Anordnung ATP/82/2022 vom 30. November zur Änderung des




Der Rechtsberater

Zusammenfassung

Der Minister für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Welt, Territorium und Bevölkerung ist verantwortlich für die Verabschiedung von Instrumenten zur Unterstützung und Förderung des Agrar- und Ernährungssektors aus den Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Förderung der lokalen Landwirtschaft und der lokalen Produktionssysteme.

Der Erlass ATP/55/2020 vom 29. September zur Genehmigung der regulatorischen Grundlagen der Gewährung von Zuschüssen für Informations- und Werbemaßnahmen für landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse und für die Durchführung von Messen für landwirtschaftliche Lebensmittel und Viehzucht in der Gemeinschaft Autnoma de La Rioja ist ein wirksames Instrument dazu Förderung von Produkten, die durch eine differenzierte Qualitätsmarke geschützt sind, zusätzlich zu anderen traditionellen Rioja-Produkten, die mit dem Land verbunden sind, Förderung der ländlichen Besiedlung, der Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion und der Wertschätzung der Bergprodukte und der lokalen Landwirtschaft. Ziel ist es, das Wissen über die ländliche Umgebung und generische lokale Produkte ohne spezifische Handelsmarken zu fördern, zu verringern und zu erweitern und die Möglichkeiten für die ländliche Umgebung und ihre Bevölkerung zu verbessern, wobei unsere ländliche Welt als dynamischer, bevölkerter, intelligenter und attraktiver Raum gefördert wird.

Das Dekret 49/2020 vom 3. September legt die organische Struktur des Ministers für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Welt, Territorium und Bevölkerung und seine Funktionen bei der Entwicklung des Gesetzes 3/2003 vom 3. März über die Organisation des Sektors der Öffentlichkeit fest Die Autonome Gemeinschaft La Rioja entspricht der Generaldirektion für ländliche Entwicklung und demografische Herausforderung:

h) Die Verwaltung von Beihilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aufgrund der Sache nicht anderen Stellen der Autonomen Gemeinschaft obliegt.

MICH)

Management, Orientierung, Förderung und Verteidigung der Zahlen differenzierter Lebensmittelqualität, Entwicklung autonomer Kompetenzen in Bezug auf geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben, garantiert traditionelle Spezialitäten oder jedes andere System im Zusammenhang mit dem Schutz und der Entwicklung besonderer Merkmale von Lebensmitteln.

In den letzten drei Jahren wurde diese Hilfe verschiedenen Rathäusern und Vereinen gewährt. Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die COVID-19-Pandemie geprägte schwierige Jahre, in denen wenig Fördermaßnahmen durchgeführt wurden und daher auch wenige Anträge eingegangen sind. In diesem Geschäftsjahr 2022 haben sowohl die Anfragen als auch die Aktivitäten zugenommen und es wurde nachgewiesen, dass es Verbesserungspotenzial in den regulatorischen Grundlagen gibt, insbesondere im Hinblick auf förderfähige Aktivitäten und Ausgaben.

Daher ist es im Hinblick auf die Verwaltung dieser Beihilfelinie erforderlich, einige Abschnitte zu ändern, um die Bedingungen zu vereinfachen, bestimmte Konzepte zu präzisieren, die die Zweifel klären, die die Begünstigten in den drei Jahren der Gültigkeitsdauer der Anordnung geäußert haben, und die Hilfe im Allgemeinen zu verbessern Management.

Für das Vorstehende, in Übereinstimmung mit den Funktionen und Befugnissen, die diesem Minister im Dekret 49/2020 vom 3. September zugewiesen wurden, das die organische Struktur des Ministers für Landwirtschaft, Viehzucht, ländliche Welt, Territorium und Bevölkerung und seine Funktionen bei der Entwicklung festlegt von Gesetz 3/2003 vom 3. März über die Organisation des öffentlichen Sektors der Autonomen Gemeinschaft La Rioja auf Vorschlag der Generaldirektion für ländliche Entwicklung und demografische Herausforderung und vor den obligatorischen Berichten genehmige ich die folgende Änderung der Verordnung ATP/55/2020 vom 29. September.

