Beschluss des Generalsekretariats vom 19. April 2023




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 33 des Organgesetzes 2/1979 vom 3. Oktober des Verfassungsgerichts, geändert durch das Organgesetz 1/2000 vom 7. Januar, ordnet dieses Generalsekretariat die Veröffentlichung im Amtsblatt des Staates an die Vereinbarung, die als Anhang zu dieser Resolution wiedergegeben ist.

ANHANG
Vereinbarung der Bilateralen Kooperationskommission Generalstaatsverwaltung-Generalitat in Bezug auf das Gesetz 8/2022 vom 29. Dezember über steuerliche Maßnahmen, Verwaltungs- und Finanzmanagement und Organisation der Generalitat

Die Bilaterale Kommission für Zusammenarbeit General State Administration-Generalitat hat das folgende Abkommen angenommen:

1. Aufnahme von Verhandlungen zur Lösung der im Zusammenhang mit den Artikeln 10, 83, 84, 85, 188, 219, 220, 222, 234 und 239 des Gesetzes 8/2022 vom 29. Dezember über steuerliche, administrative und finanzielle Maßnahmen geäußerten Meinungsverschiedenheiten, und Organisation der Generalitat.

2. Benennen Sie eine Arbeitsgruppe, die dem Bilateralen Kooperationsausschuss die geeignete Lösung vorschlägt.

3. Übermittlung dieser Vereinbarung an das Verfassungsgericht durch eine der in Artikel 33.2 des Organgesetzes des Verfassungsgerichts genannten Stellen für die in der Vorschrift selbst vorgesehenen Zwecke, wie etwa die Aufnahme dieser Vereinbarung in das Amtsblatt des Staates und in das Amtsblatt der Generalitat Valenciana. – Die Ministerin für Territorialpolitik, Isabel Rodríguez García. – Die Vizepräsidentin und Ministerin für Gleichstellung und integrative Politik, Aitana Mas Mas.