Verordnung APA/57/2023 vom 17. Januar zur Bereitstellung von




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Gemäß Artikel 44.1 des Gesetzes 3/2000 vom 7. Januar über die rechtliche Regelung zum Schutz von Pflanzensorten gewährt das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung auf Vorschlag der Kommission für den Schutz von Pflanzensorten die Titel einer Pflanzensorte an einen Antragsteller, wenn dieser als Ergebnis der Prüfung durch den Sortentechniker bestätigt, dass sie die in Artikel 5 dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen erfüllt, zusätzlich zu den anderen Anforderungen, die in der Gleichheit

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 28.1 des oben genannten Gesetzes 3/2000 vom 7. Januar erlischt das Recht des Erwerbers unter anderem durch Rücktritt des Eigentümers. Abschnitt 3 desselben Artikels legt fest, dass das Erlöschen des Rechts die Löschung des Titels der Pflanzensorte im Register der geschützten Sorten zur Folge hat.

Aufgrund dessen verfügbar:

Das Recht des Züchters erlischt auf Antrag des Inhabers für die Sorten der Arten, deren Bezeichnungen im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind.

Diese Anordnung erschöpft den Verwaltungsweg gemäß Artikel 114 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen. Dagegen kann, optional, ersatzweise, vor dem Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem seine Veröffentlichung erfolgt, Berufung eingelegt oder direkt vor der Streitverwaltung angefochten werden Chamber. des National High Court, innerhalb einer Frist von zwei Monaten, ebenfalls ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung gerechnet.

Zu beachten ist, dass eine streitige Verwaltungsbeschwerde erst dann erhoben werden kann, wenn sie ausdrücklich erledigt ist oder die mutmaßliche Zurückweisung der Ersatzbeschwerde erfolgt ist, sofern diese eingelegt wurde.

All dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 123 und 124 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und Artikel 46 des Gesetzes 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung des Verwaltungsstreits Zuständigkeit.

Diese Verordnung tritt zum nächsten Teil ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.

ANHANG
Titel des Aussterbens der Pflanzensorte auf Antrag des Eigentümers

Nr. Registrier-Nr. TtuloVariedadTitularESPECIE:AVENAAVENA SATIVA L.20064672002485EDELPRINZ.SAATZUCHT EDELHOF.ESPECIE:MAZZEA MAYS L.20175342002923LIF2187.MAS SEEDS.20185420002975LPF3926.MAS SEEDS.ESPECIE:MELOCOTONEROPRUNUS PERSICA (L.).20054594002491BRAKAY.SELECCION PLANTAS SEVILLA.20054596002492BRAREG.SELECCION PLANTAS SEVILLA.20014386002456MONIVO. STERNFRÜCHTE SNC20175331003028PRO 545.VIVEROS PROVEDO, SA20084789002676PRO C 236.VIVEROS PROVEDO, SA20024477002460ZISUNCUA.PFLANZENAUSWAHL SEVILLA.ARTEN:NARANJOCITRUS SINENSIS (L.) OSPACJIFISESH PREISE30520918.FENTERRESXNUMX