbewerbscharakter des Beihilfegewährungsverfahrens.

Gemäß der ersten Schlussbestimmung des Erlasses ist der in Kapitel III dieses Erlasses vorgesehene Förderabruf für das Jahr 2022 aufgrund seiner Verordnungseigenschaft als Verwaltungsakt vorgesehen. Daher hat diese Änderungsverordnung den gleichen nicht normativen Charakter, da sie die in den vorherigen Kapiteln der Verordnung geregelten Regelungsgrundlagen nicht berührt.

In seiner Kraft entschließe ich mich:

einziger Punkt. Artikel 18 des Kapitels III der Verordnung ICT/209/2022 vom 17. März, für den der Aufruf für das Jahr 2022 erfolgte, wird neu formuliert und die Verordnung ICT/1466/2021 vom 23. März, Dezember, geändert die Festlegung der Regulierungsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen für umfassende Maßnahmen zur industriellen Sperrung und Anbindung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des strategischen Projekts zur Erholung und wirtschaftlichen Transformation im Bereich Elektrofahrzeuge und Anbindung (LOSS VEC) im Rahmen von der Wiederherstellungs-, Transformations- und Resilienzplan:

„Artikel 18 Frist für die Einreichung von Anträgen.“

Gemäß dem letzten Absatz des zweiten Absatzes von Artikel 25.4 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen werden die Auswirkungen der Ausschreibung verschoben, was bedeutet, dass die Einreichungsfrist am 1. April 2022 beginnt und im Juni endet 3. 2022.

Die Einreichung der Anträge erfolgt gemäß den Anweisungen und Formularen im Antragsleitfaden, den Sie auf dem Hilfsportal und ausschließlich über die elektronische Zentrale des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus finden.

Die Einreichung von Anträgen nach Ablauf der festgelegten Frist führt zur Unzulässigkeit.“