Bestellung TES/393/2022 vom 29. April, die die ändert




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Der durch Vereinbarung des Ministerrates vom 27. April 2021 genehmigte Aufbau-, Transformations- und Resilienzplan ist das Instrument, durch das die Ausführung der Mittel aus dem Europäischen Aufbauinstrument (Next Generation EU) artikuliert wird, dessen zentrales Element der ist Aufbau- und Resilienzmechanismus, eingerichtet durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung des Aufbau- und Resilienzmechanismus. Die Instrumentierung der Ausführung der Finanzmittel des vorgenannten Fonds erfolgt gemäß den Bestimmungen des Ausführungsbeschlusses des Rates über die Genehmigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Spaniens (Durchführungsbeschluss des Rates – CID). vom 13. Juli 2021.

Die im Stadtplan enthaltenen Projekte ermöglichen eine Änderung des Produktionsmodells für die Erholung der Wirtschaft nach der durch COVID-19 verursachten Pandemie und darüber hinaus eine Transformation hin zu einer widerstandsfähigeren Struktur, die anderen möglichen Krisen oder Herausforderungen erfolgreich begegnet Zukunft, durch regulatorische Änderungen und die Durchführung geplanter Investitionen in seine verschiedenen Komponenten.

Zu diesen Investitionen gehört die Investition C23.I1, Jugendbeschäftigung, innerhalb der Komponente 23 des Plans, Neue öffentliche Politiken für einen dynamischen, widerstandsfähigen und integrativen Arbeitsmarkt, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft geleitet wird und deren Priorität vorantreibt Initiativen beteiligten sich an der staatlichen öffentlichen Arbeitsverwaltung.

Diese Investition C23.I1 umfasst die Durchführung des TndEM-Programms in Einrichtungen des staatlichen öffentlichen Sektors. Für die Entwicklung und Durchführung dieses Programms wird die Verordnung TES/1153/2021 vom 24. Oktober genehmigt, die die Grundlagen für die Gewährung öffentlicher Subventionen festlegt, die für die Finanzierung des TndEM-Programms in Einrichtungen des staatlichen öffentlichen Sektors bestimmt sind, Ausbildung im Wechsel mit Beschäftigung im Rahmen des Recovery, Transformation and Resilience Plan.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Recovery, Transformation and Resilience Plan, Order TES/1153/2021, vom 24. Oktober, regelt das TndEM-Programm nach dem Modell der Workshop-Schulen, d Beschäftigung für ungelernte junge Menschen, einschließlich der Ausbildung junger Menschen unter 30 Jahren in Berufen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel und der grünen Wirtschaft, der Digitalisierung von Dienstleistungen, dem sozialen Zusammenhalt, der Bekämpfung der Entvölkerung und der lokalen ländlichen und nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung des Territoriums Zusammenhalt.

Gemäß der oben genannten Verordnung können Körperschaften, Agenturen und andere Einrichtungen des staatlichen öffentlichen Sektors, die in Artikel 2 des Gesetzes 47/2003 vom 26. November, Allgemeines Haushaltsgesetz, definiert sind, Träger von TndEM-Projekten sein. Die gemeinnützigen Werkstattschulen, die die Referenz für die Regulierung dieser Projekte sind, können jedoch sowohl von den oben genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts als auch von Vereinen, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen gefördert werden. Wie in Artikel 2 der aufgehobenen Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. November 2001 vorgesehen, die das Programm der Werkstattschulen und Handelszentren und der Einheiten für Förderung und Entwicklung regelt und auf den Rechtsgrundlagen für die Gewährung öffentlicher Subventionen für diese Programme und die Bestimmungen von Artikel 32 des Königlichen Erlasses 818/2021 vom 28. September, der die gemeinsamen Aktivierungsprogramme für die Beschäftigung des Nationalen Beschäftigungssystems regelt, in denen erfahrungsorientierte Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme geregelt sind, die ersetzt die Werkstattschulprogramme. Alle von ihnen sind öffentliche Beschäftigungsausbildungsprogramme.

