Beschluss der Generaldirektion vom 10. Februar 2023




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli über das Standesamt sieht ein neues Modell des Standesamts vor, das sich hauptsächlich dadurch auszeichnet, dass es öffentlich, kostenlos, einzigartig für ganz Spanien ist und dass es elektronisch und interoperabel konfiguriert ist.

Die erfolgreiche Umsetzung dieses Gesetzes impliziert die koordinierte Durchführung zahlreicher Maßnahmen im regulatorischen, organisatorischen und technologischen Bereich, wie z. B. die Zusammenarbeit mit mehreren Behörden, lokalen Verwaltungen und autonomen Verwaltungen, wobei die Effizienz des Handelns durch eine schrittweise Umsetzung erhalten bleibt, die es lebensfähig macht.

Die durch das Gesetz 6/2021 vom 28. April durchgeführte Reform, durch das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli, hat ihren Hauptzweck dieses Ziel der schrittweisen Umsetzung durch eine mögliche Strategie, so dass das Spiel des vierten, achten und die zehnte Übergangsbestimmung sowie die zweite zusätzliche ermöglichen die oben erwähnte schrittweise Umsetzung gegen drei Szenarien:

  • – Vierte Übergangsbestimmung. Die Transformation hat noch nicht begonnen, sie folgt dem gleichen aktuellen Regime.
  • – Übergangsbestimmung Achtel und Zehntel. Die Computeranwendung DICIREG wurde implementiert, mit Beginn der Ämter zur Anwendung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli.
  • – Zweite Zusatzbestimmung und vierte, achte und zehnte Übergangsbestimmung. Die Stellenlisten sind genehmigt und die Einrichtung eines neuen Standesamtes ist abgeschlossen.

    In diesem Sinne legt die vierte Übergangsbestimmung, wie sie entworfen wurde, fest, dass bis das Justizministerium durch einen Beschluss der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben die tatsächliche Inbetriebnahme der Computeranwendungen genehmigt, die die Vollelektronischer Betrieb des Standesamtes nach Maßgabe dieses Gesetzes wird der Standesamtsdienst wie bisher weitergeführt. Und diese Bedingung der Wiederholung in den oben genannten Übergangsbestimmungen, um die Maßnahmen zu starten, die das neue Modell in Betrieb nehmen.

    Aufgrund dessen wird durch Beschlüsse dieser Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben die Inbetriebnahme der Computeranwendung DICIREG am 27. September 2021 in den Generalbüros von Madrid und am 29. November 2021 von Barcelona vereinbart. Gerichtsbezirk Murcia am 11. Juli 2022 Gerichtsbezirk Tarragona am 3. Oktober 2022 Gerichtsbezirk Bilbao am 28. November 2022 Gerichtsbezirk Cartagena am 28. November 2022 Gerichtsbezirk Molina de Segura am 12. Dezember 2022, des Generalbüros von Ceuta am 16. Januar 2023 und des Gerichtsbezirks Vigo am 30. Januar 2023, nachdem sie ihren Betrieb gemäß den inhaltlichen Prognosen des Gesetzes 20/2011 vom Juli aufgenommen haben 21.

    Fahren Sie zu diesem Zeitpunkt in Anwendung des Strategieplans „Unfold Forecast“ in Zusammenarbeit mit der Generalitat de Catalunya mit übernommenen Befugnissen fort und unternehmen Sie den nächsten Schritt in dieser Implementierung des neuen Modells und nach Durchführung der entsprechenden Vorbereitungs- und Schulungsaufgaben in diesen vorangegangenen Monaten , stimmen der Inbetriebnahme von DICIREG im Generalbüro des Standesamtes von Santa Coloma de Gramenet zu, in Anwendung der Bestimmungen der fünften Zusatzbestimmung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli.

    Daher in Übereinstimmung mit der Befugnis, die der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben durch die vierte, achte und zehnte Übergangsbestimmung des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli übertragen wurde, die sie ermächtigt, den Beschluss über die Implementierung des Computers zu erlassen Anwendung, die den Beginn der Bestimmungen dieses Gesetzes ermöglicht, habe ich:

Erste.

1. Die Inbetriebnahme der Computeranwendung mit dem Namen DICIREG des Justizministeriums, die den Betrieb des Standesamts gemäß den Bestimmungen ermöglicht, wird im Generalbüro des Standesamts von Santa Coloma de Gramenet genehmigt im Gesetz 20/2011 enthalten, vom 21. Juli bis 00. März 00, 13:2023 Uhr.

2. Das Justizministerium stellt im Hinblick auf die spätere evolutionäre technologische Entwicklung, Nutzung und Wartung der Computeranwendung DICIREG zur Verfügung.

3. Ab dem Datum der Inbetriebnahme müssen der Manager und das Personal, das Dienstleistungen im betreffenden Amt erbringt, diese Computeranwendung für die Verwaltung, Verfahrensbearbeitung und Durchführung von Eintragungen in das Zivilstandsregister verwenden.

Zweitens.

1. Ab dem Inkrafttreten der DICIREG-Anwendung wird das Standesamt von Santa Coloma de Gramenet in Generalbüro des Standesamtes von Santa Coloma de Gramenet umbenannt, da es gemäß den Bestimmungen der achten Übergangsregelung geschaffen wurde Bestimmung und in der fünften Zusatzbestimmung gelten sowohl das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli als auch die anderen in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen.

2. Bis zum Inkrafttreten der neuen Zivilstandsordnung, die durch das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli entwickelt wurde, gelten die Bestimmungen der Anweisung vom 16. September 2021 der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben, durch die die Richtlinien und Kriterien werden vereinbart, um die effektive Inbetriebnahme der DICIREG-Computeranwendung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli, geändert durch die Anweisung vom 3. Juni 2022, der Generaldirektion für Rechtssicherheit zu unterstützen und öffentlicher Glaube und die anderen Anweisungen, Rundschreiben und Resolutionen, die bisher in Bezug auf die Anwendung des Gesetzes 20/2011 herausgegeben wurden.

Dritte. Das Personal, das zum angegebenen Datum des effektiven Dienstantritts von DICIREG Dienstleistungen im Standesamt von Santa Coloma de Gramenet erbringt, übt weiterhin seine Funktionen in den Büros des Standesamts aus, wie in der achten Übergangsbestimmung festgelegt des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli und in dieser Resolution unter Anwendung der im zweiten Artikel beschriebenen Normen.

Zimmer. Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben regelt in Ausübung der in Artikel 26 des Gesetzes 20/2011 vom 21. Juli enthaltenen Befugnisse die Protokolle und Anweisungen, die für die bestmögliche Ausführung des Dienstes geeignet sind.

Fünfte. Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.