Resolution 190/2023 vom 16. Februar des Rates vom




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Fakten:

Erste.

Das Dekret 48/2010 vom 17. September, das den „Regierungsrat der Körperschaft des öffentlichen Rechts für die geschützte Ursprungsbezeichnung Aceite de La Rioja“ einrichtet und seine Vorschriften genehmigt, legt in seinem Artikel 36.3 fest, dass „Der Berater mit Kompetenz in Bezug auf Agri -Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Tierqualität, um die Höhe dieser Quoten auf Vorschlag des Regulierungsrates jährlich durch Beschluss zu genehmigen“.

Zweitens.

Durch das Gesetz 6/2002 vom 18. Oktober über Gebühren und öffentliche Preise der Autonomen Gemeinschaft La Rioja wird die Gebühr für die Bereitstellung von Zertifizierungs- und Kontrolldiensten für die geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) Aceite de La Rioja genehmigt. Rioja (Note 4.01).

Drittens.

In einer Sitzung am 19. März 2022 genehmigt der Regulierungsrat der geschützten Ursprungsbezeichnung Aceite de La Rioja den Vorschlag für die Quote von Olivenbauern, Verarbeitern und Markeninhabern für die Kampagne 2022-2023 in Übereinstimmung mit den angegebenen in Artikel 36.3 des Dekrets 48/2010 vom 17. September, eingetragen im Register Nr. 72 vom 19. März 2022.

Aufgrund der mir gesetzlich übertragenen Befugnisse

ZUSAMMENFASSUNG

Erste. Genehmigen Sie die Höhe der Quoten, die der Kampagne 2022-2023 des Regulierungsrates der geschützten Ursprungsbezeichnung Aceite de La Rioja entsprechen, die im Anhang zu dieser Entschließung aufgeführt ist.

Zweite. Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt von La Rioja in Kraft.

Im Gegensatz zu diesem Beschluss, der das Verwaltungsverfahren beendet, kann beim Minister für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Welt, Territorium und Bevölkerung innerhalb eines Monats ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ein fakultativer Antrag auf Wiedereinstellung gestellt werden La Rioja gemäß dem Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen oder gegebenenfalls direkt verwaltungsrechtliche Beschwerde vor der Kammer für streitige Verwaltungsverfahren des Obersten Gerichtshofs von La Rioja, gemäß dem Gesetz 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

ANHANG
Gesamtkosten

  • – Jährliche Quote von Olivenbauern

    Festgebühr: 22 Euro für alle Olivenbauern.

    Variabler Anbau: 8 Euro/ha. für Olivenbauern mit mehr als 1 Hektar Fläche.

    Anmeldegebühr: 50 Euro.

  • – Jährliches Ölmühlenkontingent

    Voraussichtliche Prüfungs- und Probenentnahmegebühr: 450 Euro.

    Ölanalyse: 189,92 Euro für jede physikalisch-chemische Analyseprobe + 95 Euro für jede organoleptische Analyseprobe (Panel-Verkostung).

    Feuchteanalyse: 8,44 Euro/Probe.

    Variable Gebühr: 8 Euro je 1.000 Liter vorgelegt mit Zertifikat.

    Außerplanmäßige Prüfung: 294,17 Euro.

    Zweite Mustersammlung: 86,03 Euro.

    Anmeldegebühr: 1.000 Euro.

  • – Jahreskontingent Packer/Vermarkter

    Wartungskosten: 165 Euro.

    Registrierungsgebühr: 800 Euro (einschließlich der Wartungsgebühr des Jahres, in dem die Registrierung erfolgt).

  • – Jahreskontingent an Vermarktern

    Wartungskosten: 110 Euro.

    Registrierungsgebühr: 300 Euro (einschließlich der Wartungsgebühr des Jahres, in dem die Registrierung erfolgt).

Von den festgelegten Quoten werden die folgenden Kontroll-/Zertifizierungsgebühren an das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Welt, Territorium und Bevölkerung gezahlt:

  • 1. Hersteller:
    • 1.1. Festsatz: 1.089 Euro/ha.
  • 2. Ölmühlen, Eindringlinge und Händler:
    • 2.1. Geplante Prüfung: 239,15 Euro.
    • 2.2. Außerplanmäßige Prüfung: 294,17 Euro.
    • 2.3. Abholung bei Bemusterung: 86,03 Euro/Hubraum.
    • 2.4. Beispielanalytik:
      • 2.4.1. Physikalisch-chemische Analyse: 189,92 Euro/Probe.
      • 2.4.2. Panelverkostung: 95 Euro/Probe.
      • 2.4.3. Luftfeuchtigkeit: 8,44 Euro/Probe.