AUFTRAG

Einzelartikel Änderung des Erlasses ATP/55/2020 vom 29. September zur Genehmigung der regulatorischen Grundlagen der Gewährung von Zuschüssen für Informations- und Werbemaßnahmen für landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse und für die Durchführung von Messen für landwirtschaftliche Lebensmittel und Viehzucht im Geltungsbereich der Autonomen Gemeinschaft La Rioja, wird wie folgt formuliert

  • A. Die Abschnitte a), b) und e) werden in Artikel 3 wie folgt geändert:

    a) Ausgaben für die Organisation und Feier von Aktivitäten, die direkt mit dem Lebensmittelprodukt verbunden sind, um Geschichten zu fördern, wie z. B.: Paarungen, Verkostungen, Kochwettbewerbe oder Workshops, Lieferung von Trophäen oder symbolischen Preisen und Sponsoring, die 300 Euro nicht übersteigen. Restaurant- und Verpflegungskosten, bei denen das zu bewerbende Produkt in Kombination mit anderen Lebensmitteln oder in verschiedenen Zubereitungen angeboten wird, sind förderfähig, wobei erstere eine führende Rolle spielen müssen. Das gedeckte Produkt, wie zum Beispiel die Kosten für Restaurant- und Verpflegungsleistungen, muss in direktem Zusammenhang mit der Fördermaßnahme stehen und zu maximal 50 % förderfähig sein. In keinem Fall darf die Einfuhr des subventionierten Produkts 15 % der Beihilfe überschreiten.

    b) Ausgaben, die durch die Organisation und Feier von Aktivitäten entstehen, die direkt mit der Viehzucht verbunden sind, wie z. B.: Wettbewerbe, Lieferung von Trophäen oder symbolischen Preisen und Sponsoring, die 500 Euro/Person nicht überschreiten, einschließlich verschiedener Aktivitäten, die direkt mit dem Ansatz von zusammenarbeiten der Bauer und seine Lebensweise den Besuchern. Es gilt auch als subventioniert durch die Anreize für Landwirte, die sich an der Entwicklung von Viehmessen beteiligen: 6 Euro/Kopf für präsentierende Equiden, 6 Euro/Kopf für präsentierende Rinder und 1 Euro/Kopf für präsentierende Schafe mit maximal 1 Euro/Km für den teilnehmenden Tiertransport vorgelegt.

    e) Eigene oder fremde Personalkosten, die an den Aktionstagen einschließlich der beiden Tage davor und einem Tag danach mit maximal drei Personen anfallen. Für den Fall, dass es Personalkosten für die vorherige Organisation der Aktivität oder ihre Werbung umfasst, muss ein Zeitplan beigefügt werden, in dem die für diese Aktivitäten aufgewendeten Stunden und die Stundenkosten angegeben sind. Die Tabelle in Anhang I dieser Verordnung zeigt die maximal erstattungsfähigen importierten Personalkosten nach den verschiedenen Kategorien. Die Personalkosten dürfen 20 % der Beihilfe nicht übersteigen.

  • Hinter. Am Ende von Artikel 3 werden zwei neue Absätze hinzugefügt.

    Aktivitäten, die ganz oder teilweise vom zuständigen Minister finanziert werden, Werbeaktivitäten, die im Rahmen des Unterstützungsprogramms für den spanischen Weinsektor finanziert werden können, Aktionen, die kommerziellen Rabatten ähneln, oder Aktionen, die Handelsmarken oder bestimmte Privatunternehmen fördern, sind nicht förderfähig Teilnahme an Messen.

    Die förderfähigen Aktivitäten müssen das Logo der Regierung von La Rioja tragen, einschließlich derjenigen, die als Instrument der Agrar- und Lebensmittelförderung eingeführt wurden.

  • Sehr. In Artikel 5, Abschnitt 1b) gibt es einen Punkt 5.

    5 Excel-Tabelle in dem auf der Website verfügbaren Format, die die Aufschlüsselung des Budgets und die Art der Ausgaben für jede Aktion widerspiegelt, unter Angabe der Art der Aktivität, der Gemeinde und der Jahre der Durchführung der Aktivität.v

  • Vier. In Artikel 5 erhält Abschnitt 3 Absatz XNUMX folgende Fassung:

    Sie sind von der Anerkennung der Einhaltung der Verpflichtungen aus Artikel 14.1.e) des Dekrets 14/2006 vom 16. Februar zur Regelung der rechtlichen Regelung der Subventionen im öffentlichen Sektor der Autonomen Gemeinschaft La Rioja befreit, die Begünstigten, die in einem der Begünstigten enthalten sind Annahmen des Abschnitts von Artikel 14 derselben juristischen Person.

  • Fünf. Artikel 7 a) 1 wird wie folgt gefasst:

    1) Wenn der Begünstigte ein Partner ist, der die sozioökonomischen Interessen des Agrar- und Lebensmittelsektors vertritt, verteidigt und fördert, der bestimmt ist, das Weingut einzuschließen, das über eine anerkannte gU/IGP/ETG verfügt, werden 10 Punkte vergeben, falls dies der Fall ist keine anerkannte Qualitätskennzahl hat, beträgt die Punktzahl 30 Punkte.

  • sechs. In Artikel 7 gibt es einen Abschnitt 5:

    5. Für den Fall, dass ein Aktionsplan mehrere Aktivitäten vorsieht, wird die Bewertung entsprechend dem Budget für jede der Aktivitäten anteilig berechnet.

Einzige Schlussbestimmung Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von La Rioja in Kraft.