Angesichts dieser Einschränkung wird es als notwendig erachtet, die möglichen Förderstellen der Projekte des TndEM-Programms durch diese Anordnung gemäß der Verordnung der Workshop-Schulen zu erweitern, um einer größeren Anzahl von durchzuführenden Projekten und Aktivitäten Rechnung zu tragen. draußen. Dazu ist es erforderlich, die Verordnung TES/1153/2021 vom 24. Oktober zu ändern.

Diese Anordnung resultiert aus der Anwendung der Regeln zur Beschleunigung und Flexibilisierung der Bearbeitung von Zuschüssen, die mit europäischen Mitteln finanziert werden können, die im Königlichen Gesetzesdekret 36/2020 vom 30. Dezember enthalten sind, das dringende Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung genehmigt und für die Ausführung des Aufbau-, Transformations- und Resilienzplans.

Diese Anordnung entspricht den Grundsätzen guter Rechtsetzung, Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz, die in Artikel 129 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehen sind.

Es entspricht den Grundsätzen der Notwendigkeit und Wirksamkeit, wobei seine Annahme durch die Anpassung der Begünstigten des TndEM-Programms an das allgemeine Modell der Art der öffentlichen Beschäftigungsausbildungsprogramme gerechtfertigt ist, in die sie einbezogen sind. Es entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der eine Vorschrift mit dem gleichen Rang wie die Verordnung TES/1153/2021 vom 24. Oktober erfordert, sodass diese Verordnung den geeigneten Kanal darstellt, um die Regulierungsgrundlagen des Programms zu ändern und die zu wartende Verordnung aufzunehmen für die Notwendigkeit zu decken.

Andererseits entspricht es auch dem Grundsatz der Rechtssicherheit, da es mit der Gesamtrechtsordnung vereinbar ist, indem es die Begünstigten des TndEM-Programms mit gleichartigen öffentlichen Berufsbildungsprogrammen homogenisiert. Die Verordnung definiert ihr Ziel klar, befriedigend als Grundsatz der Transparenz.

Schließlich beschränkt sich die Anordnung in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes auf die Änderung eines bestimmten Teils der Verordnung TES/1153/2021 vom 24. Oktober, sie ändert nicht ihre Verwaltungskriterien, erhebt also keine Nebenkosten und rationalisiert die Verwaltung der öffentlichen Mittel, indem sie unter Berücksichtigung der Verwaltung und der Ziele des TndEM-Programms einer größeren Zahl möglicher Begünstigter zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 17.1 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen und Artikel 61.2 des Königlichen Gesetzesdekrets 36/2020 vom 30. Dezember hat der Staatsanwalt einen Bericht in der Abteilung erstellt, wie z Delegierte Intervention der allgemeinen Intervention der staatlichen Verwaltung in der staatlichen öffentlichen Arbeitsverwaltung.

Aufgrund dessen verfügbar:

Einzelartikel Änderung des Erlasses TES/1153/2021 vom 24. Oktober, der die Regulierungsgrundlagen für die Gewährung öffentlicher Subventionen festlegt, die für die Finanzierung des TndEM-Programms in Einrichtungen des staatlichen öffentlichen Sektors im Wechsel von Ausbildung und Beschäftigung bestimmt sind im Rahmen des Aufbau-, Transformations- und Resilienzplans

Abschnitt 1 von Artikel 4 der Verordnung TES/1153/2021 vom 24. Oktober, der die Grundlagen für die Gewährung öffentlicher Subventionen zur Finanzierung des TndEM-Programms in Einrichtungen des staatlichen öffentlichen Sektors für die Ausbildung im Wechsel mit der Beschäftigung festlegt der Rahmen des Aufbau-, Transformations- und Resilienzplans, lautet wie folgt:

1. Körperschaften, Agenturen und andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors des Staates, definiert in Artikel 2 des Gesetzes 47/2003 vom 26. November, Allgemeiner Haushalt, sowie Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen ohne gemeinnützigen Zweck, die die Projekte gefördert haben das TndEM-Programm.

In allen Fällen darf der Gegenstand der Subvention keine Stellen struktureller Art abdecken, unabhängig davon, ob es sich um Stellen-, Personal- oder andere Organisationsformen der Humanressourcen handelt, die in den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen vorgesehen sind und sind vermutlich ausgestattet.

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Zweite Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.